Ausschussvorsitzender Dr. Wenning teilt mit:

 

Terminverlegung einer Sitzung

 

Die für den 16.09.2010 geplante Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, wird auf Mittwoch, 08.09.2010, vorgezogen.

 

Referent Böwing teilt mit:

 

Zurverfügungstellung von zwei ausgesonderten Krankentransportwagen an zwei Vereine aus dem Kreis Coesfeld zur Unterstützung der Afrika-Hilfe

 

Zum Jahresende 2009 wurden vier neue KTW in Dienst gestellt. Von den drei noch vorhandenen Altfahrzeugen wird eines zur Reserve weiter eingesetzt, während die beiden anderen ausgesondert wurden.

 

Mit Schreiben vom 27.10.2009 und 16.11.2009 fragten die Vereine Kumi-Freunde e. V. aus Coesfeld und O. N. G. – Hilfe für Senegal e. V. aus Lüdinghausen an, ob diese Fahrzeuge kostenfrei für die Afrika-Hilfe zur Verfügung gestellt werden können. Beide Vereine unterstützen mit großem ehrenamtlichem Engagement der Vereinsmitglieder im Kreis Coesfeld die Afrika-Hilfe in der Weise, als dass der Bevölkerung vor Ort die Mittel zur Selbsthilfe an die Hand gegeben werden.

 

Der Verein Kumi-Freunde e. V. aus Coesfeld unterstützt seit vielen Jahren verschiedene Projekte in der Region von Kumi in Uganda. Durch Mitgliedschaften im Verein und Verkaufsaktionen werden Gelder gesammelt, welche die Umsetzung von größeren und kleineren Projekten zur Selbsthilfe ermöglichen, insbesondere der Bau eines Waisenhauses, einer Kirche, einer Krankenstation und Einrichtungen zur Versorgung.

Die ONG Hilfe für Senegal aus Lüdinghausen führt seit fast 20 Jahren humanitäre Hilfsaktionen im Senegal durch. Dabei liegt der Schwerpunkt der Aktionen des Vereins in der Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung auf dem Lande. So wurden in den vergangenen sechs Jahren zwei Krankenstationen in Touba Toul und Pambal errichtet und unterhalten.

 

Die beiden angefragten Fahrzeuge sind über die kalkulatorischen Kosten von Abschreibung und Verzinsung für den Kreis vollständig refinanziert. Ein bilanzieller Verlust durch die kostenfreie Überlassung entsteht nicht.

 

Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der beiden Vereine und zur Förderung des sozialen Engagements im Kreis Coesfeld werden die Fahrzeuge den anfragenden Vereinen für die Afrika-Hilfe kostenfrei überlassen.

 

Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene

 

Die Verwaltung hatte dem Kreistag vorgeschlagen, neben einer notwendigen rückwirkenden Gebührensatzerhöhung ab dem 01.10.2009 auf 1,36 € eine weitere Gebührensatzerhöhung ab dem 01.01.2010 für die Fleischuntersuchung von Schweinen am Schlachthof Westfleisch zu beschließen.

 

Die Verwaltung ist durch den Kreistag beauftragt worden, vor einer Gebührenerhöhung ab dem 01.01.2010 zunächst die Notwendigkeit in einem Klärungsgespräch mit dem hiervon allein betroffenen Gebührenzahler „Westfleisch“ zu prüfen und ggf. eine erforderliche rückwirkende  weitere Gebührensatzerhöhung auf den Weg zu bringen.

 

Als Ergebnis dieser Gespräche wird mitgeteilt, dass eine weitere Gebührensatzerhöhung erst vorgeschlagen wird, wenn sich dies nach Vorliegen des Betriebsergebnisses 2009 und der Entwicklung in den ersten Monaten des Jahres 2010 zur Kostendeckung als notwendig erweist.

 

Die Fa. Westfleisch hat verbindlich zugesichert, eine rückwirkende Gebührensatzerhöhung für einen Zeitraum von 9 Monaten nicht unter dem Aspekt des bestehenden Vertrauensschutzes zu beklagen. Insofern besteht kein Zeitdruck.

 

Im Übrigen ist die Fa. Westfleisch der Auffassung, dass die in der Gebührensatzkalkulation enthaltenen Verwaltungsgemeinkosten (10 % der Personalkosten, die direkt für die Fleischuntersuchung am Standort Westfleisch entstehen) nicht oder zumindest nicht in der veranschlagten Höhe ansatzfähig sind.

 

Zur Klärung dieser Frage sind gegen mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte Gerichtsverfahren anhängig. Um Rechtsstreite in dieser Sache auch gegen den Kreis Coesfeld zu vermeiden, ist mit der Fa. Westfleisch vereinbart worden, die Gebührenbescheide für den Zeitraum ab Oktober 2009 gfls. anzupassen, sollte im Falle obergerichtlicher Rechtsprechung hierzu eindeutig Anlass gegeben sein. Die Gebührenbescheide für den Zeitraum ab Januar 2010 werden dazu ohne Rechtsmittelbelehrung erlassen, so dass der Fa. Westfleisch ca. 1 Jahr zur Klärung verbleibt.