Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreis Coesfeld setzt die Aufgabenumsetzung im SGB II als Optionskommune nach Ablauf der Experimentierklausel ab 01.01.2011 auf der Basis der dann geltenden Rahmenbedingungen dauerhaft fort.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber der obersten Landesbehörde die unbefristete Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6a Abs. 1, 2 SGB II (Neue Fassung) über den 31.12.2010 hinaus zu beantragen.

 

Der Kreis Coesfeld erkennt die Verpflichtung an, mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine Zielvereinbarung über Leistungen nach dem SGB II abzuschließen. Der Kreis Coesfeld erkennt die Verpflichtung an, die in der Rechtsverordnung nach § 51b Abs. 1 S. 2 SGB II festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b Abs. 4 SGB II an die Bundesagentur zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

 

Die Anerkenntnisse geben zugleich der Entscheidung Ausdruck, dass die Zulassung des kommunalen Trägers zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung unbefristet fortgeführt werden soll.

 


 

Die Sprecherinnen der Fraktionen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen zum Ausdruck, dass sie die Entfristung der Option befürworten und den Vorschlag der Verwaltung unterstützen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass über die positive Einschätzung der Option bereits ausführlich gesprochen und auch eine entsprechende Resolution gefasst worden sei, lässt Vorsitzende Schäpers ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig