Sitzung: 22.11.2010 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: SV-8-0314
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird an den Kreisausschuss verwiesen.
FBL Schütt führt einleitend aus, dass bislang über die FF und die IFF jeweils ein Vertrag zwischen den Anbietern (die Frühförderstellen von Haus Hall und der Kinderheilstätte Nordkirchen) und den Kostenträgern (Kreis Coesfeld und Krankenkassen) geschlossen worden sei, welcher jeweils zum 31.12.2010 automatisch auslaufe. Die Verhandlungen zum Abschluss von neuen Verträgen würden bereits sei einiger Zeit geführt. Es habe aber bislang kein endgültiges Verhandlungsergebnis erzielt werden können.
Am Donnerstag, den 18.11.2010 sei in einer weiteren Verhandlung mit den Anbietern und Krankenkassen beschlossen worden, dass zum Einen die Verhandlungen weitergeführt werden sollten und zum Anderen eine Geschäftsgrundlage für die Fortführung der FF und IFF ab dem 01.01.2011 bis zum 31.03.2011 jeweils mit einem Übergangsvertrag geschaffen werden solle.
FBL Schütt ergänzt, dass, wie dem Gremium in der Vergangenheit bereits berichtet worden sei, die Kostenentwicklung im Kreis Coesfeld höher als im Restgebiet des Münsterlandes ausfalle. Die in den Übergangsverträgen vereinbarten Eckpunkte würden im Rahmen der FF eine Einsparung von 5 % des gesamten Bedarfs erbringen. Bei der IFF sei das Kostenverhältnis zwischen Kreis und Krankenkasse entsprechend angepasst worden.
Ktabg. Willms erklärt, dass
ihre Fraktion es begrüßen würde, dass derartige Schritte unternommen worden
seien, es aber auf Grund der Aushändigung der Sitzungsvorlage SV-8-0314 als
Tischvorlage keine Möglichkeit gegeben habe, den Beschlussvorschlag in der
Fraktion zu erörtern. Sie regt an, die Angelegenheit an den Kreisausschuss zu
verweisen.
Ktabg. Hellwig bittet ebenfalls, den Beschlussvorschlag auf Grund der Kurzfristigkeit an den Kreisausschuss zu verweisen und dort insbesondere auch die Sicherung der Standards der FF und IFF zu erörtern.
Vorsitzende Schäpers schlägt vor, den Tagesordnungspunkt an den Kreisausschuss zu verweisen und lässt sodann hierüber abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig