Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Allgemeine Vorschrift gem. § 11a ÖPNVG NRW / Art. 3 Abs. 2 VO 1370/2007 wird beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 11a ÖPNVG NRW vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel – für den Kreis Coesfeld rund 1,21 Mio. € - zu 87,5 % an die konzessionierten Busunternehmen weiterzuleiten.


Ktabg. Stauff hinterfragt kritisch, wie man eine Sache nur so kompliziert machen kann und weist auf den beigefügten Nachweisbogen hin.

Ktabg. Suntrup teilt die Einschätzung des Ktabg. Stauff und erklärt, dass eine Kontrolle notwendig sei. Der Kreis reagiere insoweit als Erfüllungsgehilfe.

Landrat Püning ergänzt, dass es sich hierbei um keine Spezialregelung für den Kreis Coesfeld handele.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen