Liquidation der Gründungsforum Kreis und Stadt Coesfeld GmbH

 

Landrat Püning teilt mit:

„Die Gesellschaft Gründungsforum Kreis und Stadt Coesfeld GmbH ist eine 1997 gegründete Gesellschaft der Stadt Coesfeld, der Sparkasse Westmünsterland, der wfc GmbH sowie der Voss Liegenschaftsgesellschaft GmbH u. Co. KG. Ihre Aufgabe liegt in der Förderung von Existenzgründungen und der Begleitung junger Unternehmen im Kreis Coesfeld u.a. durch Gründungsberatung.

In der Gesellschafterversammlung der Gründungsforum Kreis und Stadt Coesfeld GmbH am 9. Dezember 2009 wurde beschlossen, dass eine Fortführung der Gesellschaft nicht sinnvoll sei, da:

 

-          eine eigene aktiv vorangebrachte Aufgabenstellung mit Alleinstellungsmerkmal seit längerer Zeit nicht mehr besteht,

-          die wfc GmbH den zuvor genannten Beratungsbedarf inzwischen vollständig abdeckt,

-          die administrativen Kosten zur Aufrechterhaltung der Gesellschaft regelmäßig zu erwartende Zinseinkünfte aus den Kapitalanlagen der Stammeinlagen der Gesellschafter übersteigen.

 

Von der Gesellschafterversammlung wurde deshalb beschlossen, die Gründungsforum Kreis und Stadt Coesfeld GmbH zu liquidieren. Die Liquidation der Gesellschaft wurde am 20.07.2010 vom Amtsgericht Coesfeld im Handelsregister B eingetragen. Sie kann 12 Monate nach Bekanntmachung des Registergerichts vollzogen werden. Auf Basis des dann verfügbaren Eigenkapitals erfolgt dann eine anteilige Rückzahlung der Einlagen. Der Kreis Coesfeld ist mit 12.500 DM (rd. 6.391 €) an der Gesellschaft beteiligt.“

 

 

Reaktionen auf die Resolution des Kreistages zum Erhalt des Level-1-Status des Perinatalzentrums in Coesfeld

 

Landrat Püning trägt in Auszügen aus der Mitteilung vor (die vollständige Mitteilung ergibt sich nachfolgend):

Zusammenfasssung: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat im einstweiligen Anordnungsverfahren die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) angestrebte Neuregelung der Mindestmengen für die Versorgung Frühgeborener in Perinatalzentren in Frage gestellt. U.a. sei nicht hinreichend gesichert, dass dadurch eine Qualitätssteigerung erreicht werden kann. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Der GBA hat die Neuregelung ausgesetzt, bis diese vorliegt.

Das MGEPA NRW hat erklärt, dass ein Fortbestand der Perinatalzentren in Nordrhein-Westfalen in bisheriger Form auch dann möglich sei, wenn die Kriterien von Mindestmengenregelungen nicht erfüllt werden. Das Coesfelder Perinatalzentrum stehe derzeit nicht zur Disposition. Im Zuge der Neuaufstellung des Krankenhausplans würden alle Standorte nach Bedarfsgesichtspunkten überprüft. Mehrere Landtags- und Bundestagsabgeordnete aus der Region haben die Neuregelung der Mindestmengen aus Qualitätsgründen als nachvollziehbar bewertet. Gleichwohl wird in Frage gestellt, dass Perinatalzentren zukünftig nur noch dann Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm versorgen sollen, wenn es pro Jahr mindestens 30 sind. Gerade zur Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum müssten bewährte Kliniken fortbestehen können, auch wenn sie diese Vorgabe nicht erfüllen. Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Laumann, befürwortet hingegen die mit der Neuregelung angestrebte stärkere Konzentration der stationären Versorgung Frühstgeborener.

Details: Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat sich am 15.12.2010 in einer Resolution (SV-8-0326) dafür ausgesprochen, dass auch zukünftig Frühgeborene mit höchster Anforderungsstufe im Perinatalzentrum des St. Vincenz-Hospitals (Christophorus-Kliniken) in Coesfeld versorgt werden können. Hier liegen außerdem Resolutionen mit gleichlautendem Tenor des Kreises Borken, der Städte Coesfeld und Dülmen sowie der Gemeinden Nottuln, Rosendahl und Legden vor. Anlass für die Initiativen  war eine vom GBA verabschiedete Neuregelung der Mindestfallzahlen für Frühgeborene. Greift die Änderung, dürften Kinder mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm nur noch in Perinatalzentren versorgt werden, die pro Jahr mindestens 30 solcher Fälle behandeln. Der Fortbestand dieses als Level-1-Status kategorisierten Bereiches im Coesfelder Perinatalzentrum könnte gefährdet sein, da die Zahl in den letzten Jahren nicht immer erreicht wurde. Die Regelung sollte am 01.01.2011 in Kraft treten, wurde aber vom GBA ausgesetzt, bis das LSG über die in dieser Sache anhängigen Klagen von etwa 30 betroffenen Krankenhäusern abschließend entschieden hat. Am 26.01.2011 hat das LSG bereits im einstweiligen Anordnungsverfahren die Mindestmengenregelung in Frage gestellt. Es werde ein ausreichend gesicherter Beleg dafür vermisst, dass durch Mindestbehandlungsfallzahlen die Qualität der Versorgung im besonderen Maße gefordert wird. Die Resolution des Kreises Coesfeld ist an den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bundesminister für Gesundheit geschickt worden. Ebenso wurden die Bundestagsfraktionen, die Bundes- und Landtagsabgeordneten mit Wahlbezirk in den Kreisen Coesfeld und Borken, die Landesminister Barbara Steffens (MGEPA NRW), Dr. Angelica Schwall-Düren (MBEM NRW) und Guntram Schneider (MAIS NRW) sowie die Landtagsfraktionen in NRW mit Übersendung der Resolution um Unterstützung gebeten.

Es liegen Antworten vor:

-          Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mitgeteilt, dass die Resolution intern an die zuständigen Gremien weitergegeben wurde.

-          Laut Ministerin Steffens ist im Rahmen der in Länderhoheit stehenden Krankenhausplanung ein Fortbestand von Perinatalzentren denkbar, selbst wenn die Vorgaben einer Mindestmengenregelung nicht erfüllt werden. In ihrem Antwortschreiben bestätigt sie, dass die im geburtshilflich-neonatologischen Schwerpunkt des Coesfelder Krankenhauses geleistete Versorgung Frühgeborener derzeit nicht zur Disposition steht. In NRW werde über künftige Standorte zur Früh- und Neugeborenenversorgung im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Krankenhausplans entschieden. Versorgungsbeteiligte Kliniken würden dann einer Bewertung unter Bedarfsgesichtspunkten unterzogen. Mindestmengenvorgaben seien dabei relevant, aber nicht im Vordergrund.

-          Das MAIS NRW hat keine eigene Zuständigkeit gesehen und über die Weiterleitung an das MGEPA NRW informiert.

-          Das MBEM NRW hat die Resolution zur Beantwortung an das FM NRW weitergeleitet.

-          Die Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer (SPD, Kreis Borken) hält die Neuregelung der Mindestfallzahlen für sinnvoll. Sie will gleichwohl durch Gesundheitspolitiker ihrer Partei prüfen lassen, ob „der Gesetzgeber es ermöglichen kann, dass auch gute Klinikkonzepte, wie in Coesfeld, bei Standortentscheidungen mit zu Grunde gelegt werden“.

-          Der Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier (CDU, Kreis Coesfeld) zeigt Verständnis für die Befürworter der Neuregelung, da damit eine Qualitätssteigerung erwartet werde. Dennoch unterstützt er das in der Resolution zum Ausdruck gebracht Anliegen. Fallzahlen allein dürften nicht entscheidend sein, Klinikkonzepte und Lage der Einrichtungen im ländlichen Raum müssten ebenso Berücksichtigung finden. Das Coesfelder Krankenhaus sei für die Aufgabe prädestiniert. Er habe die Landesregierung um Unterstützung gebeten.

-          Der Landtagsabgeordnete Bernhard Tenhumberg (CDU, Kreis Borken) vertritt eine ähnliche Auffassung und bewertet die Kreistagsresolution als „berechtigt und nachvollziehbar“. Er wolle die darin zum Ausdruck gebrachten Forderungen in die Diskussion einbringen.

-          Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Josef Laumann, spricht sich hingegen für die Vom GBA angestrebte Neuregelung der Mindestmengen und eine stärkere Konzentration der stationären Versorgung Frühgeborener aus. Im Hinblick auf Kosten, Demografie und Fachkräftemangel sei eine optimale Versorgung dieser Kinder nur noch in hoch spezialisierten Zentren medizinisch vertretbar.

-          Der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn (CDU, Kreis Borken) gibt Hinweise zum aktuellen Stand des Verfahrens.

-          Der Arbeits-, Gesundheits- und Sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der FDP, Dr. Stefan Romberg, erklärt, er sei „bei Frühchenstationen der Auffassung, dass neben der Strukturqualität insbesondere der Ergebnisqualität, nämlich der Senkung der Mortalitätsrate, eine herausragende Bedeutung zukommen sollte.“ Dafür wolle er sich einsetzen.“

 

MAIS NRW: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

MGEPA NRW: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

MBEM NRW: Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen

FM NRW: Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Gemeinsamer Bundesausschuss: Der GBA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwar 70 Millionen Versicherte.

 

 

 

Interkommunale Zusammenarbeit

 

Landrat Püning trägt vor:

„Am 18.01.2011 fand in den Räumen der Gemeinde Ascheberg in Ascheberg eine Aussprache zur Interkommunalen Kooperation (IKO/IKZ) mit Vertretern der Gemeinden statt.

Nach einer Einführung in die Thematik durch Bürgermeister Schneider erfolgte eine allgemeine Aussprache zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen, auch unter Hinweis auf bereits praktizierte Kooperationen. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass nur eine freiwillige Zusammenarbeit Sinn macht, die Vorteile vorab möglichst eindeutig bestimmt werden können, die Individualität nicht aufgegeben werden darf und die Kompetenzen in den Gemeinden verbleiben.

Seitens der Vertreter der Gemeinden wurde gebeten, dass der Katalog der Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, wie vom Landkreistag erarbeitet, (vom Kreis) zur Verfügung gestellt wird.

Im Ergebnis wurde vereinbart, dass in kleinen Schritten, ggf. unter wechselnden Partnern, eine Kooperation angestrebt werden sollte.

 

Schwerpunktthemen und federführende Bearbeitung:

 

Feuerwehrausstattung                        Gemeinde Nottuln

Personalbewirtschaftung                    Kreis Coesfeld, ggf. unter Rückgriff auf die Möglichkeiten, wie im Kreis Warendorf eingerichtet

Wohngeld                                            Gemeinde Senden

Rechnungsprüfung                             Städte Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

Bauleitplanung                                    Gemeinde Nottuln, evtl. Gemeinde Rosendahl

ÖPNV                                                  Kreis Coesfeld mit den Gemeinden Ascheberg und Senden

Vergabestelle                                      Gemeinde Havixbeck

Gemeinsame Beschaffung                 Gemeinde Ascheberg mit Kreis Coesfeld

 

Darüber hinaus wird im Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit eine Fachkraft gesucht, die die technische Prüfung von motorgetriebenen Anlagen (Tore, Türen, Bühnen) vornehmen darf.

Für den weiteren Erfahrungsaustausch und um erweiterte Kenntnisse zu gewinnen soll auf Erfahrungen seitens der GPA, der Städteregion Aachen und der KGSt zurückgegriffen werden. Entsprechende Bemühungen sind durch die Gemeinden Havixbeck und Nottuln angestrebt.

Ein Termin für eine Folgeberatung wurde noch nicht bestimmt. Vorläufig soll ein Austausch auf elektronischem Wege erfolgen.“

 

 

Aufnahme des Radweges an der K 48 zwischen der L 600 und Maria Veen in Coesfeld in das Förderprogramm des Landes

 

Landrat Püning trägt vor:

„Nach Hinweis der Bezirksregierung können dem Kreis für ein Radwegeprojekt noch Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, wenn mit der Baumaßnahme formal noch in 2011 begonnen werden kann.

Die zusätzliche Möglichkeit resultiert aus der Rückgabe von Fördermitteln für den Bau von Radwegen aus anderen Regierungsbezirken. Dem Regionalrat soll kurzfristig eine Liste mit möglichen Projekten vorgelegt werden. Der Bezirksregierung liegen für alle in der Prioritätenliste des Kreises für den Bau von Radwegen erfassten Maßnahmen Anmeldungen für die Aufnahme ins Förderprogramm vor.

Von den noch nicht ins Förderprogramm aufgenommenen Projekten des Kreises (ab Nr. 6 der Prioritätenliste) könnte jedoch nur der Bau eines rd. 1,7 km langen Radweges an der K 48/(Abschnitt 2 in Coesfeld soweit vorangetrieben werden, dass formal ein Maßnahmebeginn noch in 2011 möglich wäre.

Bei dem Bau des Radweges an der K 48 ist die Flächenausweisung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Groß-Reken, das insbesondere für das Großprojekt B 67n durchgeführt wird, vorgesehen. Für die Umsetzung der Baumaßnahme müssen noch die Entwurfsunterlagen erstellt und die Grundlagen für den Förderantrag und das Ausschreibungsverfahren erarbeitet werden. Bis zum Spätherbst 2011 dürften diese Unterlagen vorliegen. Gegenüber dem Zuschussgeber könnte dann die für die Mittelbewilligung notwendige Erklärung zur Baureife abgegeben werden..

Falls eine Aufnahme ins Förderprogramm ab Beginnjahr 2011 erfolgt, sollten die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel im Haushalt 2012 berücksichtigt werden. Die Kosten wurden bislang im Rahmen der Anmeldung nur überschlägig ermittelt und auf rd. 425 T€ festgelegt. 70 % der Kosten übernimmt das Land im Rahmen der Förderung. Die restlichen 30 % sind entsprechend der seit 1986 praktizierten Regelung von der Standortgemeinde zu übernehmen. Wegen der besonderen Bedeutung des Projekts für den Ortsteil Maria-Veen hat sich die Gemeinde Reken bereit erklärt, die Hälfte des Eigenanteils (= 15 %) zu übernehmen. Die andere Hälfte wäre von der Stadt Coesfeld zu tragen. Hier besteht aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt noch Klärungsbedarf.

Gegenüber der Bezirksregierung wurde mit Blick auf den Termin für eine Sitzungsvorlage an den Regionalrat von der Verwaltung zunächst eine mündliche Zusage erteilt.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Haushalt 2011 verwiesen. Hier ist der Beginn der Baumaßnahme für 2014 vorgesehen.“

 

 

 

Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Direktvergabe an die RVM

 

Landrat Püning trägt vor:

„Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute die sofortige Beschwerde der Münsterlandkreise gegen die Entscheidung der Vergabekammer Münster aus dem Oktober des letzten Jahres zurückgewiesen. Die vier Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf wollen die Verkehrsleistungen auf einem Teil der Buslinien, die jährlich rund 16 Mio. Fahrzeugkilometer umfassen, wie bisher an ihr kommunales Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) vergeben. Ein privates Verkehrsunternehmen hatte die beabsichtigte Direktvergabe mit einem Nachprüfungsverfahren angegriffen. In erster Instanz hatte die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster entschieden, dass einzelne Bedingungen dieser Beauftragung nicht den Vorgaben des Vergaberechts entsprechen würden.

Das Oberlandesgericht hat sich im Einzelnen nicht der Ansicht der Vergabekammer angeschlossen und hat beispielsweise den weiterhin vorgesehenen Einsatz von Subunternehmen für zulässig gehalten. Der Vergabesenat stützt seine Entscheidung hingegen auf zwei andere Aspekte. Zum einen beanstandet der Vergabesenat, dass die RVM über die seit jeher bestehende Überschneidung des Leitungspersonals auch Einfluss auf die Regionalverkehr Ruhr-Lippe-GmbH (RLG) und die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) nehmen könne. Hier hatten die Münsterlandkreise darauf hingewiesen, dass auch die RLG und VKU von ihren Eigentümern im Wege einer Direktvergabe beauftragt werden sollen. Insoweit fehlt es an einer irgendwie gearteten Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Busverkehrsmarkt.

Zum anderen ist der Vergabesenat der Ansicht, dass eine Regelung Landesnahverkehrsgesetz der Direktvergabe entgegensteht. Nach dem schon 1996 eingeführten Programmsatz des § 2 Abs. 10 ÖPNVG NRW ist unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit allen Verkehrsunternehmen des ÖPNV die Möglichkeit einzuräumen, zu vergleichbaren Bedingungen an der Ausgestaltung des ÖPNV beteiligt zu werden. Die vorgesehene Vergabe widerspricht nach Ansicht des Oberlandesgerichts trotz der Erfassung von nur etwa der Hälfte der Busverkehrsleistungen im Münsterland und trotz des teilweisen Einsatzes von Subunternehmen dieser Regelung. Aus § 2 Abs. 10 ÖPNVG ein Hindernis für die seit Jahrzehnten in ganz Nordrhein-Westfalen praktizierte Beauftragung kommunaler Unternehmen abzuleiten, entspricht aber nach dem Verständnis der Münsterlandkreise in keiner Weise dem Willen des Landesgesetzgebers. Vielmehr stellt eine solche Gesetzesauslegung die Existenz sämtlicher kommunaler Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen in Frage und zerschlägt somit die bestehenden Unternehmensstrukturen im ÖPNV.

Die Münsterlandkreise werden umgehend prüfen, wie die Beanstandungen hinsichtlich der vorgesehenen Vergabe zeitnah ausgeräumt werden können. In der Zwischenzeit wird die Fortsetzung des Fahrbetriebs der RVM durch entsprechende Übergangsregelungen sichergestellt.“