Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2011) der Zuschussbedarfe aller im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2011 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 451 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

3.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen beschlossen.

 

 

 

 

 


Entsprechend dem Verfahren in den Vorjahren ruft Landrat Püning die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 17, die sich alle mit dem Haushalt 2011 beschäftigen, gemeinschaftlich auf.

 

Ktabg. Kleerbaum, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, Ktabg. Stinka, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, Ktabg. Vogelpohl, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ktabg. Stauff, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion und Ktabg. Hesse, Vorsitzender der UWG-Kreistagsfraktion tragen ihre Haushaltsreden vor. Die Manuskripte liegen der Niederschrift bei.

 

Ktabg. Pieper spricht die Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum in seiner Haushaltsrede an, dass Kreistags- und Landtagsabgeordneter Stinka sich für eine Verbesserung des GFG auf Landesebene einsetzen solle. In diesem Zusammenhang bittet sie den Ktabg. Kleerbaum darum, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht werde. Bislang liege es nur in der Schublade.

 

Landrat Püning sieht das Bundesteilhabegesetz als eine gesicherte Forderung des Landkreistages NRW an. Die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung sei als erster Schritt zu werten, ersetze aber nicht die erforderliche Kommunalfinanzreform. Bezüglich der Kreisumlage führt Landrat Püning aus, dass etwa die Hälfte des Kreisumlagebetrages an den Landschaftsverband abzuführen sei.

 

Ktabg. Pieper spricht sich für eine Resolution aller Kreistage für ein Bundesteilhabegesetz aus um deutlich zu machen, dass man sich wehre.

 

Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass das Bundesteilhabegesetz als Antrag der Landtagsfraktionen im Bundesrat eingebracht worden sei. Wichtig sei aber, dass man auf Landesebene selber zu „Potte“ komme. Es sei mehr als Augenwischerei, wenn man meine, alleine aus der schwierigen Finanzsituation herauszukommen. Die Entscheidungen auf Landesebene schmerzten viel mehr. Die Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund sei ein erster guter Schritt auf dem Weg. Diese Entscheidung habe eine hohe Akzeptanz. Nur was nützten diese Entscheidungen, wenn auf der Landesebene im nächsten Jahr den kreisangehörigen Städten und Gemeinden weitere 25 Mio. € fehlen werden. Wenn also das Land die eingeschlagene Linie weiter verfolge, werde es im nächsten Jahr noch schwieriger. Ktabg. Kleerbaum spricht die bislang einmalige und unmögliche Situation an, dass seitens der Landesregierung kurz vor Weihnachten der Entwurf des GFG mit der 1. Modellrechnung mit erheblichen finanziellen Änderungen vorgelegt wurde, obwohl zu diesem Zeitpunkt viele Städte und Gemeinden ihren Haushalt 2011 bereits verabschiedet hatten bzw. eingebracht hätten. Auch könne es nicht sein, die Städte und Gemeinden hinsichtlich der Finanzausstattung im November noch in Sicherheit zu wiegen, um dies dann einen Tag vor Heiligabend gravierend zu ändern. Dies habe mit politischer Kultur nichts zu tun. Ferner wundert sich Ktabg. Kleerbaum über das Nein der FDP-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2011 des Kreises Coesfeld, obwohl sie in der Sitzung des Kreisausschusses noch eine Zustimmung signalisiert habe. Wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bei der Aufstellung des Haushaltes 2012 seine Umlage gestalte, werde man sehen. Eine Kreisumlageerhöhung sei denkbar. Er sehe sich bezüglich der Kreisumlage für das nächste Jahr schon mit der Forderung konfrontiert, freiwillig in die Haushaltssicherung zu gehen.

 

Ktabg. Stinka hält das Bundesteilhabegesetz für gut und sinnvoll. Die derzeitige Finanzverteilung passe nicht mehr in die Landschaft. Man könne sich jetzt stundenlang darüber unterhalten, „Wer“, „Wann“ und „Was“ nicht richtig gemacht und verschuldet habe. Dies bringe aber nicht weiter. Ktabg. Stinka bemängelt die fehlende Perspektive. Natürlich sei es schön und sinnvoll, die Burg Hülshoff für die Öffentlichkeit zu erhalten, so Ktabg. Stinka. Die Frage stelle sich aber, ob wir uns das noch angesichts des Zustands der Infrastruktur wie Straßen leisten können. Dies gelte auch für Eingliederungsmaßnahmen, wo sich die Frage stelle, zu welchen Leistungen die Gesellschaft noch bereit sei. Wie könne der notwendige Zusammenhalt der Gesellschaft deutlich gemacht werden, da die Finanzdecke gleich bleibe und nur von „links“ nach „rechts“ gezogen werden könne. Dies mache sich am GFG und auch den Kosten der Unterkunft fest. Ein großes Anliegen sei ihm, die Zukunft gemeinsam zu sichern. Man müsse sich in Zukunft von liebgewonnenen Dingen verabschieden. Auf die hierzu erforderliche offene Debatte freue er sich. Inwieweit letztlich hierbei die Gerichte das letzte Wort haben, müsse man sehen.

 

Ktabg. Stauff stimmt der Aussage des Landrates Püning zu, dass die Hälfte des Zahlbetrages der Kreisumlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Landschaftsverbandsumlage abzuführen sei. Hierbei dürfe aber nicht verschwiegen werden, dass vom Landschaftsverband der zweifache Betrag für Maßnahmen in den Kreis zurückfließe. Bezüglich der Ablehnung des Kreishaltes 2011 führt Ktabg. Stauff aus, dass in der letzten Woche im Kreisausschuss die Beschlussempfehlung ausgesprochen worden sei, die weitere Verbesserung bei der Landschaftsverbandsumlage in Höhe von 447.000 € ebenfalls an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzureichen. Dies störe die FDP-Kreistagsfraktion, da dieser Betrag für Straßenreparaturen nach dem langen Winter auf den Kreisstraßen eingesetzt werden sollte. Hierfür sei im Kreishalt keine Vorsorge getroffen worden.

 

Landrat Püning bezieht sich auf die Leistungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und erklärt, dass es sich hierbei nicht um Zahlungen an den Kreis Coesfeld handele, sondern u.a. um Aufwendungen für die Unterhaltung von Behinderteneinrichtungen im Kreis Coesfeld. Er bestätigt, dass dieser Betrag höher sei als die seitens des Kreises Coesfeld an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster zu leistende Landschaftsverbandsumlage.

 

Landrat Püning lässt danach über die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 15, 16 und 17 einzeln abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               42 JA-Stimmen

                                                    12 NEIN-Stimmen