Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld setzt die Aufgabenumsetzung im SGB II als Optionskommune nach Ablauf der Experimentierklausel ab 01.01.2011 auf der Basis der dann geltenden Rahmenbedingungen dauerhaft fort.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber der obersten Landesbehörde die unbefristete Zulassung als kommunaler Träger gemäß § 6a Abs. 1, 2 SGB II (Neue Fassung) über den 31.12.2010 hinaus zu beantragen.

 

Der Kreis Coesfeld erkennt die Verpflichtung an, mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine Zielvereinbarung über Leistungen nach dem SGB II abzuschließen. Der Kreis Coesfeld erkennt die Verpflichtung an, die in der Rechtsverordnung nach § 51b Abs. 1 S. 2 SGB II festgelegten Daten zu erheben und gemäß den Regelungen nach § 51b Abs. 4 SGB II an die Bundesagentur zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

 

Die Anerkenntnisse geben zugleich der Entscheidung Ausdruck, dass die Zulassung des kommunalen Trägers zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung unbefristet fortgeführt werden soll.

 


Landrat Püning verweist auf seine Ausführungen in der Kreisausschusssitzung am 22.09.2010 und führt aus, dass dieser nunmehr zu fassende Grundsatzbeschluss, die Aufgaben nach dem SGB II dauerhaft zu übernehmen, dem mehrfach geäußerten Willen des Kreistags entspreche.

Die Aufgabe müsse als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen und den Kreis werde eine verschuldensunabhängige Haftung treffen. Zur Klarheit möchte er hierauf nochmals hinweisen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               45 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen