Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Resolution wird beschlossen.

 

Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Bundes- und Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Coesfeld sowie an die zuständigen Ministerien weiterzuleiten.


Landrat Püning teilt mit, dass die Überlegungen über eine Neuorganisation der SGB II – Trägerschaft in die entscheidende Phase treten. Zuerst habe es danach ausgesehen, dass eine Grundgesetzänderung nicht herbeizuführen sein werde. Inzwischen sei aber die Bereitschaft bei CDU und SPD für eine Änderung vorhanden. Es gehe nun darum, die kommunalen Träger im Grundgesetz dauerhaft abzusichern. Außerdem gehe es darum die Chance zu nutzen, eine Aufstockung, je nach dem wie sich die einzelnen Kommunen entscheiden, zu ermöglichen. Auch gehe es um die Weiterführung der Arbeitsgemeinschaften, um eine Hilfegewährung weiterhin aus einer Hand zu ermöglichen. Dies sei nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Deshalb sollte mit dem vorliegenden Resolutionstext an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung appelliert werden, die angestrebte Grundgesetzänderung umzusetzen.

 

Ktabg. Stinka unterstreicht die Ausführungen des Landrates und führt aus, dass es inzwischen eine breite Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gebe. Aus Sicht der SPD bestand die Möglichkeit einer Grundgesetzänderung bereits im letzten Jahr. Die CDU habe sich auf Bundesebene aber nicht angeschlossen. Jetzt erscheine eine Grundgesetzänderung mit einer Verzögerung von einem Jahr möglich. Dieser Schwebezustand sei auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Betreuenden ausgetragen worden. Er selbst hätte sich eine Umsetzung bereits im letzten Jahr gewünscht. Die Betreuenden so lange in Ungewissheit zu lassen, sei mehr als traurig.

 

Landrat Püning ergänzt die Ausführungen mit dem Hinweis, dass der Ministerpräsident des Landes NRW immer für eine Grundgesetzänderung gewesen sei.

 

Ktabg. Havermeier möchte eine Lanze brechen für die schwierige Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des SGB II. Es gehe darum, die Situation von Arbeitssuchenden zu verbessern und zu stabilisieren. Enttäuschungen und zum Teil Gewalt würden die Arbeit erschweren. Dabei blieben vielfach Idealismus und Kreativität auf der Strecke. Die wichtige Aufgabe sollte weiter im Blickfeld gehalten und die Eingliederungshilfen sollten verstärkt werden.

 

Ktabg. Kleerbaum begrüßt die angedachte Grundgesetzänderung und sieht darin die Absicherung einer der wichtigsten Aufgaben. Als Optionskommune stehe der Kreis Coesfeld als Gewinner dar, da das Modell hervorragend gefahren worden sei. Wenn jetzt auch noch eine Absicherung über das Grundgesetz erfolge, könne dem Kreis Coesfeld nichts Besseres passieren. Die Stärke könne sich damit in voller Höhe entfalten. Bei allem Vertrauen zur Sicherung der Arbeitsplätze sei die Absicherung als zugelassener kommunaler Träger von großer Bedeutung.

 

Ktabg. Vogelpohl begrüßt ebenfalls die angedachte Änderung, wenn damit das bisherige Verfahren beibehalten werden könne. Mit Sorge sehe er aber die Lösung der Probleme der Arbeitsgemeinschaften. Durch die Grundgesetzänderung würden die Arbeitsgemeinschaften nicht beseitigt. In den letzten Jahren seien immer wieder Berichte der Verwaltung über den Bereich des SGB II im Fachausschuss vorgelegt worden. Ihn interessiere aber, wie sich das Modell wirklich darstelle. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung und Verfeinerung könnte es noch geben. Ktabg. Vogelpohl hält es für notwendig, den Umgang mit dem SGB II in den Gremien des Kreistages in der nächsten Sitzungsperiode zu behandeln.

 

Landrat Püning sagt eine entsprechende Vorbereitung zu.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Resolution wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.