Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die nachfolgende Neufassung der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier Förderposition A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird beschlossen:

 

„Der Kreiszuschuss kann bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als 2.500,--EUR ist die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss erforderlich.“

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig