Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem beiliegenden Konzept mit den Pflegekassen weiter zu verhandeln. Ziel ist die Errichtung eines gemeinsamen Mobilen Pflegestützpunktes im Kreis Coesfeld von DAK, AOK und dem Kreis.

Die für das Konzept geforderten Grundvoraussetzungen müssen für die Errichtung eines gemeinsamen Mobilen PSP erfüllt sein.

Sollten die Kassen den Konzeptvorschlag des Kreises in wesentlichen Punkten nicht annehmen, kommt ein formeller Pflegestützpunkt nicht zustande.



In diesem Fall wird alternativ vorgeschlagen:

 

2.      Die Umwandlung der Zentralen Pflegeberatung des Kreises in einen Mobilen Pflegestützpunkt erfolgt nicht. Die bisherigen Beratungsstrukturen bleiben erhalten.

Es wird zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Kassen und dem Kreis aber eine Kooperationsvereinbarung angestrebt.

 


FBL Schütt führt aus, dass die zentrale Pflegeberatung nunmehr seit November 2006 beim Kreis Coesfeld durchgeführt werde; und dieses bekanntlich mit gutem Erfolg. Aus diesem Grund werde im Rahmen des Vorschlags über die Einrichtung eines Pflegestützpunktes gefordert, den Ansatz der zentralen Pflegeberatung zu übernehmen. Hier sei insbesondere auch auf die Dezentralität in der Form Wert gelegt worden, dass Sprechstunden in den Städten und Gemeinden oder bei Bedarf auch Hausbesuche durchgeführt würden. Der erreichte Standard solle auch nach Errichtung von PSP erhalten bleiben. Die Pflegestützpunkte sollen darüber hinaus einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellen.

Die Einrichtung der Pflegestützpunkte verlaufe in Nordrhein – Westfalen sehr heterogen. Einige Träger würden deren Umsetzung planen, andere wiederum lediglich Kooperationsverträge schließen.

In den bisherigen Verhandlungen mit den Pflegekassen sei deutlich geworden, dass diese eine Beratung lediglich in den Städten Coesfeld und Lüdinghausen anbieten wollen. Seitens des Kreises werde es jedoch für unerlässlich gehalten, dass auch die Stadt Dülmen einbezogen werde. Im Rahmen der Einrichtung der PSP sei auch zu beachten, dass das Land bestimmte Öffnungszeiten voraussetze, die jedoch vom Kreis Coesfeld alleine nicht leistbar seien.

Die Idee der Einrichtung eines Mobilen Pflegestützpunktes werde vom Ministerium akzeptiert, sofern die Pflegekassen dem zustimmen. Zu beachten sei hier, dass das Verfahren eigentlich einen Antrag der Pflegekassen zur Errichtung eines PSP vorsehe, dem dann der Kreis Coesfeld zustimmen könne.

Inhaltlich führe der Vorschlag zur Einrichtung des Mobilen Pflegestützpunktes zu mindestens einer doppelten Präsenz des Beratungsangebots und zur Verdopplung der Sprechstunden in den Städten und Gemeinden, und das auch mit beiden Parteien. Die Bürgerinnen und Bürger sollten ein Wahlrecht haben, ob die Beratung durch die Mitarbeiter/innen des Kreises oder der Pflegekassen oder sogar durch beide Träger gemeinsam erfolge.

Das vorgestellte Modell habe den Vorteil, so FBL Schütt, dass man bei einem Misserfolg des PSP leicht in die bisherigen Strukturen zurückfallen könne.

Er halte es jedoch auch unter Beachtung der Nachfrage für wichtig, die Präsenzzeiten vor Ort in den einzelnen Städten und Gemeinden, vor allem jedoch auch in Dülmen und wenn möglich in den jeweiligen Rathäusern, auszuweiten.

In diesem Sinne hoffe er auf die Zustimmung der Pflegekassen zu dem Vorschlag des Kreises.

 

Ktabg. Willms bestätigt den Wunsch nach einer wohnortnahen Beratung. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die zentrale Pflegeberatung in der Vergangenheit auch qualitativ sehr gute Arbeit geleistet habe. Diese solle Vorbildfunktion auch für die PSP haben. Die Qualität der Beratung dürfe durch die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen nicht abnehmen. Es solle schließlich ein Mehrwert erreicht werden. Die Pflegekassen erhielten nunmehr die Chance für eine gemeinsame Realisierung. Darüber hinaus halte Ktabg. Willms auch die Entfristung der Stellen der beiden Mitarbeiterinnen der Zentralen Pflegeberatung des Kreises für wichtig. Sie lobt die gute Darstellung des Konzepts, insbesondere die Ausweisung der Deckung des durch den PSP entstehenden Aufwands. Ktabg. Willms erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese den Beschlussvorschlag voll unterstütze.

 

Ktabg. Havermeier betont, dass nach den bereits langwierigen Verhandlungen mit den Pflegekassen dieser Vorschlag nunmehr das letzte Angebot zur Errichtung eines PSP darstelle. Sofern erneut keine Einigung erzielt werde, müsse auf die Einrichtung eines PSP verzichtet werden. Die SPD-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

Des Weiteren erklärt Ktabg. Havermeier, dass sie eine Entfristung der Stellen der Mitarbeiterinnen der Zentralen Pflegeberatung auch dann für notwendig halte, wenn der Mobile Pflegestützpunkt im Kreis Coesfeld nicht eingerichtet werde. Es sei wichtig, dass die Zentrale Pflegeberatung abgesichert werde.

Schließlich gibt Ktabg. Havermeier zu bedenken, dass bei Umsetzung des Vorschlags des Kreises nur noch ein Stellenanteil von 0,5 für Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungsarbeit etc. verbleibe. Berücksichtige man, dass die Aufgabe der Heimnotwendigkeitsprüfungen bei den sog. Nuller-Fällen nicht Teil der Pflegestützpunkte sei, sondern auch weiterhin von der Zentralen Pflegeberatung durchgeführt werden müsse, sei der Stellenanteil von 0,5 für diese Aufgaben wohl nicht ausreichend.

FBL Schütt bestätigt, dass dieser Stellenumfang sicherlich eng sei, jedoch davon auszugehen sei, dass er ausreiche. Es müsse geschaut werden, wie der Kreis Coesfeld mit den vorhandenen Mitteln die Vorgaben des Landes zu der Errichtung des PSP erfüllen könne.

 

Ktabg. Pieper führt aus, dass der Kreis Coesfeld mit der Ausführung der Pflegeberatung schon sehr weit sei. Des Weiteren erkundigt sie sich nach der Konnexität. Ihrer Ansicht nach müsse auch bezahlen, wer es bestellt. Und hier gehe die Vorgabe vom Land aus. Sie weist ferner darauf hin, dass die Sitzungsvorlage bereits aussage, dass ein verbleibender Stellenanteil von 0,5 für die genannten Aufgaben nicht ausreiche.

FBL Schütt antwortet, dass das Ministerium lange überlegt habe, ob es die Errichtung von PSP unterstützen solle, da es bereits viele kommunale Pflegeberatungen gebe. Bzgl. der Konnexität sei darauf hinzuweisen, dass diese nur bei einer Übertragung von Aufgaben greife. Hier habe der kommunale Träger jedoch die Möglichkeit, den Antrag der Pflegekasse auf Errichtung eines PSP abzulehnen.

 

Auch Ktabg. Wilhelm erklärt sich mit dem dargestellten Vorschlag einverstanden, weist jedoch darauf hin, dass die Pflegeberatung in jedem Fall erhalten bleiben müsse. Insofern halte sie eine unbefristete Fortführung ebenfalls für sinnvoll.

Sie erkundigt sich ferner, ob davon auszugehen sei, dass durch die Pflegekassen eine qualitativ gleichwertige und auch ebenso neutrale Beratung erfolgen werde.

FBL Schütt erklärt dazu, dass zwar nicht absehbar sei, wie die Einzelberatungsgespräche letztlich ablaufen werden, man müsse aber auch bei den Pflegekassen Neutralität und Qualität unterstellen.

 

Ktabg. Merschhemke erkundigt sich, ob die bis zum 31.12.2011 vorgesehene Probezeit verlängert werden könne. Hierzu weist FBL Schütt darauf hin, dass diese vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS) vorgegeben und bereits einmal verlängert worden sei. Ursprünglich sei eine Probezeit bis Ende 2010 vorgesehen gewesen.

 

FBL Schütt macht deutlich, dass durch den Vorschlag des Kreises seines Erachtens auch die Interessen der Pflegekassen gewahrt würden.

 

Bezüglich der Überprüfung der Heimnotwendigkeit der sog. Nuller-Fälle bittet Ktabg. Pieper darum, bei Gelegenheit den Ablauf einer solchen Überprüfung darzustellen. Zwar sei das Ziel dieser Prüfungen, die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu verhindern, es gebe jedoch auch Fälle, in denen sich die Betroffenen Zuhause nicht mehr wohlfühlen und lieber in ein Pflegeheim gingen.

FBL Schütt betont, dass niemand gezwungen werde, aus einem Heim wieder auszuziehen. Es gehe  gerade um die Beratung über bestehende Möglichkeiten der ambulanten Pflege. Ref.´in Hesselmann erklärt, dass die Kostenübernahme für eine Heimaufnahme nur abgelehnt würde, wenn den Betroffenen eine angemessene alternative Möglichkeit der ambulanten Versorgung geboten werden könne. Dieses sei das Ziel – im positiven Sinne. Auf Anfrage der Ktabg. Pieper bestätigt Ref.´in Hesselmann, dass auch Härteaspekte bei der Entscheidung berücksichtigt würden.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig