Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinde Nordkirchen wird für die Erweiterung des gemeindeeigenen Jugendzentrums Nordkirchen, Am Wehrturm durch Ausbau des Dachgeschosses ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 22.350.- EUR gewährt.

 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die Maßnahme aufgrund der Antragsfristen (1.10. des Vorjahres) normalerweise erst für das nächste Haushaltsjahr berücksichtigt werden könnte. Da jedoch die für das Haushaltsjahr 2010 eingeplanten Mittel nicht alle benötigt werden, da Rosendahl weniger Mittel als geplant benötigt und Olfen die geplante Maßnahme in diesem Jahr nicht umsetzen kann, sei der Vorschlag für eine positive Entscheidung zugunsten Nordkirchens gemacht worden.

 

Ktabg. Danielczyk teilt mit, dass die CDU-Fraktion diesem Beschlussvorschlag nicht folgen könne. Die Fristsetzung 1.10. sei nicht so dramatisch als dass nicht ein Abwarten zugemutet werden könne. Schließlich haben andere Träger ihre Maßnahmen fristgerecht beantragt. Grundsätzlich befürworte die CDU-Fraktion die Maßnahme, doch solle der Antrag für das nächste Haushaltsjahr erneut vorgelegt werden.

 

Ktabg. Wilhelm schließt sich dieser Auffassung an.

 

Ktabg. Schäpers wirbt für den Beschlussvorschlag und hält Verzögerung bei der beantragten Summe für unangemessen. Es sollte an die Jugendlichen gedacht werden, denen die Maßnahme zugute kommen soll und der Bürokratismus nicht größer gemacht werden als er schon ist.

 

Mitglied Kuhlmann erläutert, dass die Träger zwar um die Fristsetzung wissen, aber da die Gelder bereit stehen und die Finanzierung machbar ist, sollte die Maßnahme auch unterstützt werden.

 

Ktabg. Danielczyk hält die Einhaltung der Reihenfolge für wichtig. In Olfen ständen Bauplanungsgründe noch entgegen. Um in der Entscheidung „sauber“ zu bleiben, müsste der Reihenfolge nach abgearbeitet werden, ansonsten entstehe eine Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die ihre Anträge fristgerecht einreichen.

 

Ktabg. Wilhelm äußert, dass eingeplante Mittel für Maßnahmen, die sich verzögern, nicht unbedingt verausgabt werden müssten.

 

Ktabg. Schäpers bemerkt, dass bei einer „sinnvollen“ Jugendarbeit nicht so argumentiert werden könne.

 

Ktabg. Danielczyk äußert, dass finanzielle Mittel nicht beliebig zur Verfügung stehen, so dass  fristgerecht vorgelegte Anträge eventuell ins „Leere“ gehen könnten. 

 

Mitglied Mensing weist darauf hin, dass auch fraglich sei, ob die Gemeinde Nordkirchen die Eigenmittel auch im nächsten Jahr noch zur Verfügung stellen kann.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Mittel, die nicht benötigt wurden, anderweitig zugesprochen wurden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               6 Ja-Stimmen

                                                    6 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.