Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung aufzufordern, im Rahmen der „Kooperation Landwirtschaft und Kreisverwaltung“ vom 20.07.1999 in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und der Landwirtschaft analog der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Landschaftsplanung ein Positionspapier zum Bau von Stallanlagen im Kreis Coesfeld mit dem Ziel zu erarbeiten, die Konflikte zwischen wachsender Zahl der Mastbetriebe auf der einen und der städtebaulichen Entwicklung der Kommunen auf der anderen Seite abzumildern.

 

 


Einleitend weist Ktabg. Rampe darauf hin, dass man sich im Fachausschuss einig war, dass durch eine entsprechende Protokollnotiz die Bürgerinitiativen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Für Ktabg. Vogelpohl ist sowohl die Zielstellung des Ansinnens, was mit einer Kooperationsvereinbarung erreicht werden soll, als auch die rechtliche Verbindlichkeit einer freiwilligen Vereinbarung unklar.

Hierzu teilt Landrat Püning mit, dass die Verwaltung nur nach geltendem Recht handeln kann. Eine solche Vereinbarung stelle lediglich eine grundsätzlich zu begrüßende Selbstbindung dar.

 

Ktabg. Holz erinnert an die Diskussionsbeiträge in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung und daran, dass mit der Kooperationsvereinbarung zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Landschaftsplanung seinerzeit viel erreicht wurde. Es solle die Gelegenheit dazu genutzt werden, eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Kreisverwaltung, den Bürgermeistern und der Landwirtschaftskammer zu erarbeiten, wie man sich bei geplanten Stallbauten und bei der Landschaftsplanung verhalte.

Das Thema werde auch innerhalb der Landwirtschaft durchaus kontrovers diskutiert.

Es müssten manche landwirtschaftliche Betriebe wegen eines Betriebsübergangs auf die nächste Generation wachsen, um zukünftig zwei oder mehr Generationen ernähren zu können. Ein weiterer Aspekt sei die Wirtschaftskraft der Landwirtschaft.

 

Eine Kooperationsvereinbarung stelle eine Art freiwillige Selbstbindung dar, in der der Vorrang der Errichtung von Stallgebäuden am Hof im Gegensatz zur Errichtung in freier Landschaft enthalten sein wird. Sofern ein „Hardliner“ sein gesetzliches Baurecht durchsetzen wolle, könne dieses nicht unter Berufung auf diese Kooperationsvereinbarung verhindert werden. Dieser müsse sich jedoch darüber im klaren sein, dass er dann eine Außenseiterrolle einnehme.

 

Vor rund 20 Jahren habe man im Bereich der Wasserwirtschaft im Einzugsbereich des Halterner Stausees eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart. Auf Grund dieser guten Erfahrung befürworte er den eingeschlagenen Weg. Ein Positionspapier müsse zunächst erarbeitet und anschließend im Kreistag beraten werden. Hiernach könne es in die öffentliche Diskussion eingebracht werden.

 

Ktabg. Vogelpohl sieht in der Reihenfolge der Verfahrensschritte, erst ein Papier zu fertigen und dann in den Prozess zu geben, einen Widerspruch zu der angestrebten Beteiligung der Bürger bzw. der Bürgerinitiativen.

 

Ktabg. Rampe verweist auf die Beratung im Fachausschuss, bei der im weiteren Verlauf des Prozesses die Bürgerinitiativen einbezogen werden sollen.

Er nimmt Bezug auf die Äußerungen der Ktabg. Ahrendt-Prinz im Fachausschuss zu Ethik und Essverhalten. Dieses könne durch eine Kooperationsvereinbarung nicht gelenkt werden.

 

Ktabg. Vogelpohl kündigt die Ablehnung an. Man bleibe auf der Stelle stehen und ein Fortschritt werde hierdurch nicht erreicht.

Ktabg. Große Verspohl erklärt, dass das Anliegen in seiner Fraktion nicht endgültig diskutiert wurde. Er begrüße den Ansatz.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 JA-Stimmen

                                                      3 Enthaltungen