Bezuschussung von Mittagmahlzeiten in Kindertageseinrichtungen

In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 01.03.2010 wurde die Maßnahme „Kein Kind ohne Mahlzeit“ und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.05.2008 von Ktabg. Pieper angesprochen. Eine aktualisierte Übersicht zu bestehenden Förderangeboten  der Städte und Gemeinden wurde angefragt.

Die Städte und Gemeinden werden derzeit hierzu befragt. Bis zum 18.05.2010 lagen Rück-meldungen von sechs Städten und Gemeinden vor. Ein weiterer Bericht erfolgt in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.

 

 

 

Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren – Entwicklung der Betriebskosten

 

Mit der Sitzungsvorlage SV-8-0073 wurde ein Ausblick auf die Planungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und der hiermit verbundenen Änderungen von Gruppenstrukturen der Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 vorgestellt. Unter Punkt IV. „Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)“ enthielt die Sitzungsvorlage auch Angaben zur möglichen Entwicklung der Betriebskosten durch den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/14. Diese Angaben wurden inzwischen überprüft und unter Berücksichtigung der mit dem Kindergartenbedarfsplan 2010/11 beschlossenen Entwicklungen aktualisiert.

 

Für das am 01.08.2010 beginnende Kindergartenjahr 2010/11 wird von Gesamt-Betriebskosten (ohne Förderung Familienzentren und Sprachförderung) von rd. 29. Mio. EUR ausgegangen. Hiervon werden rd. 36 % durch das Land Nordrhein-Westfalen und 11 % von den Trägern (bzw. bei entsprechenden vertraglichen Regelungen von den Städten und Gemeinden) finanziert. Das Kreisjugendamt wird demnach rd. 53 % (rd. 15,3 Mio. EUR) der Betriebskosten aufbringen. Dieser Ausgabe stehen voraussichtliche Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (15,5 % der Betriebskosten) gegenüber.

 

Bei Beibehaltung der bisherigen Finanzierungsstrukturen und Annahme der Gruppenstrukturen aus den Darstellungen der SV-8-0073 ist nach den Berechnungen der Verwaltung bis zum Kindergartenjahr 2013/14 eine Steigerung der Betriebskosten auf 34,2 Mio. EUR zu erwarten, von denen 18,1 Mio. EUR vom Kreis Coesfeld zu finanzieren wären.

Eine Steigerung des Elternbeitragsaufkommens wird dagegen angesichts rückläufiger Platz- und Kinderzahlen trotz weiterer Plätze für Kinder unter zwei Jahren, für die ein höherer Elternbeitrag zu zahlen ist,  nicht erwartet.

 

In den Berechnungen zur Entwicklung der Betriebskosten bis 2013/14 sind mit Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen, zum Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, zum Betreuungsumfang (25, 35 und 45 Stunden), zur Entwicklung der KiBiz-Pauschalen und der Mietkosten diverse Unwägbarkeiten enthalten. Die obigen Kostenschätzungen für 2013/14 können daher nur als erste Orientierungsgröße angesehen werden und werden von der Verwaltung laufend überprüft und aktualisiert. Hierüber wird im Zusammenhang mit den Ausbauplanungen bzgl. der Plätze für Kinder unter drei Jahren weiter berichtet werden.

 

 

 

Projekt BOS (Berufsorientierung an Schulen) im Schuljahr 2010/11

 

Bereits in den Jahren 2005 – 2007 wurde die Maßnahme BOS vorwiegend aus ESF/Landesmitteln und mit eher geringen Anteilen des Kreisjugendamtes und der Arbeitsagentur Coesfeld durchgeführt.

 

In den  Schuljahren  08/09 und 09/10 förderten Arbeitsagentur und Kreis Coesfeld das Projekt mit jeweils 30.000 €. Zudem erhielt das Havixbecker Modell für dieses Angebot eine laufzeitabhängige Förderung des Landes i.H.v. 2.050 € pro Maßnahmemonat. Das Havixbecker Modell selbst übernimmt  einen Eigenanteil zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Kosten von insgesamt 85.550 €

 

Insgesamt nahmen im Schuljahr 08/09   50 Schüler von 5  Schulen am BOS-Projekt teil. Im laufenden Schuljahr 2009/10 sollen an 8 Schulstandorten  80 – 100 Schüler teilnehmen.

 

Grundlagen für die Umsetzung der Maßnahme sind Regelungen nach § 33 SGB III „Vertiefende Berufsorientierung“ und § 13 SGB VIII „Jugendsozialarbeit“.

 

Als Träger der Maßnahme schließt der Kreis Coesfeld bezüglich der Aufgabenübertragung eine Leistungsvereinbarung mit dem Havixbecker Modell ab.  Voraussetzung für die freihändige Beauftragung ist das - in einer für diese Aufgabe gewährten Landesförderung begründete –  Alleinstellungsmerkmal des Trägers.

 

Für die Landesförderung hat der Träger bereits den Bewilligungsbescheid für das gesamte Jahr 2010 erhalten. Damit ist nicht nur die laufende Maßnahme 2009/10 ausfinanziert, sondern liegt auch die Voraussetzung für die mögliche Neubeauftragung des Trägers im kommenden Schuljahr vor.

 

Im Kreishaushalt 2010 sind als Ausgabeansatz für die Weiterförderung der Maßnahme im Schuljahr 2010/11 erneut 60.000 € eingestellt worden.

 

Seitens der Arbeitsagentur wurde inzwischen die Fortsetzung des Engagements in Höhe von 30.000 € für die Maßnahme im Schuljahr 2010/11 schriftlich bestätigt. Dieser Betrag kann dann im Kreishaushalt 2010 als außerordentliche Einnahme verbucht werden. Damit verbleiben für den Kreis, wie bisher, Nettoaufwendungen von 30.000 €.

 

Von der Neuauflage der Maßnahme im Schuljahr 2010/11 unter den bestehenden Finanzierungskonditionen und aufgrund einer bestehenden Beschlusslage kann daher ausgegangen werden.

 

 

 

Kindertagespflege

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 17.02.2010 wurde von Herrn Neumann die Frage nach der Grundlage und Zusammensetzung der Honorarkosten für die Qualifikationskurse für Tagesmütter der kath. Familienbildungsstätten  gestellt.

 

Nach Rücksprache mit Frau Egeling-Stiefel, Mitarbeiterin der kath. Familienbildungsstätte Dülmen, werden für die Qualifikationskurse Dozentinnen des WiPP e. V.  (Weiterbildung in praktischer Pädagogik) eingesetzt.

Ähnlich wie die Referenten der Qualifikationskurse der ev. Familienbildungsstätte, arbeiten diese bei den Kursen zu Zweit. Dieses entspricht der vereinsinternen Konzeption und wird mit den besonderen Konstellationen bei den Tagesmütterqualifikationen (pers. Umbruchssituation, fachliche und persönliche Themen) begründet.

Pro Dozentin und Unterrichtsstunde à 45 Min. werden Honorarkosten in Höhe von 20,00 € abgerechnet, also 40,00 € gesamt.