Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich möglichst kurzfristig mit Nachdruck beim Land für Klarheit hinsichtlich der Planungsbedingungen einzusetzen und auf einen zügigen weiteren Ausbau hinzuwirken.


FBL Schütt teilt mit, dass inzwischen für den ersten Bewilligungszeitraum die Bewilligungen für 4 Tagesmütter und einem Kindergarten für sog. 30 Tage-Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 52.000 € eingegangen seien. Für den zweiten Bewilligungszeitraum lägen noch Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von 87.000 € vor. Nach einem Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 16.09.2010 sei das notwendige Fördervolumen aller Jugendämter für die sogenannten Härtefälle auf 170 Mio. € berechnet worden, wovon 20 Mio. € noch aus dem laufenden Haushalt finanziert werden könnten. Über den Nachtragshaushalt des Landes NRW würden weitere 150 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Förderung würde sich daran orientieren, ob die Einrichtungen bereits im Kindergartenjahr 09/10 entsprechende U3-Plätze angeboten hätten. Neufälle würden hierbei nicht berücksichtigt. Deshalb sei mit Nachdruck auf eine weitere Förderung durch das Land hinzuwirken.

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld seien weitere Anträge zum Neu- und Umbau mit einem Fördervolumen von rd. 7,8 Mio. € erforderlich.

 

LR Püning geht davon aus, dass der Bedarf eher noch höher liege, da die bisherige Annahme, dass lediglich 35 % einen U3-Platz nachfragen, vermutlich nicht ausreiche.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig