Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzender Bergmann führt aus, dass die Schaffung eines einheitlichen Leistungsrechts ein spannendes Thema bleibe. Er weist darauf hin, dass die letzte Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der Sommerpause am 30.06.2004 und des Bundestages am 09.07.2004 stattfinde.

 

Ltd. KRD Schütt trägt vor, dass das Ziel „Hilfe aus einer Hand“ bisher nicht erreicht sei. Das Optionsgesetz zur Ausführung des SGB II sei bisher nicht beschlossen. Vom Kreis Coesfeld sei daher in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Kreis Borken ein Modell für die künftige Kooperation entwickelt worden. Ein Schema des angestrebten Modells ist als Anlage 3 beigefügt.

 

KAR Bleiker erklärt, dass es Ziel des Kreises Coesfeld sein müsse, im Rahmen der kommenden Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit insbesondere bei der Eingangsberatung der Leistungsberechtigten beteiligt zu sein, um in der Vergangenheit bewährte Erfolge bei der Auswegberatung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt fortsetzen zu können. Es müsse verhindert werden, dass die örtlichen Sozialämter im Kreis Coesfeld zur bloßen Zahlstelle verkümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die bisher die Hilfesuchenden im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes beraten und betreut haben, seien prädestiniert dafür, auch in Zukunft passgenaue Hilfegespräche mit den Leistungsberechtigten zu führen. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit müsse versucht werden, die Tätigkeiten im sozialen und gemeinnützigen Bereich breiter zu streuen, z. B. Beschäftigungsmöglichkeiten in Tageskinderstätten.

 

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass das angestrebte Modell zum 01.01.2005 nicht greifen werde. Mit dem Kreis Borken und der Agentur für Arbeit werde daher für einen noch zu bestimmenden Zeitraum eine Übergangslösung angestrebt. Diese sehe vor, dass zunächst jeder für seinen bisherigen Personenkreis zuständig bleibe und anschließend eine Verrechnung der Leistungen nach den Vorgaben des SGB II erfolge. Ziel sei es zu gewährleisten, dass am 01.01.2005 jeder Leistungsberechtigte über finanzielle Mittel zur Sicherung seines Lebensunterhaltes verfüge.

Unabhängig von der Übergangsregelung werde auch an einer endgültigen Lösung gearbeitet. Auf der Ebene der Agentur für Arbeit sowie der Kreise Borken und Coesfeld seien ein gemeinsamer Lenkungsausschuss und 3 gemeinsame Arbeitsgruppen ( AG „2004 I Übergangslösung 2004“, AG „2004 II Übergangslösung Eingliederung“, AG „2005 endgültige Lösung“) eingerichtet worden. Der Lenkungsausschuss habe bisher 3 mal getagt. Mit ersten Ergebnissen der Arbeitgruppe, die sich vorrangig mit der Übergangslösung 2004 befasst, werde bis Ende August 2004 gerechnet. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die sich mit dem endgültigen Kooperationsmodell beschäftigt, werden Ende September 2004 erwartet.

Darüber hinaus sei auf der Ebene des Kreises Coesfeld unter Beteiligung der Städte und Gemeinden eine Lenkungsgruppe sowie 6 weitere Arbeitsgruppen eingerichtet worden. Es sei beabsichtigt, in die Arbeitsgruppe „Soziale Integration“ auch die Wohlfahrtsverbände einzubinden.

Ltd. KRD Schütt berichtet, dass mit der Umsetzung des SGB II ferner eine Arbeitsgruppe des Landkreistages, die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Träger der Sozialhilfe, eine Arbeitsgruppe „SGB II“ der Kreise und der Stadt Münster im Bereich der Bezirksregierung Münster und auch eine Arbeitsgruppe von Beschäftigten des Kreises Coesfeld befasst seien.

Ltd. KRD Schütt führt aus, dass nach dem aktuellen Stand der Tätigkeit im Vermittlungsausschuss möglicherweise davon ausgegangen werden könne, dass weitere 2,5 bis 3,5 Mrd. € als Entlastung für die Kommunen bereitgestellt werden. Außerdem solle eine Revisionsklausel vorgesehen werden. Eine Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und den Sozialhilfeträgern solle eventuell auch außerhalb der nach dem SGB II vorgesehenen Arbeitsgemeinschaften in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder Kooperationsvereinbarungen möglich sein. Aus dem Vermittlungsausschuss gebe es dahingehende Signale.

Ltd. KRD Schütt trägt vor, dass beabsichtigt sei, die Ergebnisse des am 30.06.2004 tagenden Vermittlungsausschusses aufzugreifen und die weitere Vorgehensweise des Kreises Coesfeld in Form eines Eckpunkte-Papiers dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.07.2004 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Vorsitzender Bergmann regt an, diesbezüglich eine zusätzliche Ausschusssitzung dem Kreisausschuss vorzuschalten.

 

Ktabg. Willms begrüßt den Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld. Sie teilt ihren und den Eindruck ihrer Fraktion mit, dass die Verwaltung dankenswerter Weise in erster Linie an die Leistungsempfänger und deren Wohl denke.

 

Vorsitzender Bergmann begrüßt, dass alle Beteiligten an einem Tisch sitzen und bringt zum Ausdruck, dass es ein schlechter Weg wäre, weiterhin die Leistungen im Wege einer Doppelzuständigkeit zu erbringen.