Landrat Püning macht folgende Mitteilung:

 

Interkommunale Zusammenarbeit - IKZ

 

a) Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag zur Einrichtung der Stelle eines Koordinators

 

Die Aussprache mit den Bürgermeistern zur Frage der Intensivierung der Interkommunalen Zusammenarbeit und insbesondere zur Einrichtung einer Stelle für einen Koordinator zur Förderung und Unterstützung der Interkommunalen Zusammenarbeit stattgefunden.

 

Von den Bürgermeistern wird die Einrichtung der Stelle eines Koordinators beim Kreis Coesfeld nicht als förderlich angesehen. Gleichwohl bestand Übereinstimmung, die Möglichkeiten einer stärkeren Zusammenarbeit nachhaltig zu prüfen und auch tatsächlich zu nutzen, um insoweit ggf. mögliche finanzielle Reserven zu heben.

 

Die Angelegenheit soll und wird in erster Zuständigkeit durch die Gemeinden weiter verfolgt werden. Zu diesem Zweck wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Nottuln zu einem Treffen von Beauftragten der Gemeinden eingeladen werden. Der Kreis ist berechtigt, zu der Veranstaltung einen Vertreter zu entsenden.

 

Aufgabe der „Beauftragten“ der Gemeinden soll es sein, in einem ersten Schritt die Themenfelder und Rahmenbedingungen einer IKZ festzulegen. Nach gemeindeinterner Abstimmung sollen dann die einzelnen Felder der Zusammenarbeit schrittweise abgearbeitet werden .

 

Der Vertreter des Kreises Coesfeld darf auf Anforderung für eine fachliche Unterstützung zur Verfügung stehen. Im Übrigen ist es dem Kreis anheim gestellt, sich an den Aktionen der Gemeinden zu beteiligen.

 

Aufgabe des Vertreters des Kreises Coesfeld wird es sein, möglichst Projekte einer Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Gemeinden anzuregen und einzurichten.

 

 

b) Interkommunale Zusammenarbeit auf der Ebene der Kreise des Münsterlandes

 

Diese Initiative hat zwischenzeitlich auf Ebene der Vertreter der Verwaltung und unter Beteiligung eines Vertreters der Stadt Münster zu ersten Abstimmungsgesprächen hinsichtlich möglicher Rahmenbedingungen und Betätigungsfelder geführt. Für den 20.09.2010 war ein Anschlusstermin zur Aussprache über die kreisinterne Einschätzung der grundsätzlich diskutierten Möglichkeiten einer Kooperation anberaumt. Zum Ergebnis aus diesem Termin wird nach der aktuellen Entwicklung berichtet werden. Dabei wird damit gerechnet, dass in Schwerpunkten auf die Beteiligten Aufgabenfelder zur Vorbereitung der Maßnahmen einer Einführung und Umsetzung zugeordnet werden.

Nach Abschluss der Vorarbeiten wird dann zu den konkreten Maßnahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zu entscheiden sein.

 

Als mögliche Rahmenbedingungen sind genannt:

 

  • höhere Wirtschaftlichkeit
  • nur freiwillige Teilnahme am Prozess
  • Vorrang für Hintergrundprozesse
  • ausbaufähig für die Beteiligung Dritter
  • Start mit wenigen Beteiligten
  • frühzeitige Beteiligung der Beteiligten und Betroffenen
  • Zuständigkeit und Verantwortlichkeit nur in einer Hand
  • Verständigung auf einen gemeinsamen Standard
  • Sicherheit der Aufgabenerfüllung

 

Als mögliche Betätigungsfelder sind genannt:

 

  • IT mit den Schwerpunkten e-Government, IT-Sicherheit, einheitliche Verfahren, digitale Verwaltung 2020
  • Gemeinsamer Einkauf, gemeinsame Vergabe
  • Personalabrechnung bündeln
  • Einführung von D 115
  • Austausch von Spezialisten (Expertenpool)
  • Sonstige fachliche Kooperation
  • Geschäftsprozessoptimierung (GPO) für einheitliche Prozesse

 

Ergänzend erklärt RefFB 3 Eyinck, dass es bei dem Treffen am 20.09.2010 erste Fortschritte gegeben hat. Eine abschließende und verbindliche Regelung sei nicht erfolgt.