Sitzung: 04.02.2010 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: SV-8-0049
Beschluss:
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die Karte der schutzwürdigen Böden wird den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld zur Anwendung im Rahmen ihrer Planungen empfohlen. Vor allem besonders schutzwürdige Böden sollten soweit wie möglich erhalten und insbesondere vor Bodenversiegelungen geschützt werden.
Den Städten und Gemeinden wird die Nutzung der Bewertungsrichtlinie für Ausgleichsmaßnahmen im und am Gewässer empfohlen.
Ktabg. Schulze-Esking kritisiert, dass es sich bei den dargestellten schutzwürdigen Flächen praktisch ausschließlich um Naturschutzflächen handele, landwirtschaftlich genutzte Flächen seien aber auch schutzwürdig. Er schlägt vor, die Schutzwürdigkeit von Böden auch über den Regionalplan zu verdeutlichen und abzusichern.
AL Dr. Foppe bestätigt, dass die Karte der schutzwürdigen Böden primär unter Naturschutzgesichtspunkten erarbeitet worden sei und landwirtschaftliche Gesichtspunkte dabei nicht prioritär gewesen seien. Eine Aufnahme der schutzwürdigen Böden in den Regionalplan sei aus seiner Sicht allerdings nicht zu erwarten.
Direkte und unmittelbare Auswirkungen habe diese Karte der schutzwürdigen Böden allerdings nicht, wie Dr. Foppe ergänzt, sie bilde lediglich eine Grundlage für die weiteren behördlichen Planungen wie beispielsweise im Bereich der Kreisverwaltung die Landschaftsplanung.
S.B. Ahrend Prinz ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu vage. Sie regt an, den Bodenschutz auch stärker als Ablehnungsgrund bei etwaigen Antragsverfahren für zusätzliche Baumaßnahmen heranzuziehen, um so auch dem Flächenverbrauch entgegen zu wirken. Ausschussvorsitzender Dr. Wenning weist dieses zurück, da die Verwaltung an geltendes Recht gebunden sei.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig