Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

  1. Der Bischöflichen Stiftung Haus Hall wird für die Errichtung eines Ersatzbaus und einer Sporthalle eine Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld gewährt. Die Gewährung erfolgt auf der Grundlage förderungsfähiger Kosten, die maximal die Höhe eines Pauschalbetrages von 9,0 Mio. € betragen. Eine Unterschreitung der Baukosten führt zur Anpassung der Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, mit der Bischöflichen Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld auf der Grundlage des Finanzierungskonzepts (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) zu schließen.

 

  1. Die Kostenbeteiligung des Kreises Coesfeld erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung gem. § 110 Schulgesetz Darlehenszinsen bezuschusst.

 

 


Landrat Püning hebt einleitend auf die wichtige Entscheidung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen ab. Nach dem zwischen dem Kreis Coesfeld und der Bischöflichen Stiftung Haus Hall bestehenden Vertrag übernehme die Stiftung für den Kreis Coesfeld die Aufgabe der Beschulung „sonderschulbedürftigen Geistigbehinderten“, die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl wohnen. Die Bischöfliche Stiftung plane, für das in den sechziger bzw. siebziger Jahren erstellte Schulgebäude einen Ersatzbau zu errichten. Es sei angemessen, wenn der Kreis Coesfeld sich an den Baukosten beteilige. Die Höhe der Landesförderung sei abhängig von den anerkannten Richtsatzkosten. Bei den Richtsatzkosten habe es in den letzten Wochen, wie auch bereits im Kreisausschuss berichtet, Veränderungen gegeben. Inzwischen abgeschlossene Gespräche zwischen dem Träger und der Bezirksregierung Münster hätten dazu geführt, dass für den Kreis Coesfeld in den ersten zehn Jahren mit einem jährlichen Aufwand von ca. 122.000 €, gegenüber bislang 120.000 €, zu rechnen sei. Einzelheiten seien in der auf den Tischen ausliegenden Neufassung der Anlage 2 der Sitzungsvorlage dargestellt. Diese Neufassung solle Gegenstand der Beschlussfassung werden.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Das Finanzierungskonzept wurde als Anlage 2 zur Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Die aktualisierte Fassung lag zur Sitzung des Kreistages am 02.03.2011 auf den Tischen aus. Die aktualisierte Fassung wird daher lediglich  noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.