Aktueller Stand zum Investitionsprogramm „Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“

 

Die zum Rundschreiben des Landesjugendamtes 40/2010 im August 2010 gemeldeten Investitionsanträge (alle bis zum 10.08.2010 beim Kreisjugendamt Coesfeld vorliegenden Anträge mit U3-Plätzen im Kindergartenbedarfsplan 2010/2011) wurden vollständig in die Härtefallliste des Landes aufgenommen. Diese Härtefallliste ist zwischenzeitlich auf den Internet-Seiten des Ministeriums veröffentlicht. Die Bewilligung aller Maßnahmen ist jedoch weiterhin abhängig vom Nachtragshaushalt.

 

Die auf das Rundschreiben des Landesjugendamtes 42/2010 gemeldeten 30-Tages-Maßnahmen für die 38. KW bzw. 43. KW wurden mit Ausnahme eines Antrages aus dem Bereich Kindertagespflege (der wegen fehlender Meldung zum Rundschreiben 40/2010 nicht berücksichtigt wurde) zwischenzeitlich bewilligt und abgeschlossen.

 

Darüber hinaus wurde eine An- und Umbaumaßnahme für den Ev. Kindergarten in Senden bewilligt.

 

Auf die Rundschreiben des Landesjugendamtes 43/2010 und 46/2010 hat das Kreisjugendamt dem Ministerium am 08.10.2010 den Förderbedarf bis 2013 sowie die Umsetzungsschritte gemeldet. Für den Zeitraum 01.08.2010 bis 31.12.2013 wurde ein Förderbedarf von weiteren rund 13 Millionen EUR gemeldet. Mit den bis zum 31.07.2010 bereits bewilligten Maßnahmen ergibt sich ein Gesamtförderbedarf von rund 17 Millionen EUR.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2010 hat die Verwaltung gegenüber dem Ministerium die aktuelle Situation der Kindergartenbedarfsplanung geschildert und darauf hingewiesen, dass über die im Rahmen der Härtefallliste gemeldeten Investitionsanträge hinaus, Förderbedarf für weitere 220 provisorisch eingerichtete U3-Plätze besteht. In einigen Orten sich zudem zeige, dass nur durch den Wechsel von Plätzen für Kinder über drei Jahren zu Plätzen für Kinder unter drei Jahren die Plätze sowie das Personal in den Kindertageseinrichtungen erhalten werden könne. Da  diese Plätze spätestens mit Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder ab einem Jahr zum 01.08.2013 wieder benötigt würden, der Erhalt dieser Plätze besonders wichtig sei.

 

Mit Blick darauf, dass die Möglichkeiten zur Schaffung weiterer Provisorien zum Teil ausgeschöpft sind und auch das Landesjugendamt nur bei Stellung eines entsprechenden Investitionskostenantrages weitere Provisorien zulässt, wurde das Ministerium auf die Dringlichkeit von Regelungen hinsichtlich Planungssicherheit und eines zügigen weiteren Ausbaus hingewiesen.

 

Mit Erlass vom 16.09.2010 hatte das Ministerium den Landesjugendämtern die Möglichkeit gegeben mit den noch für das Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Barmitteln 2010 und Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeit in 2011 und 2012 Maßnahmen zu bewilligen, die im Rahmen der Härtefallabfrage gemeldet worden sind und nicht im Rahmen des „30-Tages-Programms“ bewilligt worden sind. Allerdings in folgender Reihenfolge:

 

  1. Pauschalen für neue U3-Plätze in der Kindertagespflege.
    Diese wurden im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld bereits über das „30-Tages-Programm“ bewilligt.

  2. Maßnahmen, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gekoppelt sind. .
    Derartige Maßnahmen gibt es laut Rücksprache mit den Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld nicht.

  3. Maßnahmen, für die bei mindestens einem Platz der erste Betreuungsvertrag vor dem 01.08.2010 beginnt. Dabei sollen vorrangig die Maßnahmen gefördert werden, für die Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden.
    Die Bewilligung erfolgt nach Antragseingang beim Landesjugendamt.
    Hierzu sollen laut telefonischer Information des Landesjugendamtes vom 01.12.2010 nun die ersten Maßnahmen für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld erfolgen. Nähere Auskünfte welche Maßnahmen Berücksichtigung finden sollen, sind noch nicht bekannt.

 

 

 

 

Erhebung von Elternbeiträgen nach § 23 KiBiz

hier: Verfügung der Bezirksregierung vom 18.11.2010

 

Zur Beachtung der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung nach § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) durch Kommunen, die über keinen ausgeglichenen Haushalt verfügen, teilt die Bezirksregierung mit Verfügung vom 18.11.2010 u.a. folgendes mit:

 

„Ein völliger Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für bestimmte Jahrgänge oder für sog. Geschwisterkinder verstößt …gegen die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung gemäß § 77 Abs. 2 GO NRW. Danach hat die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Die Verpflichtung zur Ausschöpfung dieser vorrangigen Einnahmequellen gilt insbesondere für Kommunen, die ihre Haushalte nicht ausgleichen können und wegen ihrer defizitären Haushaltslage der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO unterliegen.“

 

 

 

 

Betreuung angehender Schulkinder in den Sommerferien 2011

 

Mit Blick darauf, dass die Sommerferien 2011 mit dem Zeitraum 25.07.2011 bis 06.09.2011 sehr spät sind und für die angehenden Schulkinder eine Betreuungslücke von insgesamt sechs Wochen entsteht, ist das Kreisjugendamt mit Schreiben vom 16.11.2010 an die Träger der Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld herangetreten und hat darum gebeten den Betreuungsbedarf möglichst frühzeitig zu ermitteln, damit – falls ein Weiterbetreuen in der eigenen Kindertageseinrichtung und ein Ausweichen auf andere Kindertageseinrichtungen nicht ermöglicht werden kann – noch Alternativen gefunden werden können.

Auch für die Sommerferien 2011 besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Verlängerung des Betreuungsvertrages unter Zahlung von Elternbeiträgen.

 

Parallel wurden zudem die Gemeinden als Schulträger angeschrieben mit der Bitte um Informationen zu dortigen Kapazitäten bei der Ferienbetreuung.

 

Rückmeldungen liegen dem Kreisjugendamt bisher noch nicht vor.