Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bischöflichen Stiftung Haus Hall wird für die Errichtung eines Ersatzbaus und einer Sporthalle eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld gewährt. Die Gewährung erfolgt auf der Grundlage förderungsfähiger Kosten, die maximal die Höhe eines Pauschalbetrages von 9,0 Mio. € betragen. Eine Unterschreitung der Baukosten führt zur Anpassung der Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) zu schließen.

 

  1. Die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung gem. § 110 Schulgesetz Darlehenszinsen bezuschusst.

 

 


Landrat Püning verweist auf die Diskussion der vergangenen Tage über die Richtsatzkosten und erklärt, dass davon ausgegangen werde, dass heute auf Basis der hinterlegten Kostenschätzung beraten und beschlossen werde. Im Falle diesbezüglicher Änderungen werde die Politik entsprechend informiert.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Anmerkung:

 

Das Finanzierungskonzept wurde als Anlage 2 zur Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Es wird daher lediglich dem Original dieser Niederschrift beigefügt.