Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt weist darauf hin, dass im Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht die Belegungsquote und die Fachkräftequote nicht mehr dargestellt würden. Dies sei der Entbürokratisierung geschuldet. Die Heimaufsicht könne hierzu nur auf freiwillige Angaben der Einrichtungen zurückgreifen.

FBL Schütt führt aus, dass im Zeitraum, der dem Tätigkeitsbericht zu Grunde liege, eine Stärkung der Beiräte erkennbar gewesen sei. Ferner sei eine deutliche Steigerung bei den Beschwerden zu verzeichnen gewesen. Diese seien jedoch selten berechtigt gewesen.

Ktabg. Havermeier erklärt, dass die Einrichtungen der Tagespflege nur noch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft würden. In diesem Zusammenhang fragt sie, welche Möglichkeiten es bei Verstößen gebe. Ktabg. Havermeier geht davon aus, dass der Prüfungsaufwand aufgrund des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der Beschwerden gestiegen sei. Außerdem stellt sie die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren für die Prüfungen erhoben werden.

AL Bleiker erklärt, dass die Tagespflege nicht mehr von der Heimaufsicht geprüft werde. Bei Verstößen wäre das Ordnungs- bzw. Bauordnungsamt zuständig. Die Einschätzung, dass sich der Prüfaufwand erhöht habe, werde geteilt. Auch der MDK sei verstärkt in der Kontrolle unterwegs. Ab 2011 müsse eine jährliche Prüfung aller Einrichtungen durch den MDK erfolgen. AL Bleiker weist darauf hin, dass durch den Kreis dann nur noch Strukturprüfungen und Anlassprüfungen erfolgten. Gebühren würden bereits jetzt erhoben. Diese seien abhängig von der Platzzahl der Einrichtung, aber maximal auf 750,00 € begrenzt und unabhängig vom Prüfungsumfang. So betrage z.B. die Gebühr auch dann 750,00 €, wenn seitens der Heimaufsicht ein Aufnahmestopp verhängt werde. Gerade in diesen Fällen sei aber der Arbeitsaufwand sehr hoch. Außerdem sei der Kreis Coesfeld ein Flächenkreis, so dass allein durch lange Anfahrtswege bereits Kosten entstehen. Inwieweit die Gebühren den Aufwand decken, könne nicht angegeben werden. Zu beachten sei jedoch, dass die Verwaltungsgebühren vom Land in einem entsprechenden Katalog festgelegt würden.

Ktabg. Wilhelm bittet mitzuteilen, wie sich die Kooperation zwischen MDK und Heimaufsicht gestalte. AL Bleiker führt aus, dass die Zusammenarbeit gut sei. Die Jahresplanungen würden abgestimmt und die Prüfberichte ausgetauscht.

 

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2008 bis 2009 wird zur Kenntnis genommen.