Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Regionalplans Münsterland wird – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen - beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Landrat Püning führt einleitend aus, dass der Tagesordnungspunkt bereits in der Kreisausschusssitzung am 15.06.2011 behandelt worden sei. Dabei sei ausführlich über den Bereich Abfall und über die Ausführungen zur Deponie Rödder diskutiert worden. Eine Beschlussfassung über die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Regionalplan es Münsterland sei jedoch in die heutige Kreistagssitzung geschoben worden. Die nachfolgende Beratung sollte auf der Grundlage der der Sitzungsvorlage 8-0426/1 beigefügten Stellungnahme (Stand: 19.05.2011) und der vorliegenden Änderungsanträge bzw.-vorschläge der Verwaltung, der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.06.2011 und der SPD-Kreistagsfraktion vom 15.06.2011 erfolgen. Dabei bleibe festzuhalten, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN unter Buchstabe a) zu Ziffer IV.2 „Landwirtschaft“ bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2011 zurückgezogen worden sei.

 

Zu IV.4 „Bereiche für den Schutz der Natur“. Neben dem Änderungsvorschlag der Verwaltung liegen hierzu Änderungsanträge der GRÜNEN und der SPD vor.

 

Ktabg. Stinka führt für die SPD-Kreistagsfraktion aus, dass die Formulierung des Änderungsantrages der SPD bereits in den Formulierungsvorschlag der Verwaltung eingeflossen sei. Insbesondere die Belange der Landwirtschaft seien breit diskutiert worden. So müssten auch die Belange der Bewohner Berücksichtigung finden. Insbesondere die Ausweisung von Bereichen zum Schutze der Natur mit dem angestrebten Biotopenverbund werde begrüßt. Es fehlten jedoch Aussagen zum Flächenverbrauch. Hier seien noch Aussagen zu treffen, dass der Flächenverbrauch nicht ausufern dürfe.

 

Ktabg. Vogelpohl kann sich im Namen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung anfreunden. Im ersten Satz des zweiten Absatzes sollten jedoch die Worte „und zu entwickeln“ und im letzten Satz die Worte „und geändert werden“ gestrichen bzw. im letzten Satz hinter dem Wort „und“ um das Wort „ggfls.“ ergänzt werden.

 

Ktabg. Schulze Esking führt aus, dass die CDU-Kreistagsfraktion entsprechende Abänderungsanträge in die Fachausschusssitzung eingebracht habe. Nach dem Eingang des SPD-Änderungsantrages sei die Verwaltung beauftragt worden, die vorliegenden Änderungsanträge zu einem verwaltungsseitigen Änderungsvorschlag zusammen zu führen. Dies sei geschehen. Der sparsame Umgang mit der Fläche sei im Sinne der CDU. Deshalb spreche nichts dagegen, wenn der letzte Satz im ersten Absatz nach dem Wort „Raumes“ um die Worte „auch unter Berücksichtigung des sparsamen Umgangs mit der Fläche“ ergänzt werde.

 

Ktabg. Pieper möchte wissen, mit welchen Konsequenzen der Flächenverbrauch eingeschränkt werde.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass im Gegensatz zum ersten Entwurf sich nur eine Ausweitung um 850 Hektar gegenüber dem bisherigen Regionalplan ergeben habe. Trotzdem sei es erforderlich, Grundstücke in der Fläche zu schonen.

 

Ktabg. Pieper führt die Forderung der Bundesregierung an, nur einen Flächenverbrauch von 30 Hektar pro Tag zuzulassen. Dies sei aber immer noch dreimal so viel, wie in den Kommunen verbraucht werde.

 

Ohne förmliche Abstimmung wird den vorgetragenen Änderungen einstimmig entsprochen.

 

 

Zu IV.5 „Bereiche für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der GRÜNEN vor.

 

Landrat Püning führt aus, dass nach dem Abänderungsantrag der GRÜNEN die Textpassage zum Wahlers Venn gestrichen werden sollte. Dabei sei die verwaltungsseitige Stellungnahme ganz neutral, also weder pro noch contra, ausgefallen.

 

Ktabg. Vogelpohl führt die Sorge der GRÜNEN an, dass aufgrund der Ausführungen in der Stellungnahme die Erschließung und Ausbeutung einer Quarzsandlagerstätte Akzeptanz finde. Wenn nicht darüber informiert und gesprochen werde, wäre dieses Vorhaben nicht so präsent.

 

Landrat Püning erklärt hierzu, dass es nichts bringe, das Thema totzuschweigen. Der Antrag des Abgrabungsunternehmen liege immerhin schon vor.

 

Ktabg. Schulze Esking weist auf den bereits im April dieses Jahres stattgefundenen Scoping-Termin hin. Es könne daher nur zielführend sein, wenn sich der Regionalrat damit befasse und untersucht werde, so Abgrabungen sinnvoll seien.

 

Ktabg. Stinka macht deutlich, dass auch die Rohstoffgewinnung in den Regionalplan gehöre. Deshalb sollte sich der Regionalrat auch damit beschäftigen. Insofern könne er sich mit den Einlassungen der Verwaltung in der Stellungnahme einverstanden erklären.

 

Ktabg. Vogelpohl hält es für notwendig, die Hürde für das antragstellende Unternehmen so hoch wie möglich zu halten.

 

Landrat Püning lässt sodann über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Absatz über die Ausführungen zum Wahlers Venn zu Ziffer IV.5 zu streichen, abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Absatz über die Ausführungen zum Wahlers Venn zu Ziffer IV.5 der Stellungnahme wird gestrichen.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           7   JA-Stimmen

                                                45 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Zu IV.6 „Wasser“. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der GRÜNEN auf Ergänzung bzw. Einfügung vor.

 

Ktabg. Vogelpohl führt hierzu aus, dass durch die vorgeschlagenen Formulierungen eine Verschärfung des vorliegenden Textes erreicht werden sollte.

 

Ktabg. Schulze Esking verweist auf den verwaltungsseitigen Formulierungsvorschlag, der in ausreichender Form hierzu Stellung nehme. Der Abänderungsantrag der GRÜNEN könne nicht mitgetragen werden.

 

Landrat lässt über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eine Ergänzung bzw. Einfügung im Bereich IV.6 „Wasser“ vorzunehmen, abstimmen.

 

Beschluss:

 

Bezogen auf den Abänderungsantrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird eine Ergänzung bzw. Einfügung im Bereich IV.6 „Wasser“ vorgenommen.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           7   JA-Stimmen

                                                45 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Zu V.1 „Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Abgrabungsbereiche“. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der GRÜNEN vor.

 

Ktabg. Vogelpohl beantragt, den Absatz „Nach hiesiger Einschätzung ......sollte eine Darstellung im Regionalplan erfolgen“ zu streichen, da die Aussage an dieser Stelle für entbehrlich angesehen werde.

 

Landrat Püning führt hierzu aus, dass die genehmigten und möglichen Lagerstätten von Quarzsanden im Grenzbereich Dülmen/Lüdinghausen tatsächlich vorhanden seien und damit auch im Regionalplan dargestellt werden sollten.

 

Landrat Püning lässt über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Absatz unter Ziffer V.1 „Nach hiesiger Einschätzung .........sollte eine Darstellung im Regionalplan erfolgen“ wird gestrichen.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           6   JA-Stimmen

                                                45 NEIN-Stimmen

                                                1   Enthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Zu VI. „Energie/Windkraftanlagen“. Hierzu liegen Änderungsanträge der GRÜNEN und der SPD vor.

 

Ktabg. Stinka führt aus, dass im Sinne des Klimaschutzes die vorhandenen Potentiale ausgeschöpft werden sollten. In den vergangenen Jahren sei bei der Ausweisung von Windvorranggebieten sehr restriktiv vorgegangen worden. Deshalb sollten alle planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um im Dialog vor Ort und mit Beteiligung aus der Region weitere Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Das Beispiel Kreis Steinfurt zeige, dass dies möglich sei. Deshalb sollte das Thema noch einmal angesprochen werden, um im Rahmen einer koordinierten Planung im Dialog mit den Bürgern noch mehr Windenergienutzung im Kreis Coesfeld möglich zu machen. Weiter führt Ktabg. Stinka aus, dass der letzte Satz des Änderungsantrages „Dies kann auch dazu führen keine Windvorrangzonen im Regionalplan mehr auszuweisen“ gestrichen werden könne.

 

Ktabg. Schulze Esking bezieht sich auf die Aussagen des Ktabg. Stinka und erklärt, dass die wesentlichen Argumente welche für die Nutzung von Windenergie sprechen, ausgeführt worden seien. Die CDU-Kreistagsfraktion werde den Weg mitgehen. Dies gehe jedoch nicht soweit, insgesamt auf Windvorranggebiete zu verzichten. Gerade die Windvorranggebiete im Regierungsbezirk Münster hätten dazu geführt, dass mehr Flächen als anderswo ausgewiesen worden seien. So seien im Regierungsbezirk Münster 2 % der Fläche ausgewiesen worden. Hingegen läge der Flächenanteil im Regierungsbezirk Detmold bei 0,2 % und im Regierungsbezirk Arnsberg bei 0,4 %. Ktabg. Schulze Esking machte weiter deutlich, dass keine „Verspargelung“ der Landschaft mit Windkraftanlagen gewünscht sei. Den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in Kooperation bzw. im Dialog mit den Bürgern halte er für sinnvoll. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN stehe die CDU-Kreistagsfraktion mehr als kritisch gegenüber.

 

Ktabg. Vogelpohl führt zum Änderungsantrag der GRÜNEN aus, dass nur durch die Abschaffung der Windvorranggebiete eine entsprechende Dynamik für Windkraftanlagen in Absprache mit den Naturschutzverbänden und den Bürgern erzeugt werden könne.

 

Ktabg. Kleerbaum spricht sich für die Umsetzung von Windvorranggebieten aus. Fatal wäre es, wenn jeder nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Windkraftanlage an jeder Stelle im Kreis bauen könne. Hierdurch würde ein falscher Weg beschritten. Wichtig sei, dass eine zu tun ohne das andere zu lassen. Sinnvoll und vernünftig sei es, den Gemeinden die Ausweisung von Windvorranggebieten zu überlassen. Nur vor Ort sei der Dialog mit den Bürgern möglich. Ohne Akzeptanz der Bevölkerung könnte eine Umsetzung nicht erfolgen. Deshalb sollten alle Instrumente genutzt werden, neue Gebiete zur Windkraftnutzung mit breiter Bürgerbeteiligung - auch finanzieller Beteiligung - zu entwickeln. Der Text im Abänderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion stelle einen guten Konsens dar. Es müsse nicht immer alles überplant werden. Die Räte vor Ort seien auch bereit, entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Es gelte jetzt nicht in Hysterie zu verfallen und den Kreis zu „verspargeln“. Es sei Augenmaß gefordert.

 

Ktabg. Wobbe führt aus, dass alles im Dialog mit den Bürgern wohl nicht funktionieren werde. Im novellierten Windenergieerlass des Landes NRW sei vorgesehen, die Abstände zur nächsten Wohnbebauung aufzugeben. Die kommunale Planungshoheit werde dadurch ausgehebelt. Einzige Bedingung für den Bau einer Windkraftanlage sei noch die Einhaltung von Lärmabständen. Es sei daher kein Dialog erforderlich und es bestehen auch keine Eingriffsmöglichkeiten. Auch der Außenbereich sei inzwischen relativ dicht besiedelt. Hier sei Rücksicht zu nehmen u.a. auch auf Erholungssuchende und den Tourismus. Auch die CDU spreche sich für regenerative Energie aus, der Schutz der Menschen sei aber gleichrangig zu bewerten. Die Gemeinde Ascheberg plane zurzeit in Verbindung mit anderen kreisangehörigen Kommunen eine eigene Energieversorgung. Durch die neue Energiestrategie werde hierfür eine höhere Chance der Umsetzung gesehen. Ein geordneter Rahmen sei jedoch wichtig.

 

Ktabg. Große Verspohl wundert sich darüber, dass auf der einen Seite ein Landschaftsverbrauch nicht gewünscht werde, auf der anderen Seite jetzt aber vermehrt Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Ferner geht Ktabg. Große Verspohl davon aus, dass der seitens des Ktabg. Stinka angesprochene Dialog nicht funktionieren werde, da es Betroffene immer wieder gebe, so die Erfahrungen.

 

Ktabg. Vogelpohl gibt dem Ktabg. Kleerbaum insoweit recht, dass mit Augenmaß die weitere Planung vor Ort vorangetrieben werden müsse. Dies sei aber nicht von Münster aus möglich bzw. schwierig. Dies sollte allein den Räten vor Ort überlassen bleiben. Die Gefahr, dass auf dem Marktplatz in Dülmen eine Windkraftanlage erstellt werde, schätze er als sehr gering ein.

 

Ktabg. Stinka fühlt sich hinsichtlich der Ausführungen zum novellierten Windenergieerlass des Landes NRW falsch verstanden. Der Erlass stelle kein Gesetz dar, sondern sei als ein Leitfaden für die Kommunen zu sehen. Es bestünden bereits zu beachtende Gesetze, auch hinsichtlich des Lärmes. Ferner bestünden auch Abstandsgebote. Der SPD sei es wichtig, den Kommunen die Planungshoheit zu belassen und nicht alles von oben herab zu regeln. Alle sprechen sich hier für den Klimaschutz aus, dazu müsse aber auch der Mut gehören, sich für den Bau von Biogas- und Windkraftanlagen auszusprechen. Inzwischen habe in der Bevölkerung ein Bewusstseinswandel stattgefunden.

 

Ktabg. Kleerbaum sieht das Problem darin, dass hier über hohe Theorie diskutiert werde. Der Windenergieerlass befinde sich außerhalb der „Spur“. Wo bleibe bei diesem Erlass die kommunale Planungshoheit, so Ktabg. Kleerbaum. Die Vorranggebiete blieben ausgewiesen und das Münsterland liege über dem Schnitt. Erst wenn die anderen Landesteile nachgezogen hätten, könne man weiter sehen. Praktische Kommunalpolitik sehe anders aus. In zwei bis drei Jahren werde man sich hier wieder treffen und Klage über die Vielfalt der Windkraftanlagen führen. Der immer wieder angesprochene Dialog sei eigentlich gar nicht gewollt. In diesem Zusammenhang spricht Ktabg. Kleerbaum die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle an.- Die Zukunft werde zeigen, ob die angesprochene Dialogbereitschaft auch greife.

 

Ktabg. Pieper meint, dass nach diesen Ausführungen eigentlich dem Änderungsantrag der GRÜNEN zuzustimmen sei, da eine Beteiligung des Regionalrates und damit der Bezirksregierung nicht gewollt sei. Die kommunale Planungshoheit solle nicht der Bezirksregierung Münster überlassen werden, sondern vor Ort den Kommunen im Konsens vorbehalten sein.

 

Ktabg. Stinka macht noch einmal deutlich, dass der Windenergieerlass so weich wie möglich formuliert sei. Im Erlass sei eine 200 Meterentfernung nicht mehr enthalten. Jeder müsse seinen Beitrag zu Erreichung des Klimaschutzes leisten. So müsse die CDU das mittragen und tun was die Bundeskanzlerin sage. Der Strom komme halt nicht aus der Steckdose. Wichtig sei die Potentiale zu wecken, die dem Ziel einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden Energieversorgung dienen.

 

Landrat Püning lässt danach über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Absätze 2 bis 4 zu VI.1 „Energie/Windkraftanlagen“ durch den vorgeschlagenen Text zu ersetzen, abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Absätze 2 bis 4 zu VI.1 „Energie/Windkraftanlagen“ werden durch den seitens der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Text ersetzt.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           6   JA-Stimmen

                                                45 NEIN-Stimmen

                                                1   Enthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Danach lässt Landrat Püning über den Änderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion - ohne den letzten Satz - abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der in der Stellungnahme angeführte Text zu VI.1 „Energie/Windkraftanlagen“ wird durch den seitens der SPD-Kreistagsfraktion vorgelegten Text ersetzt.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           45 JA-Stimmen

                                                2   NEIN-Stimmen

                                                5   Enthaltungen

 

 

Zu VI.1 „Energie/Biogasanlagen“. Hierzu liegt ein Antrag der GRÜNEN auf Ergänzung der Stellungnahme vor.

 

Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass die Stellungnahme um den Hinweis ergänzt werden sollte, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung bei neuen Biogasanlagen auch die Nutzung der Wärmeenergie realisiert wird.

 

Ktabg. Schulze Esking hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass entsprechende Abwärme genutzt werde. Insoweit verstehe er den Antrag der GRÜNEN nicht.

 

Landrat Püning betont, dass gegen eine Ergänzung der Stellungnahme keine Bedenken bestehen.

 

Eine formelle Abstimmung hierzu erfolgt nicht.

 

 

Zu VI.2 „Abfall“. Hierzu liegen ein verwaltungsseitiger Änderungsantrag und ein Antrag der GRÜNEN auf Streichung des dritten Absatzes vor.

 

Ktabg. Kleerbaum weist hierzu auf die angeregte Diskussion im Kreisausschuss hin. Diese Diskussion sei mit dem Ziel geführt worden, mit der Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder einen Konsens zu erreichen. Die im vorliegenden Papier gemeinsam abgestimmten Ausführungen halte er für ein gutes und vernünftiges Ergebnis. Der inzwischen vorliegende weitere Antrag des NABU könnte ggfls. in die Stellungnahme der Stadt Dülmen einfließen.

 

Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass sich die GRÜNEN mit dem überarbeiteten Text einverstanden erklären können. Es sollte jedoch noch eine Ergänzung dahingehend erfolgen, dass beantragt werde, das angesprochene Areal als Naturschutzgebiet auszuweisen.

 

Ktabg. Große Verspohl stimmt den Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum zu. Die FDP-Kreistagsfraktion habe die neue Textfassung erst gestern erhalten. Bei einer Einbringung des Antrages des NABU in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen werde die FDP den Antrag unterstützen.

 

Ktabg. Stinka verweist ebenfalls auf die Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum und signalisiert die Zustimmung der SPD-Kreistagsfraktion zur neuen Textfassung.

 

Ktabg. Schulze Esking begrüßt, wenn in dieser Angelegenheit ein gemeinsamer Konsens gefunden werden könne. In diesem Zusammenhang erwähnt Ktabg. Schulze Esking, dass Naturschutzgebiete nur unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Gesichtspunkten eingerichtet werden können. Dieses auf einem Deponiegelände auszuweisen, erscheine beschwerlich.

 

Ktabg. Liesert erinnert daran, dass in dem Bereich eine Bauschuttdeponie bestehe. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes in diesem Bereich würde begrüßt. Dadurch könnte die gültige Planung einschließlich der erforderlichen Renaturierung nochmals gefestigt werden.

 

Ktabg. Wessels spricht sich ebenfalls für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes aus. In der Stadtverordnetenversammlung in Dülmen werde man dies so auf den Weg bringen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg merkt an, dass hier kein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden sollte, sondern ein Bereich zum Schutze der Natur.

 

FBL Dr. Scheipers führt an, dass der Regionalplan im Bereich Dülmen-Rödder nicht nur eine Abgrabungsfläche, sondern auch einen Bereich zum Schutz der Natur vorsehen. Im Zusammenhang mit dem Planentwurf sei diese Ausweisung auf der Grundlage einer vom LANUV vorgenommenen umweltfachlichen Prüfung zurückgenommen worden. Im Rahmen der Stellungnahme könnte der „Prüfungsauftrag“ formuliert werden, noch einmal zu überprüfen, ob die bislang erfolgte Ausweisung fortgesetzt werden könne. Eine Ausweisung müsse sich aus fachlichen Gesichtspunkten ergeben.

 

AL Dr. Foppe stellt fest, dass im Bereich der Deponie Rödder nach der derzeitigen Genehmigungslage eine Bodenablagerung stattfinde. Es handele sich also nicht um eine Bauschuttdeponie. Auch wenn aufgrund des Flächenbedarfs von weniger als 10 ha nach der Systematik des Regionalplans die Planung nicht darstellungsrelevant sei, sollte trotzdem von der Möglichkeit der Darstellung von Vorhaben mit dieser überregionalen Bedeutung auch bei weniger als 10 ha Gebrauch gemacht werden. Die Anregung der Ergänzung durch FBL Dr. Scheipers sei richtungsweisend. Alles andere führe höchstens zur Kollision mit dem derzeitigen Planungsstand.

 

Ktabg. Stinka weist darauf hin, dass zu Beginn der Diskussion die generelle Ausweisung von BSN im Planentwurf von der Landwirtschaft sehr kritisch gesehen worden sei. Jetzt werde dahingehend diskutiert, ausgerechnet den Bereich Dülmen-Rödder zusätzlich als BSN-Fläche auszuweisen, obwohl landwirtschaftliche Unternehmen ihren Standort in der Nähe haben. Wenn durch die Einbringung als BSN-Fläche eine rechtliche Bindung gegen die Errichtung einer DKI-Deponie entstehe, wäre dies jedoch zu begrüßen.

 

Landrat Püning fasst danach die Diskussion zusammen und erklärt, dass der verwaltungsseitige Änderungstext dahingehend ergänzt werden soll, inwieweit der im Entwurf des Regionalplans gestrichene Bereich, auf dem die Firma Remex eine Deponie errichten will, wieder als „Bereich zum Schutz der Natur“ ausgewiesen werden könne.

 

Ktabg. Schulze Esking sieht die Streichung der Fläche als BSN-Bereich durch den Regionalrat im Entwurf des Regionalplans als eindeutigen Beweis dafür, dass dieser Bereich keine BSN-Fläche darstelle. Das Ergebnis einer Prüfung dürfte allen klar sein.

 

Ktabg. Vogelpohl merkt an, dass möglicherweise im Entwurf des Regionalplans diese BSN-Fläche versehentlich gestrichen bzw. übersehen worden sei.

 

Landrat Püning lässt danach über den verwaltungsseitigen Änderungsvorschlag einschließlich der vorgetragenen Ergänzung abstimmen:

 

Beschluss:

 

Dem verwaltungsseitigen Änderungsvorschlag zu VI.2 „Abfall“ wird einschließlich der vorgetragenen Ergänzung zugestimmt.

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Landrat Püning lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 8-0426/1 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig