Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld gründet die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

 

2.    Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird bestellt:

a) der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

 

 

     4.    Der Landrat wird ermächtigt, den Kreis Coesfeld bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung des Geschäftsführers mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird.

 


Landrat Püning weist eingangs der Beratung auf die Absprache im Fachausschuss hin, wonach die Besetzung des Aufsichtsrates dieser noch zu gründenden GmbH heute oder in der kommenden Kreistagssitzung erfolgen soll.

Ktabg. Vogelpohl benennt für seine Fraktion den Ktabg. Kohaus und erklärt, dass auch die Umbesetzung des Aufsichtsrates der WBC beabsichtigt sei.

 

Landrat Püning erklärt, dass es im Vorfeld für sinnvoll erachtet wurde, den Aufsichtsrat der GFC wie den Aufsichtsrat der WBC zu besetzen. Dabei sei im Rahmen der Benennung der Aufsichtsratsmitglieder für die GFC aufgefallen, dass nach der Sitzverteilung im Kreistag und unter Berücksichtigung des Verhältniswahlsystems nach Hare-Niemeyer (bislang d’Hondtsche Höchstzahlverfahren)  der SPD-Kreistagsfraktion jedoch nur ein Sitz zusteht. Der Kreistag sei aber unabhängig hiervon bei seiner Entscheidung über die Besetzung frei. Ihm sei es wichtig, hierauf hinzuweisen.

 

AL Vöcking erläutert kurz die Abweichung, die darin liegt, dass nach Hare-Niemeyer die SPD statt über zwei nur über einen Sitz und die FDP über einen Sitz statt über keinen Sitz im Aufsichtsrat verfügen würde.

Landrat Püning hebt nochmals hervor, dass der Kreistag frei war, den Aufsichtsrat - so wie geschehen - zu besetzen. Es könnte somit auch der Aufsichtsrat in der Zusammensetzung so belassen werden, eine Änderung sei ebenso möglich.

Die Vorsitzenden der SPD- und FDP-Kreistagsfraktion kommen überein, sich über die Besetzung des Aufsichtsrates bis zur Kreistagssitzung zu verständigen.

 

Landrat Püning lässt sodann über den Beschlussvorschlag – ohne den in den Kreistag geschobenen Punkt 3 über die Besetzung des Aufsichtsrates – abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig