Beschluss: Kenntnis genommen

KAR Bleiker weist darauf hin, dass vereinbarungsgemäß dem Ausschuss zu berichten sei, sobald sich abzeichne, dass Haushaltsansätze nicht ausreichen werden. Er teilt mit, dass die Ausgabenentwicklung im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Mehrausgaben in Höhe von 640.000 € erwarten lasse. Auch für den Bereich der Gewährung von Pflegewohngeld sei mit Mehrausgaben in Höhe von 290.000 € zu rechnen. Aktuell sei für das Pflegewohngeld nochmals aufgrund der Zahlen für den Monat Juli 2004 festgestellt worden, dass sich allein im Monat Juli 2004 die Abweichung auf einen Betrag in Höhe von fast 5.000 € belaufe. Zu den Gründen trägt KAR Bleiker vor, dass für den Haushalt 2004 der Ansatz restriktiv geplant worden sei. Nunmehr stelle sich für den Haushaltsansatz „Pflegewohngeld“ heraus, dass sich die in 2003 aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zum Vermögenseinsatz erzielten Einsparungen im Jahr 2004 nicht fortschreiben lassen. Ferner sei durch den Landesgesetzgeber die Vermögensfreigrenze auf 10.000 € heraufgesetzt worden.

Für den Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sei festzustellen, dass sich die Zahl der Heimbewohner/innen um 16,4 % erhöht habe, obwohl im Kreis Coesfeld keine neuen Einrichtungen den Betrieb aufgenommen hätten. Es könne diesbezüglich nur vermutet werden, dass in den angrenzenden Kreisgebieten und in der Stadt Münster neue Heimplätze entstanden seien, die von Einwohnern und Einwohnerinnen des Kreises Coesfeld genutzt würden. Die zu berücksichtigenden Investitionsausgaben seien bei neuen Einrichtungen höher. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die Bemessung des Pflegewohngeldes. Ein weiterer Grund für den Anstieg der Heimbewohnerzahl könne sein, dass frei werdende Heimplätze vermehrt kreisansässigen Bewohnern und Bewohnerinnen zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper, ob Heimaufnahmen wegen fehlender Tages- und Kurzzeitpflege häufiger seien, teilt KAR Bleiker mit, dass eine Aufnahme in die vollstationäre Pflege die Feststellung der Heimbetreuungsbedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach dem SGB XI erfordere. Gute soziale Rahmenbedingungen wie z.B. Tages- und Kurzzeitpflege können Heimaufnahmen verhindern. Auch die Rürup-Kommission sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der ambulante Bereich durch ein Mehr an finanziellen Mitteln gestützt werden müsse. Ob dies umgesetzt werde, müsse die Praxis zeigen.

 

 

 

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.