Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 22, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. In den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.
  2. Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld soll die Teilnahme am Projekt ermöglicht werden.
  3. Den Schulen, die wie bisher den geva-Test durchführen wollen, werden anteilig Kreismittel zur Verfügung gestellt, wobei ausfallende Drittmittel nicht den Kreisanteil erhöhen.
  4. Der Sperrvermerk auf  die  im Haushalt  2010 eingestellten und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird in einen Mittelumfang von 120.000 € aufgehoben,  sobald die bereits in Aussicht gestellte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld bewilligt ist. 
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Projektumsetzung notwendigen Schritte zu veranlassen und darauf hinzuwirken, dass die „Optimierung  der Schnittstelle zwischen den schulischen Aktivitäten und der Einzelfallberatung  der Arbeitsagentur“ im Regionalen Bildungsnetzwerk behandelt wird.

 

 


Landrat Püning erinnert daran, dass die Sitzungsvorlage im Schulausschuss und im Kreisausschuss zwar vorberaten worden sei, es aber nicht zu einer Beschlussempfehlung gekommen sei, da noch Klärungsbedarf vorlag. Diese Klärung sei nunmehr erfolgt. Ferner weist Landrat Püning auf den vorliegenden Änderungsantrag der FDP- und GRÜNEN-Kreistagsfraktion hin.

 

FBL Schütt führt aus, dass bereits in der Schulausschusssitzung über die Einlassungen der Rechtsanwaltskanzlei Harder/Därr diskutiert worden sei. Eine inzwischen durchgeführte Prüfung habe ergeben, dass die im Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei angeführten Bedenken nicht berechtigt seien. Grundsätzlich sei von einer Ausschreibungsverpflichtung auszugehen. Die davon abweichende Möglichkeit der freihändigen Vergabe an die Berufsnavigator GmbH ergebe sich aus „Alleinstellungsmerkmalen“, die zum einen in der Förderkonstellation und zum anderen in der Einzigartigkeit des Verfahrens und dessen Umsetzung im Kreis Coesfeld begründet seien. Darüber hinaus sei die von Maßnahmejahr zu Maßnahmejahr erfolgte gemeinsame Optimierung und Regionalisierung des Berufsnavigator-Verfahrens zu nennen. Hier seien, neben zahlreichen kleinen Verbesserungen, besonders die Anpassung der Berufsvorschlagslisten an den regionalen Arbeitsmarkt unter Einbeziehung der Arbeitsagentur, die Optimierung der elektronischen Datenweitergabe im Beratungsprozess (vom Verfahren zur Berufsberatung der Arbeitsagentur) und die Vorbereitung einer schrittweisen Einbindung regionaler Beratungskräfte ins Verfahren zu nennen. Weiter seien die besonderen Erfahrungen und der Mehrwert der am Berufsnavigator-Verfahren geknüpften Unterstützung durch die Rotary-Clubs bzw. durch Herrn Theisen als verantwortlichen Projektorganisator anzuführen.

 

Ktabg. Höne erklärt, dass der vorliegende Änderungsantrag unabhängig vom Vergaberecht eingebracht worden sei. Danach sollte weniger ein bestimmter Anbieter gefördert werden, sondern den Schulen die Verantwortung für den richtigen Anbieter übertragen werden. Deshalb sollte die Politik keine enge Vorgabe machen und damit den Schulen lediglich nur einen Anbieter an die Seite stellen. Grundsätzlich sei Sponsoring begrüßenswert. Kritisch sehe er aber, wenn damit auch inhaltliche Vorgaben verbunden würden.

 

Ktabg. Havermeier stimmt den Ausführungen ihres Vorredners zu. Wenn eine Aufteilung auf mehrere Anbieter zulässig sei, so sollte das Berufswahlorientierungsprojekt sich nicht nur auf die Berufsnavigator GmbH beschränken. Auch die Arbeitsagentur Coesfeld werde sich bei der Zulassung eines weiteren Anbieters nicht nur auf den Berufsnavigator beschränken. Wichtig sei für sie, dass die Beteiligten keine Bedingungen an ihre Förderung stellen dürfen.

 

Ktabg. Kleerbaum hält dagegen, dass der Kreis Coesfeld ohne die Unterstützung der Arbeitsagentur und der Volksbanken dieses Projekt nicht alleine stemmen könnte. Die Frage, wer bei einer freien Auswahl die Finanzierung sicherstelle, werde nicht beantwortet. In diesem Zusammenhang erinnert Ktabg. Kleerbaum daran, dass der Berufsnavigator ehrenamtlich von den Rotary-Clubs gemanagt werde. Der Berufsnavigator sei mit gutem Gewissen auf den Weg gebracht worden. Die Beteiligung des Kreises Coesfeld liege jetzt bei 45.000 €. Auch sei auf Nachfrage der Zuschuss der Arbeitsagentur für den Berufsnavigator gebunden. Darüber könnte man sich jetzt nicht ohne weiteres hinwegsetzen. Auch könne man nicht Gelder unter einem bestimmten Gesichtspunkt einwerben und jetzt sagen, das interessiert uns nicht mehr. Zum Sponsoring werde er im nicht öffentlichen Teil der Sitzung noch einige Ausführungen machen. Ein Schwerpunkt des Berufswahlorientierungsprojektes müsse der Berufsnavigator bleiben. Als Kompromiss könne er sich in dieser Situation vorstellen, den Schulen, die bereits bisher den geva-Test durchführen, anteilig Kreismittel ohne Sponsorengelder zur Verfügung zu stellen. Diesen Kompromissvorschlag erhebe er hiermit zum Antrag der CDU-Kreistagsfraktion.

 

Ktabg. Havermeier fragt sich, warum bei dieser zwingenden Vorgabe im letzten Jahr der geva-Test als Pilotprojekt zugelassen worden sei.

 

Ktabg. Vogelpohl  erklärt, dass die Sitzungsvorlage einen längeren Vorlauf habe. Bei dem ersten Durchgang zur Berufswahlorientierung hätte das Berufsnavigator-Verfahren auch Schwächen gezeigt. Deshalb sei der geva-Test als Pilotprojekt zugelassen worden. Das Gutachten des Instituts für Erziehungswissenschaften der Uni Münster gehe davon aus, dass beide Verfahren geeignet seien, die beruflichen Orientierungsprozesse der Jugendlichen zu fördern. Deshalb sei es, wenn es Vorbehalte gegen ein Verfahren gebe, nicht nachvollziehbar, warum nur ein bestimmtes Verfahren zugelassen werden sollte. Hintergrund des Antrages sei eine Öffnung des Angebotes. Die seitens der Verwaltung erstellte Sitzungsvorlage gehe davon aus, als wenn das vorliegende Gutachten keine Bedeutung hätte. Im Schulausschuss sei eine Öffnung für beide Verfahren ausführlich diskutiert worden. Diese Möglichkeit sollte genutzt und schrittweise umgesetzt werden.

 

Ktabg. Stauff beschreibt das Glück, dass unter Federführung des Rotary Club’s Coesfeld-Baumberge eine Berufswahlorientierung in Form des Berufsnavigators bereits im Schuljahr 2007/08 angeboten werden konnte. Dabei sei ihm nicht bewußt gewesen, dass es hierzu mehrere Anbieter gebe. Ferner wundert ihn die Festlegung der Förderoption der Arbeitsagentur auf den Berufsnavigator. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob mit den Sponsoren noch Gespräche hinsichtlich der absoluten Festlegung geführt worden seien.

 

FBL Schütt führt aus, dass es mit der Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld Gespräche gegeben habe, in denen die inhaltliche Begründung für die Bindung der Fördermittel an das Berufsnavigator-Verfahren geliefert worden seien. Danach werde die bewusste Auswahl des Berufsnavigator-Systems insbesondere mit der Weiterentwicklung unter maßgeblicher Mitwirkung der Arbeitsagentur Coesfeld begründet. Ein Systemwechsel wäre nach Aussagen der Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld ein Rückschritt.

Auch gebe es deutliche Ansatzpunkte für die Kopplung der Volksbank-Förderung an das Berufsnavigator-Verfahren. Zu nennen seien hier Veröffentlichungen der Genossenschaftsbanken auf Bundesebene und eine hierzu vorliegende Marketingpartnerschaft der Banken mit der Berufsnavigator GmbH. Auch hätten die Vertreter der ansässigen Volksbanken die in der Sitzungsvorlage auf Seite 4 vorgenommene Formulierung auf Anfrage mündlich bestätigt.

 

Landrat Püning spricht noch einmal die Entwicklung des Berufswahlorientierungsprojekts an. Unter Federführung des Rotary-Clubs Coesfeld-Baumberge könne nach anfänglich ausgewählten Schulstandorten inzwischen ein flächendeckendes Angebot unterbreitet werden. Andere Kreise würden den Kreis Coesfeld hinsichtlich dieses Angebotes beneiden. So führe der Kreis Steinfurt nunmehr ein entsprechendes Berufswahlorientierungsprojekt ein. Bei dem Berufsnavigator handele es sich um ein eingeführtes Verfahren mit einer gesicherten Finanzierung. Unzufriedenheit mit diesem Verfahren sei ihm nicht bekannt. Mit dem Kompromissvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion soll versucht werden, auch den Schulen, die den geva-Test bislang durchgeführt haben, eine Weiterführung zu ermöglichen. Bei den vorliegenden Partnerschaften spricht vieles dafür, sich schwerpunktmäßig weiter für den Berufsnavigator auszusprechen.

 

Auf die Frage der Ktabg. Havermeier, was die Bundesagentur für Arbeit hinsichtlich einer Förderung bei einer Entscheidung zugunsten des geva-Test mache, antwortet Ktabg. Kleerbaum, dass dies letztlich eine Entscheidung der Bundesagentur sei.

 

Ktabg. Vogelpohl beantragt danach eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten.

 

Landrat Püning unterbricht um 17.10 Uhr die Sitzung.

 

Landrat Püning eröffnet die Sitzung um 17.15 Uhr und bittet um Wortmeldungen.

 

Ktabg. Höne erklärt, dass die Argumente gegen den Änderungsantrag nicht dazu führen dürften, nur an einem System festzuhalten. Es lohne sich weiter zu suchen, um ein offenes Verfahren zu erhalten und um dadurch das beste System zu bekommen. Am vorliegenden Änderungsantrag werde daher festgehalten.

 

Landrat Püning lässt danach über den vorliegenden Änderungsantrag der FDP- und GRÜNEN-Kreistagsfraktion abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

1.      In den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 wird der Kreis Coesfeld Träger eines Berufswahlorientierungsprojektes. Den teilnehmenden Schulen wird dabei freigestellt, ob sie das Programm der Berufsnavigator GmbH oder der Geva GmbH nutzen möchten.

 

2.      Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld soll die Teilnahme am Projekt ermöglicht werden.

 

3.      Der Sperrvermerk auf die im Haushalt 2010 eingestellten und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird in einem Mittelumfang von 120.000 Euro aufgehoben, sobald die bereits in Aussicht gestellte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld bewilligt ist.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Projektumsetzung notwendigen Schritte zu veranlassen und darauf hinzuwirken, dass die „Optimierung der Schnittstelle zwischen den schulischen Aktivitäten und der Einzelfallberatung der Arbeitsagentur“ im Regionalen Bildungsnetzwerk behandelt wird.

 

5.      Der Zuschuss des Kreises für das Gesamtprojekt wird auf 45.000 Euro begrenzt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, Sponsorengelder zur finanziellen Stützung dieses Berufswahlorientierungsprojektes anbieterunabhängig (Berufsnavigator GmbH oder Geva GmbH) einzuwerben.

 

 

 

Form der Abstimmung:           offen per Handheben

Abstimmungsergebnis:           22 JA-Stimmen

                                                24 NEIN-Stimmen

                                                  1 Enthaltung

 

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

 

Landrat Püning lässt sodann über den Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage 8-0232 einschließlich des Ergänzungsantrages der CDU-Kreistagsfraktion abstimmen:

                       

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               24 JA-Stimmen

                                                    22 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung