Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verein Kids mit Handicaps e.V. wird nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


Vorsitzender Wobbe erläutert, dass es sich hier um einen Wiederholungsantrag handelt, der nun auf eine Unbefristung hinauslaufen soll.

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach, ob mit der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe, Anträge auf Zuwendungsmittel freiwillige Leistungen oder Pflichtleistungen sind.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass diejenigen, die Leistungen nach den Richtlinien bekommen wollen einer Anerkennung bedürfen und finanzielle Förderungen grundsätzlich freiwillige Leistungen sind.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind, lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig