Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Förderrichtlinien über die Vergabe von Fördermitteln zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ werden ab sofort bei der Bewertung von Förderanträgen aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ zu Grunde gelegt.

 

 

 


Ktabg. Willms trägt für der CDU-Fraktion vor, dass die Förderrichtlinien wie folgt ergänzt werden sollen: „Der Kreis Coesfeld unterstützt im Rahmen der Hilfe zur Pflege den Grundsatz „ambulant vor stationär“ und fördert innovative Projekte Dritter mit kreisweiter Wirkung, soweit hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Außerdem solle der Begriff „Förderschwerpunkte“ um den Begriff „Förderziele“ ergänzt werden. Es sollten unter Ziffer 2 der Förderschwerpunkte ebenfalls Angebote für Menschen in der letzten Lebensphase aufgenommen werden. Nach Abschluss der Projektphase sei es erforderlich, dass Erfahrungsberichte vorgelegt würden, um die Qualität und die Effekte für den Kreis Coesfeld erkennbar zu machen. Ktabg. Merschhemke ergänzt, dass Ergebnisse des Projektes festgestellt werden müssten.

Ktabg. Havermeier erklärt, dass aus Sicht der SPD-Fraktion die Förderrichtlinien in der vorgelegten Form akzeptiert werden können.

Ktabg. Klose weist darauf hin, dass der Begriff „Anschubfinanzierung“ zuwenig konkret sei. Es müsse festgelegt werden, an welchem Punkt des Projektes die Anschubfinanzierung zu Ende sei.

Ktabg. Pieper stellt die Frage, warum immer nur Projekte und keine Dauerangebote gefördert werden können. Vorrangig müsse darauf abgestellt werden, ob das Angebot dem Ziel „ambulant vor stationär“ diene.

Ktabg. Wilhelm führt aus, dass im Einzelfall beurteilt werden müsse, ob länger finanziert werde und wie die Möglichkeiten des Projektes auf Dauer seien.

Ktabg. Willms weist darauf hin, dass der Projekttopf „ambulant vor stationär“ nur für innovative Projektideen sei. Die Projekte müssten kreisweit positive Auswirkungen haben. Sie ergänzt, dass eine Dauerförderung möglich sei, wenn ein Antrag gestellt werde. Diese Förderung könne jedoch nicht aus dem Projekttopf erfolgen.

FBL Schütt führt aus, dass sich die Begriffe „Projekt“ und „dauerhaft“ widersprechen. Die Anschubfinanzierung sei dann beendet, wenn das Projekt einmal durchgelaufen sei. Bei einer Wiederholung handele es sich nicht um eine Anschub- sondern um eine Anschlussfinanzierung.

 

Vorsitzende Schäpers lässt über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der von der CDU-Fraktion beantragten Änderungen der Förderrichtlinien abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    4   Nein-Stimmen

                                                    3    Enthaltungen