Erdgas-Bohrungen im Kreis Coesfeld

 

Ktabg. Wobbe weist auf eine Presseberichterstattung in der lokalen Presse der letzten Tage hin, nach der sich die Fa. HammGas – ein Konsortium unter Federführung der Stadtwerke Hamm – die Erkundungsrechte für eine bereits genehmigte Lagerstätte  - das 52 Quadratkilometer große Erdgasfeld „Rudolf“ unter Ascheberg-Herbern, Drensteinfurt bis nach Hamm – gesichert habe. Diese Erkundungsrechte sollen bereits am 08.04.2010 von der zuständigen Bergbaubehörde in Arnsberg genehmigt worden sein.

Ktabg. Wobbe fragt und möchte wissen:

1.      Treffen diese Informationen zu?

2.      Wann wird der Kreis bzw. die Gemeinde hierüber informiert und vor allem im weiteren Verfahren beteiligt?

3.      Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, diese Probebohrungen zu verhindern; dies unter dem möglichen Hintergrund einer Änderung des Bergrechts?

 

 

Landrat Püning beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.

Die Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Rudolf“ ist durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt worden. Für das Feld „Donar“ liegt ein Antrag zwischenzeitlich vor.

 

Zu 2.

Eine Beteiligung der Gemeinden, Kreise für die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis sieht das Bergrecht nicht vor. Auf Grund der laufenden Diskussionen zu den derzeitigen Erkundungsrechten beabsichtigt das Land zukünftig eine Verfahrensbeteiligung der Gemeinden und Kreise. Für das Feld „Donar“ wird eine entsprechende Beteiligung zurzeit vorbereitet.

 

Zu 3.

Einspruchsrechte ergeben sich nach hiesiger Einschätzung in der zweiten Verfahrensstufe, wenn es um die Genehmigung des Betriebsplanes geht. Die derzeitige Erlaubnis hat die Rechtswirkungen des Konkurrentenschutzes sowie eines Rechts auf Erstellung eines Betriebsplanes.

 

 

Landrat Püning führt weiter aus, dass die Diskussion zu den Erdgas-Bohrungen zurzeit auch im Regionalrat geführt werde und hier insbesondere zu den Probebohrungen in den Kreisen Borken und Steinfurt. Als Ergebnis bleibe festzuhalten, dass in diesem Sektor in Zukunft eine kommunale Beteiligung erfolgen soll, insbesondere der unteren Wasserbehörden. Er gehe davon aus, dass dies auch in Ascheberg greifen werde.

 

 

 

Abbrennen von Osterfeuern

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist auf das in diesem Jahr weit in der Zeit liegende Osterfest und auf das dann wieder anstehende Abbrennen von Osterfeuern mit all seinen schädlichen Folgen hin. Um ein Ausufern von Osterfeuern zu vermeiden, möchte er wissen, ob man die Gruppierungen auffordern könne, bereits jetzt mit dem Abbrennen von Schlagabraum zu beginnen, um zum Osterfest nur wenige Osterfeuer in konzentrierter Form, beispielsweise ein Feuer je Bauerschaft, zuzulassen.

 

FBL Dr. Scheipers antwortet, dass die Zuständigkeit hierfür bei den Städten und Gemeinden liege. Eine eigene Zuständigkeit beim Kreis Coesfeld bestehe nicht. Unabhängig hiervon werde man auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugehen, um zum Thema zu sensibilisieren.