Sitzung: 21.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 5
Vorlage: SV-8-0343
1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2011) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2011 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
2.1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2011 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 453 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2.2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
Vors. Dr. Gochermann führt
zur Erläuterung der Sitzungsvorlage einleitend aus, dass die Beratung des
Haushaltes in diesem Ausschuss in 2 Funktionen erfolgt. Neben der Zuständigkeit
für bestimmte Budgets und Produktgruppen führt der Ausschuss die
Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse zusammen und gibt seinerseits eine
Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss/Kreistag zum Gesamthaushalt. |
Vors. Dr. Gochermann ruft sodann die zu beratenden Teilbereiche der Budgets in der Reihenfolge der Sitzungsvorlage zur Beratung auf und gibt den Ausschussmitgliedern jeweils Gelegenheit zur Aussprache. Ktabg. Schulze Esking möchte zu den auf S. 243 des Produkthaushaltes genannten Aufwendungen für die Schulhofsanierung der Peter-Pan-Schule in Höhe von 300.000 € wissen, ob hier eine preiswertere Lösung möglich wäre. KD Gilbeau entgegnet, dass im Rahmen der Bauausführung eventuell Einsparungen erzielt werden könnten, im Wesentlichen jedoch mit Aufwendungen in dieser Höhe zu rechnen sei. Ktabg. Havermeier nimmt Bezug auf die im Stellenplan bei Abt. 02 - Gleichstellungsbeauftragte - erläuterte Anhebung von 0,2 Stellenanteilen für die Orientierungsberatung von Berufsrückkehrerinnen und erkundigt sich danach, wo die Aufgabe organisatorisch angesiedelt wird. Ref. Eyinck antwortet, dass die Aufgabe bisher durch eine Mitarbeiterin des Zentrums für Arbeit im Rahmen von Mehrarbeit wahrgenommen wurde. Durch die Anhebung wird die entsprechende Stelle nun dauerhaft um 8 – 9 Stunden aufgestockt unter gleichzeitigem Wegfall der Mehrarbeit. Organisatorisch bleibt die Mitarbeiterin dem Fachbereich 2 zugeordnet. Ktabg. Vogelpohl spricht die erheblichen Schwankungen zwischen den für die Jahre 2010 bis 2012 aufgeführten Transferaufwendungen im Produktbereich 01 (S. 409, Zeile 15) an und bittet um eine Erklärung hierfür. AL Dr. Foppe erklärt, dass für das Projekt Zensus im Haushaltsjahr 2011 eine einmalige Leistung vom Land in Höhe von 600.000 € veranschlagt wurde, der Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Vors. Dr. Gochermann stellt sodann die Empfehlungen der Fachausschüsse und die vor der Sitzung verteilte Änderungsliste zur Beratung. Auf seine Bitte gibt AL Brockkötter einen kurzen Überblick über die in der Änderungsliste enthaltenen Positionen des Ergebnis- und Finanzplanes. Vors. Dr. Gochermann fasst zusammen, dass sich durch die dargestellten Änderungen gegenüber dem Entwurf insgesamt eine deutliche Verbesserung ergebe, über deren Verwendung zu beraten sei. Ktabg. Schulze Esking teilt mit, dass man in der CDU-Fraktion zu der Entscheidung gekommen sei, die Verbesserungen vollständig an die Kommunen weiterzugeben. Der Kreis sei angesichts der erheblichen Mindereinnahmen von rund 25 Millionen Euro, die sich für die Kommunen aufgrund der Änderung des GFG ergeben, zu diesem Schritt verpflichtet. Mit der vorgeschlagenen Verringerung der Ausgleichsrücklage, der 5%-igen Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sowie der Erhöhung bei den Personalkostenerstattungen werde insgesamt eine Entlastung erreicht, die bei einigen Kommunen mehr als 1.000.000 € betrage. Ktabg. Stinka stellt dar, dass die SPD-Fraktion bereits im Jahr 2010 die Notwendigkeit betont habe, die Kommunen sinnvoll in die Entlastung einzubeziehen. Es werde deutlich, dass für Kosten, die vor Ort entstehen, auch entsprechende Finanzmittel weitergegeben werden müssten. Insofern halte die SPD-Fraktion die Vorgehensweise für richtig. Ktabg. Vogelpohl kritisiert, dass man sich bei der Diskussion häufig auf einen Vergleich der GFG-Zahlungen des Jahres 2011 zum Jahr 2010 beschränke und die Verschlechterungen der Landesregierung vorwerfe. Die Unterschiede zwischen den beiden Jahren wären jedoch auch dann erheblich gewesen, wenn die Grundlagen der Finanzierung nicht angepasst worden wären. Insofern seien die allein aufgrund der Änderung des GFG entstandenen Auswirkungen nicht so dramatisch wie häufig dargestellt werde. Ktabg. Vogelpohl führt weiter aus, dass die vorgesehene Entlastung der Kommunen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürwortet werde. Allerdings sei man der Meinung, dass angesichts bestehender Haushaltsrisiken die Rücklagen nicht in Anspruch genommen werden sollten. Ktabg. Stauff berichtet, dass die Ministerpräsidentin des Landes NRW im Rahmen einer Veranstaltung kürzlich angedeutet habe, für das Jahr 2012 weitere Kürzungen bei der Gemeindefinanzierung vornehmen zu wollen. Vor diesem Hintergrund müsse man damit rechnen, dass im nächsten Jahr eine erneute 5%-igen Entnahme aus der allgemeine Rücklage erforderlich wird und sich der Kreis im Jahr 2013 in der Haushaltssicherung befindet. Ktabg. Schulze Esking erläutert zum Hintergrund der vorgeschlagenen Entnahme, dass sich aus dem Jahresergebnis 2008 Verbesserungen für den Kreis ergeben haben, die jedoch nicht unmittelbar an die Kommunen weitergegeben werden dürfen. Insofern sei es gerecht, die Kommunen zumindest indirekt über die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage an der Verbesserung teilhaben zu lassen. Vors. Dr. Gochermann weist abschließend darauf hin, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine spürbare Verbesserung für sämtliche Kommunen verbunden sei und auch kleinere Kommunen mit mindestens 400.000 – 500.000 € entlastet werden. Anschließend stellt Vors. Dr. Gochermann die Anträge des Päritätischen Wohlfahrtsveranbdes sowie der Vereine „Zartbitter Münster“ und „frauen e.V.“ zur Beratung und bittet FBL Schütt um Erläuterung. FBL Schütt fasst die Anträge auf Förderung inhaltlich zusammen und erläutert, dass sie in den zuständigen Fachausschüssen ohne Beschluss behandelt und an den Finanzausschuss zur Entscheidung verwiesen wurden. Zu den Anträgen von „Zartbitter Münster“ und „frauen e.V.“ bezüglich der Förderung von Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt führt FBL Schütt aus, dass es sich bei dem Schutz von Minderjährigen um eine pflichtige Aufgabe der Jugendämter im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit handelt. Seitens der Verwaltung sei im Jugendhilfeausschuss empfohlen worden, für die Beratung von unter 18-jährigen in diesem Bereich weiterhin Fachberatungsleistungen in Anspruch zu nehmen und nach Fallpauschalen zu entlohnen. Weiterhin werde empfohlen, hier wahlweise neben der DRK Kinderschutzambulanz Fachberatungen des Vereins Zartbitter Münster in Anspruch zu nehmen. Die Empfehlung zugunsten von Zartbitter Münster werde vor dem Hintergrund ausgesprochen, dass dieser Verein im Gegensatz zu frauen e.V. neben Mädchen auch Jungen betreut. Außerdem sei die finanzielle Sicherheit bei frauen e.V. aufgrund seiner projektbezogenen Finanzierung geringer. Zartbitter habe sich bereit erklärt, nach Fallpauschalen abzurechnen, allerdings unter der Voraussetzung, dass eine Mindestabnahmemenge von 10 Stunden pro Woche garantiert wird. Die entsprechende Vereinbarung mit Zartbitter soll auf ein Jahr befristet und mit einer Revisionsklausel versehen werden. Ktabg. Stinka erklärt, dass die SPD-Fraktion in der bisherigen Beratung darauf hingewirkt habe, in diesem Ausschuss nochmals über die Förderung von frauen e.V. zu beraten. Er beantragt für die SPD-Fraktion, dem Förderantrag von frauen e.V. zu entsprechen oder hilfsweise die im Jugendhilfeausschuss ausgesprochene Empfehlung dahingehend abzuändern, dass frauen e.v. ebenfalls wahlweise für die Beratung in Anspruch genommen werden kann. Ktabg. Schulze Esking verweist darauf, dass man über diesen Punkt in der CDU-Fraktionssitzung lange diskutiert habe. Letztlich habe man sich auf eine Ablehnung des Förderantrags von frauen e.v. geeinigt, um dem Grundsatz zu entsprechen, dass angesichts der Haushaltssituation keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen erbracht werden. Ktabg. Vogelpohl zeigt sich unter Hinweis auf Presseberichte, in denen die Arbeit von frauen e.V. ausdrücklich gelobt werde, überrascht davon, dass der Antrag abgelehnt und damit die Arbeit beendet werden solle. Es handle sich zwar um eine freiwillige Leistung, die jedoch für die Zielgruppe zwingend erforderlich sei. Aus diesem Grund schließe sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag der SPD-Fraktion an. Vors. Dr. Gochermann betont, dass es hier nicht um die Sicherung der Existenz eines Vereins gehe, sondern darum, den in diesem Bereich anerkannten Beratungsbedarf zu decken. Ktabg. Havermeier erwidert, dass Ziel des Antrages der SPD-Fraktion nicht die Existenzsicherung des Vereins sei. Daher werde auch hilfsweise beantragt, frauen e.v. mit in den Kreis der Anbieter aufzunehmen. Bei einer Beschränkung auf Zartbitter würde man sich durch Zerschlagung eines bewährten Angebotes ein neues Angebot leisten. In der folgenden Diskussion, an der sich Angehörige aller vertretenen Fraktionen beteiligen, wird insbesondere erörtert, welche finanziellen Auswirkungen sich durch die vorgesehene Mindestgarantiemenge von 10 Std. pro Woche für Zartbitter bei gleichzeitiger Zulassung von frauen e. V. als weiteren Anbieter ergeben. FBL Schütt stellt im Verlauf der Diskussion klar, dass zusätzliche Haushaltsmittel nicht bereitgestellt werden müssen, da eine Refinanzierung aus Mitteln der Hilfe zur Erziehung möglich sei, falls der vorgesehene Betrag nicht ausreiche. Ktabg. Schulze Esking beantragt eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung, um über den Antrag der SPD-Fraktion zu beraten. Nach Zustimmung der Ausschussmitglieder unterbricht Vors. Dr. Gochermann daraufhin die Sitzung für 5 Minuten. Nach Wiederaufnahme der Sitzung fasst Vors. Dr. Gochermann den Antrag der SPD-Fraktion zusammen, den Verein frauen e.V. in den Kreis der Anbieter für die Beratung von Minderjährigen aufzunehmen. Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmt, sofern ergänzt wird, dass keine zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt werden und nach Ablauf eines halben Jahres im Jugendhilfeausschuss über die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen berichtet wird. Vors. Dr. Gochermann lässt sodann über den entsprechend geänderten Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Beschluss: Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2011 über den Antrag des Vereins Zartbitter e. V. wird wie folgt erweitert: „Zur weiteren Qualifizierung der Beratung und Risikoeinschätzung nehmen die Jugendämter weiterhin Fachberatungsleistungen der DRK Kinderschutzambulanz Münster und zukünftig auch der Vereine Zartbitter Münster und Frauen e. V. Coesfeld wahlweise in Anspruch. Zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt. Innerhalb eines halben Jahres ist dem Jugendhilfeausschuss über die Inanspruchnahme zu berichten.“ Form der Abstimmung: offen per Handzeichen Abstimmungsergebnis: einstimmig Vors. Dr. Gochermann lässt sodann offen per Handzeichen über den Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auf finanzielle Förderung des Selbsthilfe-Büros abstimmen. Der Antrag wird mit 15 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt. Zum originären Antrag auf Förderung des Vereins frauen e. V. stellt Vors. Dr. Gochermann fest, dass sich der Antrag mit dem obigen Beschluss erledigt hat. Abschließend lässt Vors. Dr. Gochermann über die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschläge abstimmen. Beschluss: Die im Entwurf des Haushaltes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Budget 3 Produktgruppen 10.01 Organisation, Controlling Seite
237 ff. 10.03 Zentraler Service Seite
255 ff. 10.04 EDV Seite
263 ff. 10.05 Kommunikation Seite
274 ff. 10.06 Kreisarchiv Seite
279 ff. 11.01 Personalwirtschaft Seite
285 ff. 20.01 Haushalt Seite
303 ff. 20.02 Geschäftsbuchhaltung und
Zahlungsabwicklung Seite
311 ff. 20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung Seite
315 ff. 20.04 Finanzbericht und Finanzcontrolling Seite
319 ff. 20.05 Liegenschaftsverwaltung Seite
322 ff. 30.01 Recht Seite
329 ff. 30.02 Kommunalaufsicht Seite
332 ff. 30.03 Kreistagsbüro Seite
335 ff. im Budget 4 Produktgruppen 00.01 Verwaltungsleitung Seite
407 ff. 01.01 Büro des Landrats Seite
411 ff. 01.02 Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung Seite
414 ff. 02.01 Gleichstellung Seite
423 ff. 08.01 Personalrat Seite
429 ff. 14.01 Rechnungsprüfung Seite
435 ff. 31.01 Polizeiverwaltung Seite
443 ff. im Budget 5 Produktgruppe 21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und
Haushaltsausgleich Seite
449 ff. inkl. der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt. Form der Abstimmung: offen per Handzeichen Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen 5 Enthaltungen |
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen