Grundwassersituation im Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning trägt vor:

„Mit Schreiben vom 20.01.2010 bitte die SPD-Fraktion um Bericht zur Situation des Grundwassers, insbesondere zu den Wasserverunreinigungen in der Gemeinde Nottuln und zu den Wassergefährdungen durch Sprengstoffrückstände im Einzugsbereich der ehemaligen WASAG Chemie in Sythen.

Die grundsätzlichen Aussagen zur Grundwassersituation im Kreis Coesfeld sind seitens der Verwaltung in den Grundwasserberichten von 2002 und 2007 getroffen worden.

In 2009 ist ferner durch das Land NRW im Rahmen der Berichtspflichten zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Situation des Grundwassers u.a. im Kreis Coesfeld letztmalige umfassend dargestellt worden. Die Aussagen der Landesdarstellung decken sich im wesentlichen mit den seitens des Kreises ermittelten Daten, so dass auf die in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeplänen getroffenen Aussagen zur Belastungssituation als auch zu den dort fixierten Handlungsstrategien verwiesen wird.

Zu den konkret nachgefragten Belastungen im Wasserwerk Nottuln als auch im Bereich der WASAG ergibt sich nachfolgender Sachstand.

 

Nottuln:

Im Oktober 2009 sind im Rahmen von Routineuntersuchungen Verkeimungen der Brunnengalerie sowie im Vorfeld der Brunnengalerie im Wasserwerk Nottuln festgestellt worden. Bei den Belastungen handelte es sich um Nachweise von „coliforme Keime“ und „Escherichia Coli“. Nachweise dieser Keimarten belegen das Eindringen von Abwässern in den Grundwasserleiter.

 

Quellen können sein:

-          Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen)

-          Abwasserleitungen (Abwasserkanäle, -druckrohrleitungen)

-          Lageranlagen von Wirtschaftsdünger (Güllelagerung, Mistlagerung)

-          Unsachgemäße Aufbringungen von Wirtschaftsdünger

-          Abschwemmungen

 

Die Belastungen sind in der Brunnenanlage als auch an unterschiedlichen Stellen im Vorfeld der Brunnenanlage nachgewiesen worden. Hierbei zeigte sich ein sehr inhomogenes Verteilungsbild der Belastungssituation, so dass wahrscheinlich unterschiedliche Eintragspfade zur Grundwasserbelastung geführt haben. Auf Grund der Fließgeschwindigkeiten des Grundwassers in Verbindung mit der Überlebenswahrscheinlichkeit der v.g. Keime im Grundwasser ist davon auszugehen, dass die Einträge im Herbst/Sommer 2009 erfolgten. Um analytische Fehler auszuschließen, wurden Paralleluntersuchungen durch unterschiedliche Labore vorgenommen.

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

 

Kreis Coesfeld

-          Gesundheitsverwaltung

-          obere und untere Wasserbehörde

-          Landwirtschaftskammer

 

sind im Wasserschutzgebiet die potentiellen Eintragspfade überprüft worden. Hierbei konnten keine Einträge festgestellt werden, die ursächlich für die Belastungen im Grundwasser sind.

 

Im Dezember 2009 wurde im Wasserwerk Nottuln eine UV-Entkeimungsanlage installiert, so dass das Wasser nach Aufbereitung wieder für Trinkwasserzwecke genutzt werden konnte.

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Eintragsquelle(n), die für die Verkeimung der Förderbrunnen verantwortlich sind, nicht ermittelbar sind. Insoweit ist auch kein Verursacher zu benennen. Konkrete Verdachtsmomente, die weitere Ermittlungen rechtfertigen würden, bestehen nicht. Die polizeilichen Ermittlungen sind zwischenzeitlich auch eingestellt worden.

 

WASAG

Nach Aussage des Kreises Recklinghausen wird das Grundwasser im Kreis Coesfeld durch den vorgefundenen Schadensfall nicht beeinflusst. Im Kern hat der Kreis Recklinghausen auf meine Anfrage am 25.01.2010 wie folgt Stellung genommen:

 

...“Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in der Wassergewinnungsanlage Hausdülmen (Anm. der Kreisverwaltung Coesfeld: Betreiber sind die Stadtwerke Dülmen) durch die genannte Grundwasserkontamination auf dem Gelände der Sythengrund Wasagchemie Grundstücksverwertungsgesellschaft Haltern mbH verursacht durch einen Schadstofftransport über das Grundwasser und die Aussandungsflächen Haltern West und See Haltern Ost ist nach Würdigung aller zur Verfügung stehenden Daten nicht zu erkennen.“

 

Der Kreis Recklinghausen bewertet die gutachterlichen Einschätzungen als richtig und nachvollziehbar.“

 

 

 

 

Mittlere kreisangehörige Stadt

Landrat Püning trägt vor.

„Im Rahmen der Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2007 wurde unter anderem für kreisangehörige Kommungen mit mehr als 20.000 Einwohnern die Möglichkeit geschaffen, einen Antrag auf Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Gemeinde zu stellen. Mit einer solchen Bestimmung durch das Innenministerium gehen folgende Aufgaben und Zuständigkeiten auf die dann Mittlere kreisangehörige Gemeinde über:

 

1.      Untere Baufaufsichtsbehörde (§ 60 Abs. 1 BauO NRW)

2.      Zuständigkieten im Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen (VO vom 02.06.1992)

3.      Trägerschaft von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG NRW) nach Bedarfsplan

4.      Errichtung und Unterhaltung von Weiterbildungseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 WbG)

5.      Aufgaben und Verkehrslenkung und Verkehrssicherung (VO vom 16.11.1979 u. 17.12.1980)

6.      Aufgaben nach Hufbeschlag-VO (VO vom 16.11.1979)

7.      Blindenwarenvertrieb (VO vom 25.09.1979)

8.      Einrichtung einer örtlichen Rechnungsprüfung (§ 102 GO NRW

9.      Einstellung hauptamtlicher Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache (§ 13 Abs. 1 FSHG)

 

und auf Antrag „Örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe“ (§ 2 AG-KJHG).

 

Bei einer Antragstellung im Jahre 2010 könnte frühestens eine Bestimmung durch das Innenministerium per Verordnung zum 01.01.2012 wirksam werden.

Es hat einem solchen Antrag zu entsprechen, es sei denn, zwingende übergeordnete Interessen stehen dem entgegen (§ 4 Abs. 6 S. 1 und 2 GO NRW). Was unter zwingenden übergeordneten Interessen zu verstehen ist, führt die Gesetzesbegründung nicht aus. Hier bleibt abzuwarten, wie dieser unbestimmte Rechtsbegriff in der Praxis ausgefüllt werden wird.

Im Kreis Coesfeld könnten die Stadt Lüdinghausen sowie die Gemeinden Nottuln und Senden einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Stadt Lüdinghausen hat im Rahmen der dortigen Überlegungen eine fachgutachterliche Empfehlung der WIBERA Wirtschaftsberatung AG in Auftrag gegeben. Das Unternehmen empfiehlt die Antragstellung zur Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt. Hinsichtlich der Stellung eines Antrages zur Bestimmung zum örtlichen Träger der öffentliche Jugendhilfe sie eine politische Abwägung der dargestellten Vor- und Nachteile der Aufgabenübertragung vorzunehmen, so die Gutachter in ihrer Zusammenfassung.

Angesichts der zunächst geplanten Beratungsfolge mit einer Beratung durch den Rat der Stadt Lüdinghausen am 08.10.2009 hatte ich zu der mir überlassenen fachgutachterlichen Stellungnahme mit Schreiben vom 07.10.2009 eine erste Einschätzung gegenüber der Stadt Lüdinghausen abgegeben und den Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 13.11.2009 eine Kopie zukommen lassen. In der Einschätzung hatte ich auf die Synergien einer zentralen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Bauaufsicht durch den Kreis auf Grund der ehedem zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises unter gleich bleibendere Einbindung der Stadt und darauf hingewiesen, dass in der fachgutachterlichen Stellungnahme politische und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten suggeriert würden und die Einschätzung, dass „eine weitere Verbesserung ggf. mit einer interkommunalen Zusammenarbeit erreicht werden kann“, nicht geteilt werde.

Hinsichtlich einer hauptamtlich zu besetzenden Feuerwache ohne hauptamtliche Kräfte hatte ich auf die bislang von der zuständigen Bezirksregierung Münster von den Städten Dülmen und Coesfeld geforderten Einsatzkräfte- und Sachmittelausstattungen verwiesen und bezweifelt, dass eine Ausnahmegenehmigung kostenneutral zu erhalten sei. Ich hatte angeregt, mit den Aufsichtsbehörden vorab die Angelegenheit zu besprechen und diese Frage zu klären.

Hinsichtlich der Verpflichtung zur Einrichtung einer eigenen Rechnungsprüfung hatte ich der Feststellung der Gutachter zugestimmt, wonach der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit bei Städten und Gemeinden mit deutlich unter 30.000 Einwohner gegen eine Errichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes spricht und auf die nach § 102 GO NRW mögliche Aufgabenwahrnehmung durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises gegen eine Kostenerstattung hingewiesen.

Bezüglich der Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung wurde die Auffassung vertreten, dass die Annahme, dies im Rahmen der vorhandenen Strukturen ohne zusätzlichen Stellenbedarf möglich sei, kritisch betrachtet werde und nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen sei.

Das Gutachten kam bezogen auf die Frage nach der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes nicht zu einer eindeutigen Handlungsempfehlung. Kritisch hinterfragt hatte ich die Daten zur monetären Bewertung der Vorteilhaftigkeit einer Einrichtung eines eigenen Jugendamtes. Des Weiteren wies ich darauf hin, dass der Anteil Lüdinghausen an der Produktgruppe 51.02 „Hilfen in Erziehungsfragen“ markant überdurchschnittlich sei und gerade in dieser Produktgruppe erhebliche Kostensteigerungen gegenüber dem Ansatz festzustellen seien.

Die Stadt Lüdinghausen hat sich in den Sitzungsvorlagen vom 14.10.2009 und 26.11.2009 mit der Gesamtproblematik auseinandergesetzt und eine Antragstellung vorgeschlagen.

Entgegen der zunächst vorgesehenen Beratungsfolge, die eine Entscheidung durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 17.12.2009 vorsah, wurde die Entscheidung über eine Antragstellung vertagt. Sie soll mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 getroffen werden.

Die fachgutachterliche Stellungnahme der WIBERA, die Sitzungsvorlagen, meine Einschätzung und auch die Niederschriften der Sitzungen können über die Internetseite der Stadt Lüdinghausen eingesehen werden.

Die von den Gemeinden Nottuln und Senden jeweils in Auftrag gegebenen Prüfungen laufen zurzeit.

Die Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt, die frühestens zum 01.01.2012 wirksam werden kann, hätte Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld, personell wie haushalterisch.

Insbesondere im Bereich der Abteilung 63 Bauen und Wohnen würde sich die Bestimmung zur Mittleren kreisangehörigen Stadt auswirken und zu einer mehr oder weniger erheblich geringeren Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich (Bauaufsicht/Soziale Wohnraumüberwachung) und zu Änderungen bei der Kreisumlage allgemein führen.

Sofern Anträge auf „Örtliche Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe“ gestellt werden würden, würde sich dies ebenfalls auf die Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt und somit auch auf die Jugendamtsumlage auswirken.

Die vom Aufgabenübergang betroffenen Beamten würden anteilig auf die aufnehmenden Körperschaften im Einvernehmen übergehen. Die Tarifbeschäftigten gingen nicht automatisch über. Sie könnten im Rahmen einer Personalgestellung der aufnehmenden Körperschaft zur Arbeitsleistung zugewiesen werden.

Bei vorliegender Antragstellung einer Körperschaft werde der Kreistag beteiligt.“