Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende U3-Maßnahmen für eine Berücksichtigung über die mit Bescheid vom 22.12.2011 zur Verfügung gestellten 1.124.490 EUR dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe zu melden.

 

  1. Kath. Kindergarten St. Gerburgis, Wittgeistkamp 6, Nottuln: 162.874,00 EUR
  2. Liebfrauen-Kindergarten, Twiälf-Lampen-Hok 16, Nottuln: 387.291,00 EUR
  3. Ev. Kindergarten Arche Noah, von-Vincke-Str. 23, Olfen: 38.700 EUR
  4. Kath. Kindergarten Ss. Fabian und Sebastian, Lengers Kämpchen 6, Rosendahl: 396.000 EUR
  5. Kath. Kindergarten St. Pankratius, Kirchplatz 7, Nordkirchen: 139.625,00 EUR

 

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, auch alle anderen noch offenen U3-Maßnahmen der sog. Härtefallliste für noch zur Verfügung zu stellende Mittel an das Landesjugendamt zu melden.


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt mit der Bitte um Erläuterung.

 

FBL 2 Schütt führt aus, dass die sog. Härtefallliste aus August 2010 stammt und für den Kreisjugendamtsbezirk einen Bedarf von rund 5,1 Millionen EUR umfasst hat. Davon seien zwischenzeitlich einige Maßnahmen abgearbeitet worden. Landesweit habe sich über die sog. Härtefallliste ein Bedarf von insgesamt 170 Millionen EUR ergeben. Da lediglich 20 Millionen EUR im Haushalt 2010 noch vorhanden waren, sollte der nicht gedeckte Bedarf von 150 Millionen EUR über den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Am 22.12.2010 sei der Verwaltung nachmittags das Rundschreiben 55/2010 zugegangen, wonach 150 Millionen EUR über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt und verteilt wurden. Anschließend sei kurz darauf per Fax die Zuweisung für das Kreisjugendamt Coesfeld eingegangen, wonach das Kreisjugendamt rund 3 Millionen EUR weniger als laut Härtefallliste erwartet, erhielt. Daraufhin habe man direkt Kontakt mit dem Landkreistag und Landesrat Meyer aufgenommen. Allerdings konnten von dort dem Kreisjugendamt Coesfeld zunächst keine weiteren Fördermittel in Aussicht gestellt werden. Erst nach der Pressemitteilung sei dem Kreisjugendamt mittels eines Telefonats die Förderung der gesamten Härtefallliste des Kreisjugendamtes Coesfeld in Aussicht gestellt worden.

Trotz dieser mündlichen Zusage sei jedoch zunächst eine Entscheidung zur Verteilung der 1,1 Millionen EUR erforderlich. Da diese Entscheidung kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, sei der Jugendhilfeausschuss einberufen worden. Die 1,1 Millionen EUR lägen bereits auf dem Kreiskonto und sind Teil der 150 Millionen EUR aus dem Nachtragshaushalt. Zusätzliches Geld könne nicht aus dem Nachtragshaushalt kommen, da die 150 Millionen EUR bereits Ende Dezember 2010 nach dem Schlüssel „Anzahl Kinder unter 3 Jahren“ verteilt worden sind.

 

AL´in 51 Dülker weist darauf hin, dass die Erstellung eines Vorschlags zur Verteilung der 1,1 Millionen EUR sehr schwer gefallen sei, da von der bestehenden Härtefallliste wiederum eine Härtefallliste erstellt werden musste. Kriterien für die Auswahlentscheidung waren zum einen die Kenntnis des Kreisjugendamtes zur besonderen Dringlichkeit der Maßnahmen, bekannt  unter anderem aus Ortsterminen, das Antragsdatum sowie die Versorgungssituation vor Ort.

 

FBL 2 Schütt ergänzt, dass mit dem Landesjugendamt abgesprochen sei, mit der Meldung zum Rundschreiben 55/2010, die Härtefallliste in Gänze noch einmal an das Landesjugendamt zu melden, damit diese von dort noch einmal geprüft wird. Vor dem Hintergrund der mündlichen Inaussichtnahme gehe die Verwaltung davon aus, dass anschließend der gesamte Bedarf bestätigt und abgearbeitet wird.

Die 1,1 Millionen EUR aus dem Nachtragshaushalt dürften jedoch erst dann genutzt werden, wenn die entsprechenden Einzelbescheide vorliegen. Dies könne ab Meldung an das Landesjugendamt noch eine gewisse Zeit dauern.

Mittel aus dem Nachtragshaushalt, die bis zum 15.09.2011 nicht verausgabt werden, müssten bis 30.09.2011 an die Landeskasse zurückgezahlt werden. Maßnahmen, die dann noch in der Umsetzung sind, erhielten anschließend Mittel aus dem normalen Verfahren, so dass die Finanzierung bis Ende 2011 sichergestellt ist. Mit den Trägern der Maßnahmen aus dem Nachtragshaushalt habe man gesprochen und sich die mögliche Fertigstellung bis zum 31.12.2011 bestätigen lassen.

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach, ob mit den 1,1 Millionen EUR aus dem Nachtragshaushalt und den mündlich in Aussicht gestellten 3,1 Millionen EUR alle Mittelanmeldungen abgegolten seien.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass seitens des Kreisjugendamtes ein weiterer Bedarf von rund 7,8 Millionen EUR zu erwarten sei. Mit den in Aussicht gestellten Mitteln könne lediglich die Härtefallliste aus Sommer 2010 bedient werden.

Nach Aussage von Frau Schäfer sollen rund 370 Millionen EUR aus dem Länderfinanzausgleich in den Bereich Kindertageseinrichtungen fließen. Dabei sei noch nicht geklärt ob diese rein für die Betriebskosten oder auch für den Ausbau von U3-Plätzen eingesetzt werden. Zudem seien die U3-Fördermittel aus dem Landeshaushalt 2011 zu verteilen.

 

Ktabg. Danielczyk regt an, dass, sofern die Härtefallliste trotz mündlicher Inaussichtnahme nicht entsprechend umgesetzt wird, man sich darüber verständigen sollte, dass dann „mit einer Stimme“ gesprochen wird.

 

Sodann läst Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig