Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld stimmt dem Antrag der Firma Remondis GmbH & Co KG, 44805 Bochum auf Beleihung nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu.

 

 

 

 


Landrat Püning weist auf die Bitte des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung hin, dass die Verwaltung das Gespräch mit der Fa. Remondis sucht und verhandelt.

 

AL Dr. Foppe erklärt, dass er als Reaktion seiner Kontaktaufnahme mit der Fa. Remondis heute ein Schreiben erhalten habe. Hierin teile diese mit, dass sie die seinerzeit vertraglich festgeschriebene maximale kostenneutrale Rückgabemenge an Störstoffanteilen und Siebresten aus Anlieferungen aus dem Kreis Coesfeld i.H.v. 5 % seit 2003 nicht zurückgeliefert hat, sondern lediglich eine Menge in Höhe von maximal 2,5 % bezogen auf die angelieferte Menge an Bio- und Grünabfall zurückgegeben wurde. Entgegen der Hoffnung, dass sich dieser Anteil an Störstoffen unter 2,5 % senkt, lag dieser in den letzten Jahren immer deutlich über diesen 2,5 %. Aus diesem Grunde werde es für angemessen gehalten, auch zukünftig die mit dem Kreis vereinbarte Größe von 2,5 % der Störstoffe für die Fa. Remondis kostenfrei zurückgeben zu können. Eine mit dem Beleihungsvertrag verbindende Betrachtung könne aus Sicht der Fa. Remondis nicht erfolgen, da die Menge an gewerblichen Abfällen, welche darüber entsorgt wird, sehr gering sei. Demgegenüber stehe ein verhältnismäßig hoher administrativer Aufwand.

Fazit sei, dass die Fa. Remondis keine Möglichkeit sehe, dem Kreis entgegen zu kommen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig