Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung und dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Regionalplans Münsterland wird – unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Verwaltung und der CDU-Fraktion - beschlossen.


FBL Dr. Scheipers erläutert kurz die Sitzungsvorlage. Er berichtet über den aktuellen Stand des Regionalplanaufstellungsverfahrens und gibt einige Hinweise zur rechtlichen Bedeutung der dem Kreis zur Stellungnahme vorliegenden Planungsinhalte. Aus dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf einer Stellungnahme greift er unter allgemeiner Zustimmung nur einige wichtige Punkte heraus, die gesondert erläutert werden.

Außerdem schlägt er zwei Veränderungen zu dem Stellungnahmeentwurf vor.

 

1. Stellungnahme zum Kapitel Landwirtschaft (IV.2 unter Freiraum auf S. 3 der Sitzungsvorlage)

 

Zum Kapitel Landwirtschaft, Ziel 23.2 sei vor dem Hintergrund des Diskussionsprozesses um unser Positionspapier den Vorschlag unterbreitet worden, klarzustellen, dass trotz des Vorrangs der Landwirtschaft im Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich ein Hinweis auf die Möglichkeit zur planerischen Standortsteuerung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen erfolgen sollte.

 

Dieser Vorschlag sei missverständlich. Die Standortsteuerung durch kommunale Bauleitplanung könne und dürfe natürlich nicht nur im Bereich der Ortsteile unter 2.000 Einwohnern stattfinden. Die Gemeinde habe diese Möglichkeit in ihrem gesamten Gemeindegebiet. Der Regionalplan lasse das zu.

 

Die Verwaltung schlage daher folgende – rechtlich präzisere – Formulierung vor:

 

„Nach Ziel 23 sind alle Planungen und Maßnahmen zu vermeiden, die den Bestand oder die Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe gefährden. Dieses Ziel sollte in dem entsprechenden Begründungsteil erläutert werden. Es wird davon ausgegangen, dass auch in den Ortsteilen unter 2000 Einwohnern ein gerechter Ausgleich zwischen den Entwicklungsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und den städtebaulichen Interessen im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung erfolgen muss.“

 

2. Stellungnahme zum Kapitel IV.5 Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (Seite 6)

 

Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer kartographischen Darstellung des Abgrabungsvorhabens im Bereich Wahlers Venn, über das in der letzten Sitzung berichtet worden sei, erfolgten zur Zeit noch Abstimmungen mit der Stadt Coesfeld sowie u.a. natur- und landschaftsfachliche Prüfungen.

 

Die Verwaltung würde die Prüfungen und Abstimmungen gerne noch abwarten und dann eine einheitliche Stellungnahme, gerade auch zu der Frage, wie der Kreis zu dem Vorhaben stehe, abgeben. Richtig sei in jedem Fall, dass schon wegen der Raumbedeutsamkeit eine intensive regionalplanerische Auseinandersetzung mit dem Vorhaben erfolgen müsse. Die Verwaltung schlägt daher folgende Stellungnahme vor:

 

„Im Bereich Coesfeld-Stevede (Wahlers Venn) plant ein privates Abgrabungsunternehmen die Erschließung und Ausbeutung einer Quarzsandlagerstätte, wobei die für das Vorhaben benötigte Gesamtfläche einschließlich aller Betriebsbereiche auf ca. 160 ha geschätzt wird. Im April dieses Jahres hat bereits ein Scoping-Termin stattgefunden, in dem die Träger öffentlicher Belange zum möglichen Untersuchungsrahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt worden sind. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Vorhaben im weiteren Planungsprozess in diesem Kapitel bzw. in dem Kapitel „Rohstoffsicherung“ berücksichtigt und regionalplanerisch begleitet werden muss.“

 

Ktabg. Schulze Esking schlägt für die CDU-Fraktion eine deutlichere Positionierung des Kreises zu den Planaussagen `Bereiche für den Schutz der Natur` vor. Er legt einen schriftlich ausgearbeiteten Formulierungsvorschlag vor, um den der Stellungnahmeentwurf erweitert werden soll. Er lautet:

 

„Die im Ziel 29 im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene Benennung von Vorranggebieten für

den Schutz der Natur berücksichtigt in nicht ausreichender Weise die Interessen der Bewohner der überplanten Bereiche.

 

Durch die erhebliche Erweiterung von Bereichen zum Schutz der Natur sind in vielen Fällen  Wohnhäuser,  landwirtschaftliche Betriebe und  auch ökologisch nicht als besonders schützenswert anzusehende Ackerflächen als BSN ausgewiesen worden.

Dieses erscheint uns naturschutzfachlich nicht begründet.

 

Die Bezirksregierung möge bitte erklären, mit welcher fachlichen Begründung überbaute Bereiche oder seit über Jahrzehnten ackerbaulich genutzte Flächen nunmehr als Bereich

zum Schutz der Natur ausgewiesen werden sollen.

 

In den vorgeschlagenen BSN muss auch weiter die Entwicklung der Betriebe an ihren Hofstellen möglich sein.

Landwirtschaftlichen Betrieben, denen durch Überplanung mit Naturschutzgebieten die

Entwicklungsmöglichkeiten an ihren Hofstandorten verbaut werden, wandern zwangsläufig mit ihren Wirtschaftsgebäuden in die freie Fläche.

 

Dies kann nicht Ergebnis der Regionalplanung sein.

 

Auch Hauseigentümern in diesen Gebieten muss es möglich sein, ihre Anwesen zeitgemäß

weiterzuentwickeln   (Anbauten für die nachkommende Generation, Bau von Garagen, o.ä.).

 

Wir fordern den Regionalrat auf, bebaute Bereiche, aber auch naturschutzfachlich nicht begründbare Flächen, aus den Bereichen für den Schutz der Natur herauszunehmen.“

 

 

Die o.g. Änderungsvorschläge werden von den Ausschussmitgliedern diskutiert. Ktabg. Rampe weist darauf hin, dass ihm und seinen Fraktionskollegen die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Änderungen im Vorfeld nicht bekannt waren und dass er daher nicht die Möglichkeit hatte, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Änderungen mit den Fraktionskollegen zu diskutieren. Ktabg. Rampe und auch seine Fraktionskollegen sehen sich daher nicht in der Lage, über den geänderten Beschlussvorschlag abzustimmen. Die SPD-Fraktion werde sich daher der Stimme enthalten.

 

Ktabg. Schulze-Esking weist darauf hin, dass die Vorlage ja noch im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beraten werde und dass die SPD-Fraktion ja die Möglichkeit habe, bis dahin die Änderungen zu beraten.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Wenning lässt daraufhin abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    7 Enthaltungen