Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Sitzungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 


Eingangs der Beratung weist Landrat Püning auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hin.

 

Ktabg. Havermeier erläutert kurz den Antrag ihrer Fraktion und erinnert an die Haushaltsberatungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit und die Überlegungen, welche Einflussmöglichkeiten der Kreis bzw. die Kreispolitik hinsichtlich der Anzahl der Leistungsempfänger hat. Durch die vom Bund beabsichtigte Nichtübernahme der Rentenbeiträge senke dieser seine Belastungen und belaste damit die Kommunen. Des Weiteren werde ein falsches Signal an die Leistungsbezieher gesendet, dass man eigentlich davon ausgeht, dass Arbeitslose keine Arbeitsstelle mehr bekommen und gleich in die Sozialhilfebedürftigkeit wechseln.

Angesichts dieser Situation wolle man die Verwaltung darum bitten, einen Resolutionsentwurf zu verfassen und vorzulegen.

 

Ktabg. Kleerbaum hinterfragt den Sinn kurzfristig vorgelegter Anträge. Ferner beurteilt er grundsätzlich die Auswirkungen bzw. den Erfolg von Resolutionen eher zurückhaltend. Der Antrag sei in seiner Fraktion noch nicht besprochen, daher sei beabsichtigt und vereinbart, diesen zur Beratung und Entscheidung in den Kreistag zu „schieben“. Dies entspreche einer guten demokratischen Gepflogenheit, einen Antrag nicht einfach abzulehnen. Gleichwohl prognostiziere er, dass einer antragsgemäßen Resolution wohl eher nicht zugestimmt werden könne.

Er äußert an die SPD die Bitte, angesichts der Tatsache, dass der Bund bereits vor vier Wochen diese Entscheidung angekündigt habe, Anträge früher zu stellen. Er bittet ebenfalls die GRÜNEN, Anträge etc. frühzeitiger zu übersenden. Für eine erforderliche fraktionsinterne Abstimmung sei eine frühzeitigere Information notwendig.

 

Ktabg. Havermeier erinnert, dass in der Vergangenheit bereits mehrfach Resolutionen vom Kreistag verabschiedet wurden.

In der Sache sei Beratungsbedarf gesehen worden, daher habe man die Verwaltung bitten wollen, einen Entwurf zu verfassen. Sie bittet FBL Schütt um Auskunft über die Rechtsfolgen und Auswirkungen der neuen Bundesregelung.

 

Ktabg. Vogelpohl sieht in der Änderung ebenfalls eine weitere Belastung der Gemeinden, gegen die man sich wehren solle, nach dem Motto „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“

 

Nach Auffassung des Ktabg. Schulze Esking ist die antragstellende Fraktion in der Pflicht, diesen „politischen“ Antrag zu formulieren.

 

Ktabg. Stauff erklärt, dass aus den umstrittenen Rentenbeitragszahlungen durch den Bund ein individueller Rentenanspruch i.H.v. 3,50 € pro Versicherungsjahr entsteht. Dies sei nicht viel. Ihm sei wichtig zu erfahren, welche Auswirkungen mit einer Änderung durch den Bund verbunden sind. Einer Resolution ohne Daten könne nicht zugestimmt werden. Der Antragsteller möge die Daten für eine Beratung benennen.

 

Ktabg. Kleerbaum hält eine persönliche Ansprache für erfolgversprechender als eine Resolution. Er erinnert an die gestrige Feststellung im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, dass man von der Energie-Resolution der GRÜNEN gar nicht betroffen sei. Es könne nicht sein, dass der Kreistag sich mit Angelegenheiten befasse, die für ihn nicht bedeutsam sind oder ihn gar nicht betreffen. Angesichts eines bevorstehenden Regierungswechsels im Land NRW sei über den grundsätzlichen Umgang mit Resolutionen und Anträgen zu sprechen.

Hinsichtlich des konkreten Antrags pflichtet er den Aussagen des Ktabg. Schulze Esking bei.

 

Landrat Püning ergänzt, dass man für einen Entwurf wissen müsste, was darin stehen solle.

 

Ktabg. Havermeier erklärt, dass sie gehofft hatte, dass durch den Antrag der Bezug zum Kreis Coesfeld ausreichend dargestellt wurde. Mit der Bitte an die Verwaltung habe sie Aussagen zu den Auswirkungen und zum Einfluss auf die Fallzahlen der Grundsicherungsempfänger erhofft. Sie, Ktabg. Havermeier, werde gerne einen Resolutionstext verfassen.

 

Ktabg. Kohaus stellt klar, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lediglich einen bereits verfassten Antrag zu einem Tagesordnungspunkt gestellt hatte, und keine Resolution gewollt ist.. Angesichts der kurzen Frist habe der Ausschuss die abschließende Beratung in den Kreistag „geschoben“.

 

Ktabg. Kleerbaum hebt nochmals hervor, dass man sich angesichts des Zeitbudgets nach seiner Auffassung auf das Wesentliche beschränken müsse.

 

Ktabg. Vogelpohl erwidert, dass es letztlich auch unterschiedliche Auffassungen gebe, was wesentlich ist, denn man sei schließlich auch in unterschiedlichen Parteien.

 

Landrat Püning fasst zusammen, dass die Ktabg. Havermeier einen Vorschlag kurzfristig schriftlich einbringt.

Auf die Erinnerung der Ktabg. Havermeier nach ihrer Anfrage an FBL Schütt erklärt Landrat Püning, dass die Entscheidung des Bundes tendenziell die Rentenhöhe beeinflusst. Ob dies später auch zu höheren Grundsicherungsleistungen führe, könne nicht generell beantwortet werden. Dies sei jedenfalls nur dann der Fall, wenn jemand, der einmal SGB II-Leistungen erhalten habe, später einmal auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sei. Ziel sei es jedoch, auch Langzeitarbeitslose in Arbeit zu vermitteln, um u.a. einen Rentenanspruch aufzubauen.