Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis mitzuteilen.

 


Vors. Dr. Gochermann stellt einleitend kurz das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden dar und gibt den Ausschussmitgliedern unter Hinweis auf das Schreiben der Bürgermeister v. 29.01.2010 Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Ktabg. Große Verspohl möchte wissen, wie der Kreis auf den Vorschlag für ein freiwilliges Haushaltssicherungsverfahren reagiert und welche Auswirkungen dieses hätte.

 

KD Gilbeau entgegnet, dass der Kreis sich den Restriktionen einer Haushaltssicherung nicht unterwerfen wolle. Seitens der Kommunalaufsicht werde darauf geachtet, dass der Kreishaushalt ausgeglichen ist. Die freiwilligen Ausgaben werden auch ohne ein Haushaltssicherungsverfahren auf den Prüfstand gestellt.

 

Dr. Gochermann ergänzt, dass die Prüfung der Notwendigkeit von Ausgaben Aufgabe des Kreistages sei.

 

Ktabg. Stinka sieht die Ansicht der SPD-Fraktion, dass die Ausgaben zu großzügig angesetzt wurden, durch das Schreiben der Bürgermeister bestätigt.

 

Ktabg. Kleerbaum verweist darauf, dass 3 der 4 in dem Schreiben geforderten Punkte bereits in den vorliegenden Entwurf eingeflossen seien. Es stelle sich damit die Frage, welche überzeugenden Argumente aus dem Kreis der Bürgermeister noch verbleiben. Die Frage nach der Haushaltssicherung werde in den kommenden Jahren angesichts der noch nicht ausgestandenen Wirtschaftskrise erneut auftauchen.  Wichtig sei es, die Ansätze dort, wo es eben möglich ist, zu reduzieren. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage stelle einen richtigen ersten Schritt dar.

 

Ktabg. Große Verspohl erkundigt sich danach, welche Auswirkungen eine freiwillige Haushaltssicherung auf die aus dem KSG-Verkauf stammenden Mittel in Höhe von 4,1 Millionen € hätte.

 

KD Gilbeau geht davon aus, dass die Mittel auch im Falle einer Haushaltssicherung nicht für konsumtive Zwecke verwendet werden müssen, sondern weiter für die Finanzierung von Investitionen und die Schuldentilgung verwendet werden dürfen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig