Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH werden beauftragt, auf der Deponie Flamschen eine Solaranlage in der Größenordnung von ca. 1 Megawatt zu errichten, sofern sich im Rahmen der Ausschreibung die dargestellten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestätigen.

 

Die Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, bei Realisierung der dargestellten Rahmenbedingungen einer Beauftragung zu zustimmen.

 

Der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH WBC wird ein Darlehen in Höhe von max. 2.200.000 gewährt

 

 


Einleitend weist Landrat Püning darauf hin, dass diese vorgeschlagene Maßnahme denjenigen Kreisausschussmitgliedern, die auch im Aufsichtsrat der WBC vertreten sind, bekannt ist, weil es in diesem Gremium diesbezügliche Vorüberlegungen gegeben hat.

Diese Maßnahme sei zum einen auf Grund der Gesamtinvestitionssumme und zum anderen wegen der Darlehensvergabe aus der Kreiskasse heraus bedeutsam und werde daher dem Kreisausschuss zur Vorberatung und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.

Aus der Rekultivierungsrücklage für die Deponie Höven sollen die erforderlichen Mittel als Darlehen zur Verfügung gestellt werden.

In der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die der Vorlage beigefügt sei, seien die Annahmen dargestellt. Es werde von einer Verzinsung bzw. Rendite von 4 bis 4,5 % ausgegangen. Für die Darlehensvergabe sei ein Zinssatz i.H.v. 3,5 % vorgesehen.

Die letztlich erzielte Strommenge könne keiner vorhersehen. Es sei aber zurückhaltend geschätzt worden (s. Berechnung lt. Vorlage).

Die Eilbedürftigkeit der Investitionsentscheidung ergebe sich daraus, dass sich für Strom aus Anlagen, die nach dem 30.06.2011 errichtet und in Betrieb genommen werden, die Einspeisevergütung nach dem EEG weiter reduziert. Die Investition stehe daher unter dem in der Sitzungsvorlage deutlich gemachten Vorbehalt, dass das Ergebnis der Ausschreibung erreicht bzw. unterschritten wird.

Die erwartete Verzinsung/Rendite, die von weiteren Umständen abhänge, sei zwar nicht riesig,  es werde jedoch auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erklärt Landrat Püning, dass die Kreiskasse u.a. auf Grund der Rekultivierungsrücklage über eine gute Liquidität verfügt. Im Vorbericht sei auch hierauf eingegangen worden. Auch unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Investition bleibe es nach derzeitiger Einschätzung bei einer entspannten Situation. Mit der Darlehenshergabe binde man sich über einen Zeitraum von 20 Jahren und die zukünftige Haushaltsgestaltung könne nicht vorhergesagt werden. Soweit es zzt. absehbar sei, erscheine diese Darlehenshergabe verantwortbar, insbesondere werde die Rekultivierungsrücklage auf Grund von noch andauernden Setzungsprozessen erst später als bislang vorgesehen für eine Rekultivierung der Deponie benötigt. Die vorgeschlagene Darlehensverzinsung i.H.v. 3,5 % sei aus Sicht des Darlehensgebers derzeit interessant, vor einigen Jahren wäre dies nicht so  eingeschätzt worden.

Hinsichtlich der Herkunft des Darlehens beantwortet Landrat Püning die Frage des Ktabg. Vogelpohl dahingehend, dass die Rekultivierungsrücklage Kreiskassenmittel darstellt. Die Zinsen sowie die Tilgung würden in die Rekultivierungsrücklage fließen und das Darlehen sei für beide Seiten sinnvoll.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig