Sitzung: 02.03.2011 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0352/1
Beschluss:
Die nachfolgende Neufassung der
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld, hier
Förderposition A.10. Investitionskosten von Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit wird beschlossen:
„Der Kreiszuschuss kann bis zu 25 % der
anerkannten Gesamtkosten betragen. Ab einem Zuschussvolumen von mehr als
2.500,--EUR ist die Zuwendungsentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss
erforderlich.“
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig