Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung aufzufordern, im Rahmen der „Kooperation Landwirtschaft und Kreisverwaltung“ vom 20.07.1999 in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und der Landwirtschaft analog der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Landschaftsplanung ein Positionspapier zum Bau von Stallanlagen im Kreis Coesfeld mit dem Ziel zu erarbeiten, die Konflikte zwischen wachsender Zahl der Mastbetriebe auf der einen und der städtebaulichen Entwicklung der Kommunen auf der anderen Seite abzumildern.


Ktabg. Vogelpohl verweist auf den vorliegenden Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem die Kreisverwaltung aufgefordert werde, im Zuge des Genehmigungsverfahrens von Tiermastställen für Geflügel und Schweine den Brandschutz – insbesondere im Hinblick auf die Tierrettung – als weiteren Prüfaspekt zu berücksichtigen. Zum vorliegenden Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage führt Ktabg. Vogelpohl aus, dass durch eine freiwillige Kooperationsvereinbarung zwischen der örtlichen Landwirtschaft und der Kreisverwaltung der bislang ungebremste Zuwachs an Mastanlagen im Kreis Coesfeld begrenzt werden soll. Hinter diesem Vorschlag stecke die Erkenntnis, dass die Landwirtschaft durch den ungebremsten Ausbau der Massentierhaltung und den damit verbundenen Schädigungen von Mensch und Tier dramatisch an Rückhalt und Akzeptanz in der Bevölkerung verloren habe. Ktabg. Vogelpohl erinnert daran, dass nach Inbetriebnahme aller derzeit genehmigten sowie geplanten Anlagen im Kreis Coesfeld die Zahl der Plätze für die Haltung und Mast von Schweinen von ca. 950.000 im April 2008 auf gegenwärtig ca. 1,1 Mio. Tiere und die Anzahl der Geflügelplätze von 1,5 Mio. auf ca. 3,1 Mio. Tiere anwachsen werde. Ein Ende dieser Antragsflut sei nicht absehbar. Seitens der GRÜNEN werden freiwillige, bürgernahe Vereinbarungen als gut empfunden. Mit der hier vorgesehenen Kooperationsvereinbarung sei aber keine wirkliche Problemlösung zu erwarten. Vielmehr werde diese nur als vorgeschoben und als Täuschungsmanöver angesehen. Weiter führt Ktabg. Vogelpohl aus, dass auch im Kreistag offensichtlich bei allen Fraktionen die Einschätzung vorherrsche, dass der Kreis Coesfeld hinreichend mit Mastanlagen für Schweine und Geflügel vorsorgt sei. Das Maß sei voll. Selbst der politische Sprecher der Landwirte stellte im Kreisausschuss unumwunden fest, dass innerhalb der Landwirtschaft die Mastanlagen sehr kritisch gesehen würden. Durch die angestrebte Kooperationsvereinbarung zwischen Landwirtschaft und Kreisverwaltung sollen Regeln für die Genehmigung von weiteren Stallanlagen als „goodwill“ abgesprochen werden, die über die derzeitigen Regelungen hinausgehen. So heiße es, dass ein Landwirt, der gegen diese freiwillige Vereinbarung verstoße, sich außerhalb der landwirtschaftlichen Gemeinschaft stelle. Als Nachteil der vorgesehenen Kooperationsvereinbarung sei festzustellen, dass niemand letztlich an diese Vereinbarung gebunden sei. Daher könne auch die Zahl der Mastplätze nicht gedeckelt werden. Diese Vereinbarung solle zwischen den Landwirten bzw. der Landwirtschaftskammer und der Kreisverwaltung sowie den Bürgermeistern ausgehandelt werden. Vertreter der Bürgerinitiativen und Umweltverbände dürften erst danach dieses Positionspapier lediglich diskutieren. Das sei weit weniger als Betroffene zu Beteiligten zu machen. Nach Auffassung der GRÜNEN müssten alle Betroffenen an einen Tisch, und zwar gleichzeitig. Für die GRÜNEN stellt eine solche Kooperationsvereinbarung keine Problemlösung dar. Vielmehr werde sie als ein unzureichender Versuch der Ablenkung bzw. als Augenwischerei angesehen. Diese wachsweiche Kooperationsvereinbarung, die nach einem undurchsichtigen Prozess zustande gekommen sei, werde nicht als belastbare Brücke zwischen Landwirtschaft und ländlicher Bevölkerung taugen. Daher könne die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine solche Vereinbarung nicht unterstützen. Stattdessen werde der Antrag gestellt, dass im Kreis Coesfeld, wie z.B. im Landkreis Emsland oder in der Region Hannover, zur Genehmigung von Maststallanlagen zusätzliche Brandschutzgutachten beizubringen seien. Diese Brandschutzgutachten seien erforderlich, um darzulegen, wie im Brandfall 1000 Schweine oder Rinder oder 40.000 Hühner aus der Stallanlage gerettet werden können.

 

Landrat Püning führt unter Hinweis auf die Aussagen des Ktabg Vogelpohl zu seiner Einschätzung, dass auch nach Meinung der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenen Fraktionen der Kreis Coesfeld hinreichend mit Mastanlagen für Schweine oder Geflügel versorgt sei, aus, dass diese Schlussfolgerung den bisherigen Diskussionen im Fachausschuss und im Kreisausschuss nicht zu entnehmen gewesen sei.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass das anstehende Thema im Fachausschuss und Kreisausschuss umfassend diskutiert worden sei. Es sei bislang politische Praxis gewesen, nicht alle vorgetragenen Argumente im Kreistag zu wiederholen. Selbstverständlich sei, dass bei jedem Bauvorhaben sämtliche gesetzliche Vorschriften und Gutachten Beachtung und Berücksichtigung fänden. Die Absicht der GRÜNEN, alles wieder „hochzukochen“, sei mehr als durchsichtig. Eigentlich erübrige sich eine Antwort auf die Ausführungen der GRÜNEN.

 

Ktabg. Liesert merkt an, dass die vorgesehene Kooperationsvereinbarung rechtlich wenig Bedeutung habe. Bei den Anlagen handele es sich um genehmigungspflichtige Bauten. In der Entscheidungsfindung habe die Vereinbarung für den Einzelfall keine Gültigkeit. In Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und der Landwirtschaft solle eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet werden. Investoren werden sich hieran nicht beteiligen. Juristisch gesehen werde jeder, der die gesetzlichen Vorgaben erfülle, einen Anspruch auf Baugenehmigung haben. Dagegen werde jeder Landwirt, der sich an die Kooperationsvereinbarung halte, sich schlechter stellen und zurückfallen. Die Errichtung von Stallgebäuden am Hof im Gegensatz zur Errichtung in freier Landschaft sei zu begrüßen, da sie letztlich der Verhinderung der Zersiedlung der Landschaft diene. Hinsichtlich der Verhinderung der Umweltbelastung müssten aber andere Wege beschritten werden und für den Umweltschutz brauche man rechtlich verbindliche Regelungen.

 

Ktabg. Wilhelm sieht in der vorgesehenen Kooperationsvereinbarung nur ein „Goodwillpapier“. Der „Zug“ sei an vielen Stellen im Kreis Coesfeld bereits abgefahren. Unabhängig von allen Vereinbarungen werde bei entsprechenden Sachzwängen trotzdem gebaut. Die Mastanlagen, so Ktabg. Wilhelm, breiteten sich langsam wie „Pestilenz“ im Kreis Coesfeld aus. Die Bürgerinnen und Bürger seien zu Recht aufgebracht. Hinsichtlich einer rechtlich belastbaren Regelung müsse an anderer Stelle durchgegriffen werden.

 

Ktabg. Vogelpohl greift noch einmal den Brandschutz im Hinblick auf die Tierrettung auf und hält ein Brandschutzkonzept für erforderlich, in dem u.a. die Frage beantwortet werde, wie bewegungsentwöhnte, nicht an Stress gewöhnte Schweine gerettet werden können. Hierzu seien Gutachten von unabhängigen Sachverständigen zu erstellen und durch die Antragsteller beizubringen. In diesem Zusammenhang nimmt Ktabg. Vogelpohl auf zwei Urteile des OVG Münster aus diesem Jahr im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Mastställe Bezug. Der Tenor dieser Urteile könnte auch für den Kreis Coesfeld sinnvoll sein. Ktabg. Vogelpohl geht davon aus, dass er, da er keinen Antrag auf Errichtung eines Maststalls gestellt habe, auch nicht befangen sei.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg sieht durch die vorgesehene Kooperationsvereinbarung die Probleme nicht gelöst. Von Mai bis August stinke es nach Gülle. Das Münsterland könne als Tourismusgegend nicht mehr vermarktet werden. Im Emsland und in Holland stände den Betroffenen die Gülle bereits bis zur „Unterkante Oberlippe“. Handlungsbedarf bestehe jetzt und sei dringend einzufordern.

 

FBL Dr. Scheipers erklärt, dass für den Brandschutz keine neuen Erkenntnisse bzw. Aspekte vorlägen. Bereits jetzt würden entsprechende Gutachten vorgelegt und geprüft. Zurzeit werde bei der oberen Bauaufsicht in Abstimmung zwischen der Bezirksregierung und dem Land ein Papier zu dieser Problematik erarbeitet.

 

Ktabg. Rampe bezieht sich auf die Diskussion im Fachausschuss und verweist auf die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung. Die SPD-Kreistagsfraktion werde den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion unterstützen. Weiter weist Ktabg. Rampe darauf hin, dass der zuständige „grüne“ Landesminister zu diesem Thema eine Initiative vorbereite. Was im Einzelnen im Emsland gelaufen sei, sei  mit Rückendeckung der Landesregierung in Hannover geschehen.

 

Danach lässt Landrat Püning über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, im Zuge des Genehmigungsverfahrens von Tiermastställen für Geflügel und Schweine den Brandschutz – insbesondere im Hinblick auf die Tierrettung – als weiteren Prüfaspekt zu berücksichtigen. Erforderliche Gutachten sind von unabhängigen Sachverständigen zu erstellen und durch den Antragsteller beizubringen.

 

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             8 JA-Stimmen

                                                41 NEIN-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen

 

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Landrat Püning lässt danach über den Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               42 JA-Stimmen

                                                      8 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung