Sitzung: 22.06.2011 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0417
Beschluss:
1.
Die
Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
erhalten unter A. Kinder- und Jugendarbeit, Ziffer 1 Kinder- und
Jugendfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienspiele, 4. Absatz („Wie wird
beantragt?“), 1. Spiegelstrich
folgende Neufassung:
„Der förmliche Antrag ist spätestens 2 Monate nach
Beendigung der Maßnahme einzureichen.“
2. Die Änderung tritt zum 01.07.2011 in Kraft.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig