Stiftungsvorhaben Burg Hülshoff

 

Ktabg. Pieper weist auf eine aktuelle Sitzungsvorlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Stiftungsvorhaben Burg Hülshoff hin, worin unter anderem die große Unterstützung durch den Kreis Coesfeld erwähnt ist. Sie erinnert an die Anfrage des Ktabg. Stauff in der letzten Kreistagsssitzung und bittet um Auskunft, in welcher Weise der Kreis Coesfeld das Stiftungsvorhaben unterstützt und ob diese Aussage zutrifft.

 

In der letzten Kreisausschusssitzung, so Landrat Püning, sei dieses Thema bereits angesprochen worden. Ferner sei in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport im nicht öffentlichen Teil hierzu eine Mitteilung erfolgt. Er könne daher im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung nur eingeschränkt hierzu Stellung nehmen.

Es habe Gespräche gegeben, die Burg Hülshoff und das dazugehörige Gelände dauerhaft für die Öffentlichkeit zu erhalten. Dies solle durch eine Stiftung gewährleistet werden. Eine diesbezüglich erfolgreiche Stiftung erfordere Stiftungsgründer und Kapital. Die Kapitalzusage des Landes Nordrhein-Westfalen i.H.v. vier Mio. € sei alleine nicht ausreichend für eine Überführung der Burg und des Geländes in eine Stiftung. Es würde daher nach weiteren Stiftern gesucht. In einem Gespräch auf Einladung des Finanzministers, an dem weitere potentielle Stifter teilnahmen und der Kreis Coesfeld durch den Landrat vertreten war, habe der Finanzminister alle Anwesenden angesprochen und an sie appelliert, zu überlegen, eine Stiftungsgründung zu unterstützen.

Er, Landrat Püning, habe angesichts der Bedeutung der Burg Hülshoff und der Gewährleistung des öffentlichen Zugangs hierzu für den Kreis Coesfeld selbstverständlich grundsätzliche Unterstützung zugesagt. Da der Kreistag hierüber zu entscheiden habe, habe er keine finanzielle oder anderweitige Unterstützung zugesichert.

Die Federführung sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Geschwindigkeit liege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, denn der Burg Hülshoff komme eine überregionale Bedeutung zu und es müsse über ein Nutzungskonzept nachgedacht werden.

Sofern der Kreis Coesfeld das Stiftungsvorhaben und damit den öffentliche Zugang zur Burg Hülshoff nicht allgemein unterstützen sollte, müsse dieses gesagt werden.

Weitergehende Informationen könne er nur im nicht öffentlichen Teil machen, so abschließend Landrat Püning.

 

 

Münsterland e.V.

 

Ktabg. Stinka erkundigt sich vor dem Hintergrund, dass dem Münsterland e.V. die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, danach, ob und gegebenenfalls wie sich diese Entscheidung auf den Kreis Coesfeld, z.B. auf die Beitragsgestaltung, auswirkt. Ferner möchte er wissen, ob die Möglichkeit einer Fusion der Münsterlandkonferenz und des Münsterland e.V. hin zu einer einzelnen „schlagkräftigen Einheit“ besteht.

 

Hierzu teilt Landrat Püning mit, dass die Münsterlandkonferenz keinen rechtlichen Rahmen im Sinne einer Verfassung oder eines Vertrages hat, sondern dort nur Themen kreisübergreifend beraten und besprochen werden, so beispielsweise in der Vergangenheit die Ansiedlung von Fachhochschulen oder auch die Glasfaserverkabelung.

Der Münsterland e.V. ist eine juristische Person, die aus dem Zusammenschluss von Münsterland-Touristik und Aktion Münsterland hervorging.

Entsprechend der Presseveröffentlichung sei der Münsterland e.V. nicht mehr gemeinnützig, so dass die Mittel der früheren Aktion Münsterland zu versteuern seien. Derzeit habe dies keine Auswirkungen auf die Mitglieder und ihre Beiträge.

 

Ktabg. Stinka möchte wissen, wie dem nunmehr entstandenen hohen Imageschaden begegnet wird und erinnert in diesem Zusammenhang an die seinerzeit von Schwierigkeiten begleitete Gründung des Vereins.

 

Landrat Püning wertet die Arbeit des Vereins als sehr erfolgreich und verweist auf Informationsmaterial des Vereins, das er den Fraktionen gerne zur Verfügung stellen wird. Die Wahrnehmung von Ktabg. Stinka lasse darauf schließen, dass wohl eine bessere Information erforderlich ist.

Der Kreis Coesfeld sei als solcher aktuell im Vorstand des Münsterland e.V. nicht vertreten, sondern die Landräte der Kreise Borken und Steinfurt. Die anderen zwei Kreise, Coesfeld und Warendorf, würden durch jeweils von der Bürgermeisterkonferenz bestimmte Bürgermeister repräsentiert. Aktuell nehme diese Funktion der Bürgermeister der Gemeinde Nottuln, Herr Schneider, wahr. Eine Rückkopplung in die Kreise erscheine wohl schwierig. Es wurde daher beschlossen, dass die nicht im Vorstand vertretenen Kreise von den jeweiligen Landräten in beratender Funktion vertreten werden. In der vergangenen Woche habe er, Landrat Püning, erstmals an einer Vorstandssitzung des Münsterland e.V. teilgenommen.

Im Übrigen stelle sich der Eindruck, dass man hier inaktiv sei, bei näherer Betrachtung als falsch heraus. Angesichts der Leistungsbilanz des Vereins werde man über die vielfältigen Aktivitäten überrascht sein.   

Zur weiteren Frage des Ktabg. Stinka nach dem ihm notwendig erscheinenden Krisenmanagement möchte Landrat Püning im nicht öffentlichen Teil antworten.