Eingliederungshilfe;

hier: Kostenentwicklung bei der Frühförderung für Kinder

 

FBL Schütt trägt Folgendes vor:

 

„Bei den Haushaltsberatungen für 2010 wurde bereits darauf hingewiesen, dass durch die Einführung der Interdisziplinären Frühförderung zum 01.01.2009 die Fall- und Kostenentwicklung schwer einzuschätzen war. Ursprünglich war davon ausgegangen worden – so die Einschätzung der beiden Anbieter –, dass durch die Einführung der Komplexleistung (IFF) ein Rückgang bei den solitären Frühförderungen zu verzeichnen sei. Nach den Anlaufschwierigkeiten in den ersten Monaten können wir inzwischen auf verbindlichere Zahlen für die Entwicklung in beiden Bereichen zurückblicken.

 

Demnach erwarten wir für das Haushaltsjahr 2010 eine deutliche Überschreitung des seinerzeit geschätzten Ansatzes.

 

Ansatz 2010                                                                                 1.385.000 Euro

voraussichtliches Rechnungsergebnis 2010                              1.690.000 Euro

 

Es ist festzustellen – nicht nur beim Kreis Coesfeld –, dass die Erwartungen hinsichtlich eines Ausgleiches zwischen IFF und FF nicht eingetroffen sind. Ganz im Gegenteil, die derzeit vorliegenden Fallzahlen erwecken den Eindruck, dass die Fälle der IFF zusätzlich zum Angebot der alten FF hinzugekommen sind. Gleichzeitig sind auch die Aufwendungen je Kind deutlich gestiegen.

 

Diese Entwicklung macht deutlich, dass die Ausgaben für Frühförderung im Kreis Coesfeld deutlich höher gestiegen sind, als z.B. die Ausgaben für die Eingliederungshilfe insgesamt im Landesdurchschnitt. Diese Steigerungsrate wird seitens des LKT mit 25 % angegeben, eine Differenzierung nach Hilfearten erfolgte jedoch nicht.

 

Geplante Steuerungsmaßnahmen:

 

1. Mit den beiden Hauptanbietern der Frühförderung wurden bereits intensive Gespräche

    geführt,

-          zur Ursachenforschung

-          zu Fragen der Steuerung

-          zur Überprüfung der Qualitätsstandards.

Erfreulicherweise haben beide Träger ihre uneingeschränkte Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt und die Umsetzung erster Steuerungsmaßnahmen auch für das laufende Haushaltsjahr akzeptiert.

 

2. Gespräche mit den freien Trägern werden sich anschließen.

 

 

3. Der Austausch auf Münsterlandebene wird fortgesetzt, auch mit dem Ziel,

    vergleichbare Standards im Münsterland zu erreichen.

 

In der nächsten Sitzung des Ausschusses soll ausführlich über den Bereich der Frühförderung und der bis dahin schon getroffenen Steuerungsmaßnahmen berichtet werden.“

 

 

Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende;

hier: Beteiligung des Kreises Coesfeld am Modellprojekt „Bürgerarbeit“ des BMAS

 

FBL Schütt führt wie folgt aus:

 

„In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 14.06.2010 ist berichtet worden, dass sich der Kreis Coesfeld am Interessenbekundungsverfahren des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ beteiligt hat.

 

Das BMAS hat mit Schreiben vom 09. Juli 2010 mitgeteilt, dass das eingereichte Konzept zur Erprobung der „Bürgerarbeit“ positiv bewertet und der Kreis Coesfeld ausgewählt wurde, ein Modellprojekt durchzuführen, und zwar gemeinschaftlich mit den Kreisen Borken und Warendorf.

 

Nach Durchführung erster Abstimmungsgespräche mit den Kreisen Borken und Warendorf ist der Start der sechsmonatigen Aktivierungsphase für Anfang September 2010 geplant.

 

Ziel ist es, in den jeweiligen Kreisen bis zum 31.12.2011 mindestens 500 arbeitslose SGB II – Leistungsberechtigte verstärkt zu aktivieren und hierdurch in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Für Personen, bei denen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt in der Aktivierungsphase nicht gelingt, ist eine Vermittlung auf einen Bürgerarbeitsplatz mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu 36 Monaten vorgesehen.

 

Das BMAS hat noch nicht bestätigt, in welchem Umfang kreisweit Bürgerarbeitsplätze im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit beim Kreis, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie gemeinnützigen Trägern geschaffen werden können.

 

Über den weiteren Verlauf des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ wird der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit informiert.“

 

 

 

Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende; hier: Antrag des Kreises Coesfeld für die dritte Programmphase der „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakete für Ältere in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für den Zeitraum von 2011 – 2015

 

 

FBL Schütt teilt Folgendes mit:

 

„Der Kreis Coesfeld beteiligt sich seit 2010 im Rahmen des „Kompetenznetzwerkes 50plus“ zusammen mit dem Hochsauerlandkreis und dem Kreis Nordfriesland an der „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Zielsetzung dieses Programm ist es, durch ein zielgruppenspezifisches Angebot die Zahl der Integrationen der arbeitslosen SGB II – Leistungsempfängerinnen und -empfänger über 50 Jahren in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

 

Da der bisherige Förderzeitraum für dieses Programm am 31.12.2010 endet, ist eine neue Antragstellung interessierter SGB II – Grundsicherungsträger  für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 erforderlich geworden. Die Antragfrist für die künftige Beteiligung endete am 31.08.2010.

 

Aufgrund der bisher guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit haben die drei Paktpartner eine Fortführung ihrer Kooperation über den 31.12.2010 vereinbart und einen entsprechenden gemeinsamen Fortführungsantrag beim BMAS eingereicht. Mit einer Entscheidung über diesen Antrag ist im 4. Quartal 2010 zu rechnen.

 

Abweichend von der ersten Umsetzungsphase in 2010 plant der Kreis Coesfeld hierbei neben dem bisherigen trägerbezogenen Gutscheinverfahren zusätzlich ein eigenes 50plus Vermittlungsteam einzusetzen, um durch verstärkte Aktivierungen die Zahl der Vermittlung auch von leistungsschwächeren und somit vermittlungsferneren SGB II – Leistungsberechtigten zu erhöhen.

 

Über den weiteren Verlauf des Antragsverfahrens sowie die anschließende Umsetzung wird der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit auch künftig informiert.“