Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Den Anträgen der Gemeinde Senden und des DRK-Ortsvereins Senden e.V., für die Tageseinrichtungen „An der Drachenwiese“ und „Am Schloss“ die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zu gewähren, wird für das Kindergartenjahr 2011/12 – vorbehaltlich der Gewährung des Landesanteils an der Förderung nach § 21 Abs. 4 KiBiz - entsprochen.

 

Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist ein Konzept zur konkreten Verwendung der Mittel nach § 20 Abs. 3 KiBiz einzureichen. In diesem sind Angaben zu Art und Umfang der hierdurch finanzierten Maßnahmen, zur Zielgruppe, zur Umsetzung in der Praxis und zu Umfang und Qualifikation des hierzu eingesetzten Personals vorzusehen. Insbesondere muss dargelegt werden, welche über den Auftrag der §§ 3, 8 und 13 KiBiz hinausgehenden Aufgaben mit Hilfe der Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz wahrgenommen werden.


Vorsitzender Wobbe  leitet den Tagesordnungspunkt ein und bittet um Fragen bzw. Erläuterungen.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass dem DRK-Kindergarten „Am Schloss“ in Senden bereits seit geraumer Zeit ein zusätzlicher Pauschalbetrag für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten gewährt wird. Da das Einzugsgebiet sozusagen identisch ist, sei dies folgerichtig auch für den kommunalen Kindergarten „An der Drachenwiese“ in Senden zu gewähren.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig