Vorsitzender Wobbe weist darauf hin, dass die nächste Jugendhilfeausschusssitzung für den 20.05.2010 vorgesehen sei. Da der Meldetermin für die neuen Familienzentren der 01.06.2010 ist, sei der Sitzungstermin vorgezogen worden, so dass der Termin für Juni 2010 entfällt.

 

 

 

FBL 2 Schütt trägt folgende Mitteilungen des Landrates vor:

 

Hilfen zur Erziehung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden

 

Auf Anfrage verschiedener Kreistagsmitglieder berichtet das Jugendamt des Kreises Coesfeld über die Hilfen zur Erziehung in den Städten und Gemeinden.

 

Zum Stichtag 1.2.2010 wurden 833 Hilfen zur Erziehung gewährt. Nach Produktgruppen verteilt sich die Anzahl der Hilfen wie folgt:

 

  • 443 erzieherischen Hilfen innerhalb des Elternhauses

 

  • 291 erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

 

  • 51 Hilfen für junge Volljährige

 

  • 48 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

 

Die Verteilung der Hilfen nach Hilfearten auf die Städte und Gemeinden verdeutlicht anliegende tabellarische Übersicht.

 

 

 

Fotowettbewerb „Ich bin Zukunft“

 

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft 78 - Jugendarbeit hat das Jugendamt des Kreises Coesfeld unter der Schirmherrschaft der ehemaligen Jugendhilfeausschussvorsitzenden Frau Annelise Haselkamp den Wettbewerb „Ich bin Zukunft“ im Jahr 2009 ausgeschrieben.

 

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahre mit Wohnsitz im Kreis Coesfeld waren aufgefordert, die Lebenswelten von jungen Menschen fotografisch festzuhalten und zu dokumentieren. Gesucht wurden alltägliche Momentaufnahmen, die die vielfältigen Lebensräume von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld widerspiegeln und auf die individuellen und facettenreichen Lebensumstände aufmerksam machen.

 

Ausgestattet mit Einwegkameras haben über 50 jugendliche Einzelpersonen und freie Jugendgruppierung oder Jugendvereine bzw. -verbände an dem Fotowettbewerb teilgenommen. Rund 150 Fotografien mussten von der sechsköpfigen Jury begutachtet und bewertet werden.

 

In den drei Altersgruppen bis 10 Jahre, 11 bis 15 Jahre und 16 bis 21 Jahre wurden die eingereichten Arbeiten nach fotografischer Qualität und vor allem nach kreativer thematischer Umsetzung bewertet.

 

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Josef-Haydn-Gymnasium in Senden Ende Oktober 2009 wurden dann die jungen Fotografen für Ihre Werke ausgezeichnet und die Gewinner prämiert.

 

Insgesamt wurden acht Sachpreise vergeben. Zu den Gewinnern zählen die KJG Havixbeck, die DLRG Ortsgruppe Havixbeck, die Messdiener der Kirchengemeinde St. Felizitas aus Lüdinghausen sowie Jugendliche und Jugendgruppen verschiedener Jugendzentren aus Ascheberg, Lüdinghausen und Rosendahl.

 

Die besten Fotografien wurden auf einem Plakat veröffentlicht.

 

 

 

Erläuterung zum Jahresergebnis 2008 - Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt

 

Das Jahresergebnis 2008 weist einen Netto-Überschuss in Höhe von rd. 2,7 Mio. € aus. Hierin enthalten ist auch ein Mehraufwand aus dem Bereich der Jugendhilfe in Höhe von 1.991.993 €.

Zur Deckung der Kosten des kreiseigenen Jugendamtes erhebt der Kreis Coesfeld eine Kreisumlage Mehrbelastung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW. Diese Kreisumlage Mehrbelastung ist von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt (also nicht von der Stadt Coesfeld und der Stadt Dülmen) aufzubringen.

Der entstandene Mehraufwand im Jahresergebnis für 2008 erklärt sich wie folgt:

 

In Produktbereich 51 – Jugendamt – sind drei Produktgruppen nachgewiesen.

 

Die Produktgruppe 51.01. bildet den Bereich der familienunterstützenden Maßnahmen ab. In dieser Produktgruppe sind die allgemeinen Maßnahmen der Familienförderung, die Maßnahmen der Jugendpflege und –förderung sowie die Kindertagesbetreuung abgebildet. Der Zuschussbedarf liegt im Jahresergebnis um rd. 470.700 € niedriger als geplant. Diese Verringerung ist im Wesentlichen auf höhere Erträge zurückzuführen. Mehrerträge ergaben sich bei den Elternbeiträgen in Höhe von rd. 215.000 €. Darüber hinaus ergaben sich Erstattungen aus den Betriebskostenabrechnungen mit den Kindertageseinrichtungen aus Vorjahren, die sich ergebnisverbessernd in 2008 ausgewirkt haben.

 

In der Produktgruppe 51.02 sind die erzieherischen Hilfen im Rahmen des SGB VIII, die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie die Leistungen für junge Volljährige abgebildet. Im Bereich dieser Leistungen ist es im Jahresergebnis insgesamt zu einer deutlichen Erhöhung des Zuschussbedarfs gekommen. Im Vergleich zur zurückhaltenden Planung für das Jahr 2008 ergibt sich im Jahresergebnis eine Verschlechterung in einem Umfang von rd. 2,43 Mio. €. Diese deutliche Abweichung ist durch folgende Faktoren geprägt. Bereits im Ablauf des Jahres 2007 ergab sich ein deutlicher Anstieg in den Leistungsfällen. Die Fallzahlen zum Ende des Jahres waren im Vergleich zu Beginn des Jahres 2007 um rd. 34 % gestiegen. Diese Entwicklung war nicht zuletzt Folge der schrecklichen Fälle von Kindesmisshandlungen bis hin zu Kindestötungen, die durch die Medien der Öffentlichkeit bekannt wurden – beispielhaft sei der Fall „Kevin aus Bremen“ genannt -. Diese führte zu einer deutlichen Sensibilisierung der Bevölkerung, die zu verstärkten und auch häufig begründeten Meldungen von Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen führten. Diese Entwicklung spiegelte sich in den tatsächlichen Aufwendungen insbesondere zum Ende des Jahres 2007 und teilweise erst im Jahr 2008 ab. Die mit Einführung des NKF im Haushaltsjahr 2008 gebildeten Rückstellungen zur Abwicklung des Haushaltsjahres 2007 waren nicht ausreichend. Im Ergebnis beinhaltet das Jahresergebnis 2008 daher noch Belastungen, die bereits im Haushaltsjahr 2007 angefallen sind.

Der Anstieg der Fallzahlen setzte sich in 2008 noch weiter fort; + 26,3 % am Ende des Jahres im Vergleich zum Jahresanfang 2008.

Diese Entwicklung in der Zahl der Leistungsfälle führte zu entsprechend steigenden Transferaufwendungen an Anbieter von Jugendhilfeleistungen.

 

Um dieser Entwicklung wirksam entgegenzutreten, ist seitens der Politik durch den KT-Beschluss vom 19.12.2007 ein zusätzliches Personalbudget für das Jugendamt zur Verfügung gestellt worden. Im Laufe des Jahres 2008 ist die Verstärkung der personellen Besetzung vorgenommen worden. Um die personelle Kontinuität und damit eine steigende Qualität in der Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, ist im Laufe des Jahres 2009 aufgrund einer weiteren Beschlussfassung des KT, der Personalbestand bestätigt worden und die überwiegende Anzahl der Dienstverhältnisse entfristet worden.

Die Entwicklung in 2009 lässt darauf schließen, dass damit ein weiterer Anstieg der Fallzahlen verhindert werden konnte. Erstmalig liegen die Fallzahlen zu Ende des Jahres unter denen zu Beginn des Jahres.

 

In der Produktgruppe 51.03 sind sonstige Aufgaben, die durch das Jugendamt wahrgenommen werden, abgebildet. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Hier ist eine geringfügig Verschlechterung in Höhe von rd. 15.000 € (= 1,5 %) entstanden.

Ebenso flossen leichte Verschlechterungen in den zentral bewirtschafteten Bereichen (Personal- und Sachkosten) in Höhe von rd. 21.000 € in das Ergebnis ein.

 

Der insgesamt eingetretene Mehraufwand aus dem Bereich der Jugendhilfe in Höhe von -1.991.933 €, ist durch die Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt nicht gedeckt. Dieser „Fehlbetrag“ belastet das Gesamtergebnis und auch den Bestand der liquiden Mittel in Höhe der nicht gedeckten Auszahlungen entsprechend.

 

Um dem Grundsätzen des NKF gerecht zu werden, wird in dem Jahresabschluss 2008, in Höhe der durch die Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt nicht gedeckten Aufwendungen, eine Forderung gegenüber den Städten und Gemeinden ausgewiesen. Diese Forderung begründet sich nicht aus der Hebesatzfestsetzung der Haushaltssatzung 2008, sondern aus der bisher praktizierten und mit den Städten und Gemeinden abgestimmten Vereinbarung zur Verfahrensweise bei der Spitzabrechnung der Jugendamtsumlage.

 

In der Haushaltssatzung 2010 wird der Hebesatz für die Kreisumlage-Mehrbelastung, wie bisher praktiziert, unter Berücksichtigung der Unterdeckung aus 2008 (1,52 %-Punkte) festgesetzt. Im Ergebnisplan wird der Betrag veranschlagt, der zur Deckung der laufenden Aufwendungen im HH-Jahr 2010 erforderlich ist. Der darüber hinausgehende Betrag zur Deckung des Fehlbetrages aus 2008 (1.991.933 €) wird ausschließlich im Finanzplan veranschlagt.

 

Diese Vorgehensweise entspricht sowohl dem Grundsatz der periodengerechten Zuordnung, wie auch dem Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung (GOB). Die Forderung wird in dem Jahr geltend gemacht, in dem die Aufwendungen faktisch entstanden sind. Für das Planjahr 2010 wird im Ergebnisplan nur der Aufwand und Ertrag ausgewiesen, der in dieser Periode erwartet wird.