Aufsichtsratstätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Coesfeld

 

Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass ausweislich des Beteiligungsberichtes 2008 der Stadt Duisburg der Leiter des Umweltamtes des Kreises Coesfeld, Herr Dr. Foppe, von dem Anteilseigner Remondis in den Aufsichtsrat der GMVA Niederrhein GmbH entsandt worden sei. Gegenstand der Gesellschaft sei die Errichtung und der Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen. Vor diesem Hintergrund stellt Ktabg. Vogelpohl im Namen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen:

Welche Vorteile haben sich durch dieses Aufsichtsratsmandat des Herrn Dr. Foppe für den Kreis Coesfeld ergeben bzw. sind zu erwarten?

Ist dieses Aufsichtsratsmandat mit den dienstlichen Aufgaben des Herrn Dr. Foppe in Einklang zu bringen?

Nehmen weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreises Coesfeld Aufsichtsratsmandate wahr?

 

Landrat Püning antwortet, dass seit dem 02.01.2003 die Restabfälle aus dem Kreis Coesfeld ausschließlich der GMVA Niederrhein in Oberhausen zur Behandlung zugeführt werden. Die Fa. Rethmann – heute Remondis – halte eine Beteiligung von 49 % an der GMVA Niederrhein GmbH.

Zur Schaffung einer höheren Transparenz und zur Prüfung der Entsorgungssicherheit hat die Fa. Rethmann dem Kreis Coesfeld bereits im Jahr 2003 angeboten, einen der Firma Rethmann zustehenden Sitz im Aufsichtsrat der GMVA zu besetzen. Durch das Aufsichtsratsmandat erhält der Kreis Coesfeld einen umfassenden Einblick hinsichtlich der operativen Abläufe bei der für ihn zuständigen Abfallbehandlungsanlage.

Der Kreis Coesfeld nimmt seit dem Jahr 2003 im Interesse des Kreises einen Sitz im Aufsichtsrat der Gesellschaft in Anspruch. Durch die Beteiligung im Aufsichtsrat erhält der Kreis Einblick in die wirtschaftliche Situation und in den technischen Ausbaustand der Anlage, in der langfristig die Entsorgung der Siedlungsabfälle des Kreises erfolgt. Insbesondere besteht so auch die Möglichkeit zu prüfen, ob die vertraglichen Grundlagen des Kooperationsvertrages vom 07.01.1998 wie Pflichten des Auftragnehmers, Kapazitätsfragen (Auslastungsfragen, Kontingentanpassungen), Leistungsstörungen, Meistbegünstigtenklausel, eingehalten werden.

Mit Blick auf diese Ausführungen wurde ab 2003 Herrn Dicke und nach dessen Ausscheiden Herrn Dr. Foppe das Mandat angetragen und eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt. Neben dem Kreis Coesfeld ist ebenfalls dem Kreis Steinfurt ein entsprechender Sitz im Aufsichtsrat angeboten worden. Das Mandat wird seitens des Kreises Steinfurt vom dortigen techn. Dezernenten wahrgenommen.

Außer Herrn Dr. Foppe sind nach den von hier erteilten Nebentätigkeitsgenehmigungen zwei weitere Bedienstete der Kreisverwaltung Coesfeld Mitglied in einem Aufsichtsrat. Hierbei handelt es sich jedoch um jeweils andere Fallkonstellationen. Diese Beschäftigten wurden nicht auf das Ticket eines Unternehmens in einen Aufsichtsrat berufen, sondern wurden wegen ihrer Funktion bzw. ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. als Kommunalpolitiker) in den Aufsichtsrat der jeweiligen Gesellschaft berufen.

 

 

Deponie Rödder

Ktabg. Vogelpohl möchte unter Hinweis auf das Genehmigungsverfahren zur Deponie Rödder wissen, ob auch der Beirat der unteren Landschaftsbehörde hierzu gehört werden müsse.

 

FBL Dr. Scheipers erklärt hierzu, dass ihm ein Beteiligungserfordernis nicht bekannt sei. Er werde dieser Frage aber noch einmal nachgehen, und die Antwort der Niederschrift beifügen.

 

Landrat Püning betont, dass die Deponie Rödder keine Kreisdeponie sei. Der Kreis Coesfeld sei lediglich die zuständige Behörde, die den Antrag auf Genehmigung zu prüfen und zu bescheiden habe. Man stecke zurzeit mitten im Verfahren. Das Ergebnis sei noch völlig offen. Der erforderliche Anhörungstermin werde frühestens im Dezember durchgeführt werden können.

 

 

Anmerkungen der Verwaltung zur Beteiligung des Beirates:

Die rechtliche Grundlage der Beiräte bei den Unteren Landschaftsbehörden ist der § 11 Landschaftsgesetz.

Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu....

·         den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

·         der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

·         bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Die Beiräte sind vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der ULB (Erteilung von Befreiungen, Aufstellung und Beschlussfassung von Landschaftsplänen, etc.) zu beteiligen. Der Beirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern, wird alle 5 Jahre neu gewählt und setzt sich aus Vertretern des Natur- und Umweltschutzes, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei und Jagd zusammen. Die Sitzungen des Landschaftsbeirates sind grundsätzlich öffentlich.

Bezüglich der Deponie Rödder ergab sich bisher keine Verpflichtung einer Beiratsbeteiligung, da Befreiungen oder Ausnahmen von Schutzgebietsauflagen nicht erforderlich waren.

 

 

Verbundschule Ascheberg

Ktabg. Liesert führt die Presseberichterstattung zur Verbundschule Ascheberg an und fragt, ob es eine übergeordnete Steuerungsbehörde für die anstehende Umstrukturierung der Schullandschaft gebe.

 

Landrat Püning erklärt, dass es zuerst einmal ein ureigenstes Interesse jeder Gemeinde gebe, für eine gute Schullandschaft zu sorgen. Die Überlegungen in den Gemeinden werden insbesondere durch die demografische Entwicklung angetrieben. Dabei sei auch verständlich, dass jede Gemeinde ihre eigene Situation im Blick habe. Genehmigungsbehörde für entsprechende Änderungen sei letztlich das zuständige Ministerium in Düsseldorf. In dem Verfahren seien notwendige Abstimmungen zwischen den Gemeinden erforderlich. Zuständig hierfür sei die antragstellende Gemeinde selbst. Ein Austausch finde auch auf den Konferenzen der Hauptgemeindebeamten statt, wobei ein Konsens nur sehr schwer herstellbar sei. Da die Schülerzahlen nicht beliebig vermehrbar seien, habe eine Veränderung der Schullandschaft in einer Gemeinde auch Auswirkungen auf die Nachbargemeinden. Anfang des nächsten Jahres sei eine erste Bildungskonferenz des Kreises Coesfeld vorgesehen. Chancen für eine absolute Übereinstimmung seien hierbei aber mehr als begrenzt.

 

FBL Schütt spricht ebenfalls die Bildungskonferenz an und bezweifelt, dass die Veränderung der Schullandschaft Thema auf dieser Konferenz sein werde.

 

Ktabg. Vogelpohl möchte unter Hinweis auf das seitens der Gemeinde Ascheberg geplante Angebot einer Gymnasialstufe II wissen, ob die Gemeinde an den Kreis Coesfeld herangetreten sei mit der Frage, ob der Kreis Coesfeld mit seinen Berufskollegs hierfür zur Verfügung stehe. Ferner fragt Ktabg. Vogelpohl, ob die Zuständigkeit für eine entsprechende Entscheidung beim Schulausschuss oder bei der Verwaltung liege.

 

Landrat Püning antwortet, dass die Gemeinde Ascheberg offiziell bislang nicht an den Kreis Coesfeld herangetreten sei. Wer ggfls. die notwendige Entscheidung zu treffen habe, müsse zu gegebener Zeit geprüft werden. Sicher sei, dass die Gemeinde Ascheberg Kooperationspartner benötige.

 

 

Burg Hülshoff

Ktabg. Stauff teilt unter Hinweis auf die Ausführungen in der Kreisausschusssitzung am 22.09.2010 mit, dass der TOP „Burg Hülshoff“ im zuständigen Fachausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abgesetzt worden sei, weil noch weiterer Beratungsbedarf zum Konzept bestehe.