FBL Dr. Scheipers teilt mit:

 

Positionspapier Tierhaltungsanlagen – Sachstand

Mit Kreistagsbeschluss vom 15.12.2010 wurde die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der „Kooperation Landwirtschaft und Kreisverwaltung“ in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und der Landwirtschaft analog der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Landschaftsplanung ein Positionspapier zum Bau von Stallanlagen im Kreis Coesfeld mit dem Ziel zu erarbeiten, die Konflikte zwischen wachsender Zahl der Mastbetriebe auf der einen und der städtebaulichen Entwicklung der Kommunen auf der anderen Seite abzumildern.

 

Die Landwirtschaft, vertreten durch die Landwirtschaftskammer und dem Westfälischen Landwirtschaftsverband, sowie die Kreisverwaltung haben zwischenzeitlich ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet, welches zur Zeit den Bürgermeistern zur Stellungnahme und weitergehende Abstimmung vorgelegt wurde.

 

Wesentliche Aussagen/Inhalte des Entwurfes sind:

 

-          Gemeinsame Erstberatung der Antragsteller

-          Einrichtung eines „Runden Tisches“ zur Klärung offener Grundsatzfragen

-          Vorrang der Errichtung von Stallanlagen im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Hofstellen

-          Stärkere Beachtung des Landschaftsbildes

-          Freiwillige Vorkehrungen zur Abluftreinigung, sofern Schutzgüter im Einwirkungsbereich der Anlage betroffen sind

-          Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes (Brandschutz)

 

Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet der derzeitige Diskussionsentwurf wesentliche Aspekte, die zu einer höheren Akzeptanz von Tierhaltungsanlagen führen können, da insbesondere die Belange des Tierschutzes, die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinflüssen sowie die gewünschte Anbindung der Anlagen an die Hofstellen im Entwurfspapier angesprochen werden. Insbesondere die Selbstverpflichtung der Landwirtschaft bei der Abluftreinigung geht über den derzeitigen Standard hinaus und stellt somit ein deutliches Zugeständnis dar.

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Am 15.12.2010 hat der Kreistag Coesfeld seine Bedenken gegen das geplante Kreislaufwirtschaftsgesetz geäußert. Wesentliche Kritikpunkte am Gesetzesentwurf waren die Frage der Zuständigkeit für die Wertstofftonne, die Definition der gewerblichen Sammlung und die damit verbundenen Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand sowie die Überlassungspflichten. Die Bedenken des Kreises Coesfeld sind über die kommunalen Spitzenverbände in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

 

Am 30.03.2011 ist der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen worden. Eine erste Auswertung des Gesetzesentwurfes durch den Landkreistag ergibt, dass die bisher vorgetragenen Bedenken der kommunalen Spitzenverbände nicht berücksichtigt worden sind; vielmehr sind insbesondere die Vorschriften zur gewerblichen Sammlung aus kommunaler Sicht weiter verschlechtert worden.