Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2010/11 lt. Anlage 1 zu SV-8-0072 wird - unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dargestellten Änderungen - beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 170 Tagespflegeplätze zu beantragen (Anlage 3).


Da die Sitzungsvorlagen SV-8-0072/1, SV-8-0074 und  SV-8-0073 alle mit der Kindergartenbedarfsplanung in Zusammenhang stehen, werden diese auf Vorschlag des Vorsitzenden Wobbe zusammen behandelt.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass ursprünglich für den Kath. Kindergarten St. Pankratius in Südkirchen einmal die Gruppenform I und zweimal die Gruppenform III vorgesehen war. Auf Wunsch des Trägers sei nun zweimal die Gruppenform I und einmal die Gruppenform III eingeplant unter der Voraussetzung, dass zu Gunsten der 3 – 6 jährigen Kinder mit Rechtsanspruch, maximal acht Plätze mit 2 – 3 jährigen Kindern belegt werden.  Die damit verbundene Mehrbelastung betrage für 2010 5.300 EUR. Dieser Betrag sei vom finanziellen Etat für 2010 mit eingefasst, so dass gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan keine zusätzlichen Kosten entstünden.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe bezüglich der Kindergartenbedarfsplanung Anfragen gestellt. Einige seien bereits beantwortet und andere noch zu beantworten. Ein Antwortschreiben sei als Tischvorlage (s. Anlage 4) verteilt worden.

In der Kindergartenbedarfsplanung habe man das realisiert, was im Einvernehmen mit den Trägern realisiert werden konnte, auch Maßnahmen, die sich zurzeit noch im Bau befinden.

 

Ktabg. Schäpers spricht einen Dank an die Verwaltung für die Unterlagen und die gute Zusammenarbeit mit den Trägern aus. Wermutstropfen sei jedoch noch immer, dass keine Deckung mit dem Anmeldebedarf erreicht wird.

Man müsse sich mehr an den Bedarfen vor Ort orientieren und ggfs. 35 % Versorgung für die unter drei jährigen Kinder früher anbieten.

Vor dem Hintergrund zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse vielleicht gemeinsam ein Weg gesucht und gefunden werden.

 

Mitglied Willing-Kertelge bemerkt, dass der Ausbau nicht allein nach Bedarf erfolgen dürfe, da beachtet werden müsse, was die Träger verwirklichen können. Die Gegebenheiten in den Einrichtungen müssten zunächst geschaffen werden und dies benötige Zeit.

 

Ktabg. Haselkamp schließt sich der Meinung von Mitglied Willing-Kertelge an und weist darauf hin, dass in Rosendahl zurzeit in allen Kindergärten große Maßnahmen stattfänden. Durch Schaffung einer Waldkindergartengruppe würde sogar etwas für 3 – 6 jährige Kinder geschaffen. Grundsätzlich müssten die Plätze für die 3 – 6 jährigen Kinder weiterhin sichergestellt werden.

 

Ktabg. Klose äußert ebenfalls, dass der Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren schneller vorangetrieben werden müsse. Man dürfe nicht bis 2013 warten. Überall höre man von baulichen Problemen oder auch anderen Problemen, die den Ausbau verzögerten.

 

Vorsitzender Wobbe erläutert am Beispiel Ascheberg, dass bei manchen Baumaßnahmen auch Bebauungspläne geändert werden müssten und aufgrund dessen schnell ein Jahr vergangen ist, ehe die Pläne umgesetzt werden können. Er habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute guten Willens sind.

 

AL´in 51 Dülker erläutert, dass in fast allen Fällen die baulichen Voraussetzungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht gegeben sind. In einigen Fällen sei langfristig aufgrund rückgängiger Kinderzahlen nicht die Perspektive für einen Anbau gegeben.

Das Modell des Waldkindergartens in Rosendahl zeige jedoch eine Möglichkeit, Gruppen zu schaffen, die relativ unproblematisch wieder abgebaut werden können. Eine solche Möglichkeit biete sich grundsätzlich auch anderen Kommunen.

 

Mitglied Boldt-Hübner schlägt vor, mehr Transparenz bei den Tagesmüttern zu schaffen und hier Ausbaureserven für den Übergang zu nutzen bis entsprechende Plätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen wären.

 

Ktabg. Wilhelm fragt am Beispiel Nottuln nach, ob eine Kommune aus haushaltsrechtlichen Gründen entscheiden könne, dass keine Finanzierung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erfolgt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass es hier um die Kofinanzierung zwischen Träger und Gemeinde ginge. Ob eine solche unter Haushaltsgesichtspunkten nicht erfolgen könne, müsse mit der Kommunalaufsicht geklärt werden.

 

Mitglied Kaatze bemerkt, dass der Einsatz von Tagesmüttern keine Alternative für den Übergang sei, da eine zeitliche Befristung nicht möglich sei.

Sofern tatsächlich die „Herdpauschale“ von 150 EUR käme sei zudem fraglich, ob die bis 2013 geplanten Plätze für Kinder unter drei Jahren mittelfristig alle benötigt werden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    4 Enthaltungen