Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2011/12 (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2011/12 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 


Landrat Püning weist einleitend auf den heute in Senden stattgefundenen Ortstermin hin. Das Ergebnis habe eine inhaltliche Änderung des Kindergartenbedarfsplanes erforderlich gemacht.

 

Hierzu erläutert FBL Schütt, dass bereits in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung auf eine mögliche Änderung des Kindergartenbedarfsplanes hingewiesen wurde. Es sei zum einen der Kindergarten St. Urban in Senden-Ottmarsbocholt und zum anderen der Kindergarten St. Johannes in Senden-Bösensell betroffen. Im Kindergarten St. Urban solle eine Gruppe vom Typ III in den Typ I umgewandelt werden. Hierdurch würden ohne Mehrkosten fünf weitere U3-Plätze geschaffen.

Im Kindergarten St. Johannes sei eine zusätzliche Gruppe vom Typ II mit zehn U3-Plätzen vorgesehen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand für den Kreis Coesfeld belaufe sich im Haushaltsjahr 2011 auf voraussichtlich 33.500 €. Dieser Betrag soll ohne eine Ausweitung des Haushaltsansatzes zur Verfügung gestellt werden. 

Durch beide Veränderungen erhöhe sich die Quote der U3-Plätze von 22,3 auf 22,8 %. Unter Berücksichtigung der Tagespflegeplätze werde eine U3-Quote von 28,1 % erreicht.

 

Landrat Püning stellt fest, dass hiermit eine respektable Quote erreicht wird.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2011/2012 wurde als Anlage 1 der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.