Sitzung: 23.02.2011 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0352
Beschluss:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende Neufassung der Förderbestimmungen
zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier Förderposition
A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird
beschlossen:
„Der Kreiszuschuss kann bis zu 25 % der
anerkannten Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als
2.500,--EUR ist die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss
erforderlich.“
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig