Sitzung: 23.02.2011 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0339
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
- Der Bischöflichen
Stiftung Haus Hall wird für die Errichtung eines Ersatzbaus und einer
Sporthalle eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld gewährt. Die
Gewährung erfolgt auf der Grundlage förderungsfähiger Kosten, die maximal die
Höhe eines Pauschalbetrages von 9,0 Mio. € betragen. Eine Unterschreitung
der Baukosten führt zur Anpassung der Kostenbeteiligung des Kreises
Coesfeld.
- Der Landrat
wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag
über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des
Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) zu schließen.
- Die
Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld erfolgt unter der Voraussetzung,
dass das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung gem. § 110 Schulgesetz
Darlehenszinsen bezuschusst.
Landrat Püning verweist auf die Diskussion der vergangenen Tage über die Richtsatzkosten und erklärt, dass davon ausgegangen werde, dass heute auf Basis der hinterlegten Kostenschätzung beraten und beschlossen werde. Im Falle diesbezüglicher Änderungen werde die Politik entsprechend informiert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Das Finanzierungskonzept wurde als Anlage 2 zur Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Es wird daher lediglich dem Original dieser Niederschrift beigefügt.