Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ref. Böwing erläutert kurz die vorliegende Sitzungsvorlage. Er weist darauf hin, dass nach derzeitigem Stand eine Unterdeckung von 2 ct. je beim Großbetrieb geschlachteten Schwein vorliege, der derzeitige Gebührensatz von 1,36 € je Schwein somit nicht kostendeckend sei.

Außerdem zeichneten sich künftige Erhöhungen der Stunden- und Stückvergütungen von 1,2 % ab. Die konkreten Auswirkungen aus der Tariferhöhung müssten jedoch noch abgewartet werden. Zur nächsten Sitzungsperiode werde daher eine aktuelle Gebührenkalkulation vorgelegt werden. Das Verfahren sei mit dem Großbetrieb Westfleisch abgesprochen, und dieses habe zugesichert, eine rückwirkende Gebührenerhöhung für einen Zeitraum von 9 Monaten nicht zu beklagen.

 


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