Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Dinkler ruft den Tagesordnungspunkt 6 auf und erläutert die Sitzungsvorlage,

 

Ktabg. Püning hält es für erfreulich, dass die Planansätze voraussichtlich eingehalten werden, schränkt jedoch ein, dass damit auch die Bestände der Allgemeinen Rücklage verbraucht werden. Hinsichtlich der Mehraufwendungen im Produktbereicht 051 – Jugendhilfe erhebt er die Frage, ob diese Entwicklung im Jugendhilfeausschuss beraten worden sei.

 

KD Gilbeau sagt eine Beantwortung der Frage zu.

 

Antwort der Verwaltung: Der 2. Finanz- und Produktbericht für das Haushaltsjahr 2003 konnte bis zum Versand der Sitzungsunterlagen der letzten Jugendhilfeausschusssitzung nicht fertig gestellt werden. Eine Beratung der Finanzentwicklung im Produktbereich 051 war bzw. ist ebenso wie die Gesamtsituation der ambulanten Hilfen, für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.11.2003 vorgesehen.

 

Ktabg. Bergmann stellt die Frage, ob die durch den Kassenwirtschaftsplan erwirkte Einsparung in Höhe von rd. 130.000 € bei den Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit gesperrt bleibt oder ob diese Mittel weiterhin verfügbar sind.

 

KD Gilbeau erwidert, dass der Kassenwirtschaftungsplan eine generelle Bewirtschaftungsmaßnahme und keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne des § 28 GemHVO darstellt und die Ansätze je nach finanzwirtschaftlicher Entwicklung freigegeben werden.

 

Ktabg. Püning betont, dass eine haushaltswirtschaftliche Sperre nicht verhängt worden sein kann, da der Kreistag hierbei zu beteiligen wäre, was bisher nicht geschehen ist. Über die im Produkt-Haushalt 2003 ausgewiesenen Ansätze kann daher aus seiner Sicht in beschlossener Höhe verfügt werden.

 

 

Der Finanz- und Produktbericht mit Stand vom 31.08.2003 wird – bezogen auf die Budgets 04 bis 06 - zur Kenntnis genommen. Eine förmliche Beschlussfassung erfolgt nicht.