Sitzung: 21.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
KD Gilbeau gibt den Ausschussmitgliedern
nachfolgende Mitteilungen bekannt:
Pestel-Studie „Regionale Krisenfestigkeit“
Im Dezember 2010 wurde vom Pestel-Institut eine Studie „Regionale Krisenfestigkeit“ erstellt, in der deutschlandweit alle Kreise und kreisfreien Städte anhand verschiedener Indikatoren diesbezüglich eingestuft werden.
Der Kreis Coesfeld wird hierbei als „eher krisenfest“ gesehen. Wie die Einzelindikatoren wie z. B. SGB II-Quote, Wohnfläche je Einwohner, Pkw je Einwohner oder Beschäftigtenanteil aggregiert werden, ist im Detail nicht nachvollziehbar.
Besonders positiv bewertet wurden für den Kreis Coesfeld die Indikatoren:
- Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss,
- SGB II-Quote,
- Wohnfläche je Einwohner,
- Windkraft-/Biogasleistung je Einwohner,
- Solarthermie u. Photovoltaik je Einwohner,
- Industriebeschäftigtenquote,
- Kommunale Schulden je Einwohner.
Als im Bundesdurchschnitt schlechter bewertet werden für den Kreis Coesfeld folgende Indikatoren:
- Hausärzteversorgung,
- Mieterquote,
- ÖPNV-Fahrzeugkilometer je Einwohner,
- Pkw je 1.000 Einwohner,
- Anteil Ökolandbau an Landwirtschaftsfläche,
- Anteil der Beschäftigten am Wohnort, die nicht über die Regionsgrenze auspendeln.
Die Auswahl und Bewertung der Einzelindikatoren lässt sich durchaus kritisch hinterfragen und erscheint nicht immer auf der Hand zu liegen. Auf dynamische Indikatoren wurde zudem in Gänze verzichtet. Besonders überraschend ist zudem, dass gerade der äußerste Osten Deutschlands als besonders krisenfest eingestuft wird.
Ein Ausdruck der Studie sowie eine von der wfc GmbH erstellte Übersicht der Indikatoren für die Münsterlandkreise und die Stadt Münster inkl. Stellungnahme sowie ein Zeitungsartikel hierzu werden in der Sitzung verteilt.
Clever wohnen im
Kreis Coesfeld
Thermographie-Aktion
Von
der Initiative „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“, die im wesentlichen vom Kreis
Coesfeld und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld getragen wird, wurde auch im
Winter 2010/2011 eine kreisweite Thermographie-Aktion angeboten. Damit wurde
privaten Hauseigentümern die Möglichkeit gegeben, ihre Wohngebäude auf
energetische Schwachstellen und Einsparpotenziale untersuchen zu lassen.
Trotz mehrerer öffentlicher
Veranstaltungen zum gesamten Spektrum des Beratungsangebots von „Clever wohnen
im Kreis Coesfeld“ (u.a. in Coesfeld, in Havixbeck und im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Ascheberg)
haben sich nur 81 Hauseigentümer für eine Teilnahme an der diesjährigen Aktion
entschieden (Vorjahr: 171).
Bauratgeber
Im
Rahmen eines Pressetermins am 17.02.2011 wurde die mittlerweile 5. Ausgabe des
Bauratgebers „Clever wohnen im Kreis Coesfeld - Der Bauratgeber mit regionalen
Energiesparinformationen“ (Ausgabe 2011) vorgestellt. Zentrales Thema
ist einmal mehr die Verwirklichung von energetischen und ökologischen
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Haus und Wohnung. Vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels informiert der aktuelle Bauratgeber auch zu den
Aspekten „altersgerechtes Wohnen“, „Wohnen ohne Barrieren“ und „Wohnen im
Wandel“.
Der in Kooperation von Sparkasse Westmünsterland, Kreishandwerkerschaft Coesfeld und Kreis Coesfeld erschienene Bauratgeber (Auflage: 8.000 Exemplare) ist in den Geschäftsstellen der Sparkasse Westmünsterland, bei der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Coesfeld erhältlich.
Allen Kreistagsabgeordneten wird ein Exemplar mit der Kreistagspost zur Verfügung gestellt.
Fortschreibung des Regionalplans Münsterland
Der
Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 20.09.2010 den
Erarbeitungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland gefasst
und die Regionalplanungsbehörde beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden
Planentwurfs mit Planbegründung und des Umweltberichtes das
Erarbeitungsverfahren einzuleiten.
Mit Schreiben vom 13.01.2011 hat die Bezirksregierung Münster den Kreis Coesfeld als in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle nach § 13 Abs. 1 LPlG i.V. m. § 10 Abs. 1 ROG um Mitwirkung bei der Erarbeitung gebeten. Anregungen und Bedenken zum Planentwurf und zum Umweltbericht sind der Regionalplanungsbehörde bis zum 31.07.2011 mitzuteilen.
Die
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 17.01.2011 bis
einschließlich 31.07.2011 zur Einsichnahme bei der Regionalplanungsbehörde und
bei der kreisfreien Stadt Münster und den Kreisen des Münsterlandes (vgl.
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Nr. 51 vom 24.12.2010).
Für
die Beratungen und die Beschlussfassung einer Stellungnahme des Kreises
Coesfeld zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans wird folgende
Beratungsfolge vorgeschlagen:
11.05.2011: Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung
09.06.2011: Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
15.06.2011: Kreisausschuss
22.06.2011: Kreistag
Mit
Schreiben vom 25.01.2011 wurden dem Kreis Coesfeld drei gedruckte Exemplare der
Verfahrensunterlagen zum Entwurf des Regionalplans Münsterland zur Verfügung
gestellt. Diese werden für die hausinterne Beteiligung benötigt.
An
dieser Stelle wird daher darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Regionalplans
über die Internetseiten der Bezirkregierung unter http://www.brm.nrw.de oder unter dem Link
httpss://www.gis5.nrw.de/bo_brm_fortschreibung_rpl/
aufgerufen werden kann. Über die Beteiligungsplattform „Beteiligung-Online“ sollen auch die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen zum Planentwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbericht in digitaler Form abgeben.
Aktuelle Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellung
Am 01.02.2011 hat die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe eine
versicherungsmathematische Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtung
des Kreises Coesfeld zum Bilanzstichtag 31.12.2010 vorgelegt.
Bei der Berechnung wurde ein Methodenwechsel vorgenommen. Das
rechnungsmäßige Pensionsalter für die Beamtinnen und Beamten – mit Ausnahme der
Feuerwehrbeamtinnen und –beamten – wurde mit einer auf volle Jahre gerundeten
Regelaltersgrenze gem. § 31 LBG NRW angesetzt.
Die Berechnung wurde mit den manuell eingepflegten berechnungsrelevanten
Daten aus den Erwerbsbiografien der einzeln aufgeführten Personen
einschließlich der Beteiligung Dritter nach dem Beamtenversorgungsgesetz und
dem Versorgungsverteilungsgesetz durchgeführt. Hieraus ergeben sich erhebliche
Veränderungen in der Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen des
Kreises Coesfeld.
Mit dem Wirtschaftprüfer wurden die Möglichkeiten der bilanziellen
Behandlung dieser Bewertungsveränderung erörtert. Eine Bilanzkorrektur ist
auszuschließen, weil die Voraussetzungen des § 57 GemHVO NRW nicht vorliegen.
Vielmehr ist der Auflösungsbetrag der Pensions- und Beihilferückstellung
ertragswirksam im Jahresabschluss auszuweisen. Hieraus ergibt sich eine
Ergebnisverbesserung im Jahresabschluss 2010, die sich mit rd. 4,7 Mio. € auswirken
und zu einer entsprechenden Veränderung des Eigenkapitals führen wird.
Für das Haushaltsjahr 2011 wird ein um 115.000 € höherer
Zuführungsaufwand zur Pensions- und Beihilferückstellung prognostiziert, als im
Haushaltsplanentwurf 2011 veranschlagt wurde.
Bewerbung des Kreises
um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundlicher
Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 18.02.2010 wurde die Absicht des Kreises bekundet, sich um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) zu bewerben.
Das Vorhaben wird aufgrund der zur Zeit gegebenen personellen Auslastung nicht prioritär behandelt. Die verfügbaren Arbeitskapazitäten werden auf bereits genehmigte Ziel2-Projekte konzentriert. Dementsprechend wurden für 2011 keine Haushaltsmittel für dieses Projekt vorgesehen. Das Ziel des Kreises, Mitglied der AGFS zu werden, bleibt erhalten. Über den Fortgang des Projektes wird die Verwaltung informieren.