Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld erhalten unter A. Kinder- und Jugendarbeit, Ziffer 1 Kinder- und Jugendfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienspiele, 4. Absatz („Wie wird beantragt?“), 1. Spiegelstrich

 

folgende Neufassung:

„Der förmliche Antrag ist spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.“

 

2.      Die Änderung tritt zum 01.07.2011 in Kraft.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig