Sitzung: 22.06.2011 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0426/1
Beschluss:
Die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Regionalplans Münsterland wird – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen - beschlossen.
Landrat Püning führt einleitend aus, dass der Tagesordnungspunkt bereits in der Kreisausschusssitzung am 15.06.2011 behandelt worden sei. Dabei sei ausführlich über den Bereich Abfall und über die Ausführungen zur Deponie Rödder diskutiert worden. Eine Beschlussfassung über die Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Regionalplan es Münsterland sei jedoch in die heutige Kreistagssitzung geschoben worden. Die nachfolgende Beratung sollte auf der Grundlage der der Sitzungsvorlage 8-0426/1 beigefügten Stellungnahme (Stand: 19.05.2011) und der vorliegenden Änderungsanträge bzw.-vorschläge der Verwaltung, der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.06.2011 und der SPD-Kreistagsfraktion vom 15.06.2011 erfolgen. Dabei bleibe festzuhalten, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN unter Buchstabe a) zu Ziffer IV.2 „Landwirtschaft“ bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2011 zurückgezogen worden sei.
Zu IV.4 „Bereiche für den Schutz der Natur“. Neben dem
Änderungsvorschlag der Verwaltung liegen hierzu Änderungsanträge der GRÜNEN und
der SPD vor.
Ktabg. Stinka führt für die SPD-Kreistagsfraktion aus, dass die Formulierung des Änderungsantrages der SPD bereits in den Formulierungsvorschlag der Verwaltung eingeflossen sei. Insbesondere die Belange der Landwirtschaft seien breit diskutiert worden. So müssten auch die Belange der Bewohner Berücksichtigung finden. Insbesondere die Ausweisung von Bereichen zum Schutze der Natur mit dem angestrebten Biotopenverbund werde begrüßt. Es fehlten jedoch Aussagen zum Flächenverbrauch. Hier seien noch Aussagen zu treffen, dass der Flächenverbrauch nicht ausufern dürfe.
Ktabg. Vogelpohl kann sich im Namen der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Formulierungsvorschlag der Verwaltung anfreunden. Im ersten Satz des zweiten Absatzes sollten jedoch die Worte „und zu entwickeln“ und im letzten Satz die Worte „und geändert werden“ gestrichen bzw. im letzten Satz hinter dem Wort „und“ um das Wort „ggfls.“ ergänzt werden.
Ktabg. Schulze Esking führt aus, dass die CDU-Kreistagsfraktion entsprechende Abänderungsanträge in die Fachausschusssitzung eingebracht habe. Nach dem Eingang des SPD-Änderungsantrages sei die Verwaltung beauftragt worden, die vorliegenden Änderungsanträge zu einem verwaltungsseitigen Änderungsvorschlag zusammen zu führen. Dies sei geschehen. Der sparsame Umgang mit der Fläche sei im Sinne der CDU. Deshalb spreche nichts dagegen, wenn der letzte Satz im ersten Absatz nach dem Wort „Raumes“ um die Worte „auch unter Berücksichtigung des sparsamen Umgangs mit der Fläche“ ergänzt werde.
Ktabg. Pieper möchte wissen, mit welchen Konsequenzen der Flächenverbrauch eingeschränkt werde.
Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass im Gegensatz zum ersten Entwurf sich nur eine Ausweitung um 850 Hektar gegenüber dem bisherigen Regionalplan ergeben habe. Trotzdem sei es erforderlich, Grundstücke in der Fläche zu schonen.
Ktabg. Pieper führt die Forderung der Bundesregierung an, nur einen Flächenverbrauch von 30 Hektar pro Tag zuzulassen. Dies sei aber immer noch dreimal so viel, wie in den Kommunen verbraucht werde.
Ohne förmliche Abstimmung wird den vorgetragenen Änderungen einstimmig entsprochen.
Zu IV.5 „Bereiche für den Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung“. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der GRÜNEN
vor.
Landrat Püning führt aus, dass nach dem Abänderungsantrag der GRÜNEN die Textpassage zum Wahlers Venn gestrichen werden sollte. Dabei sei die verwaltungsseitige Stellungnahme ganz neutral, also weder pro noch contra, ausgefallen.
Ktabg. Vogelpohl führt die Sorge der GRÜNEN an, dass aufgrund der Ausführungen in der Stellungnahme die Erschließung und Ausbeutung einer Quarzsandlagerstätte Akzeptanz finde. Wenn nicht darüber informiert und gesprochen werde, wäre dieses Vorhaben nicht so präsent.
Landrat Püning erklärt hierzu, dass es nichts bringe, das Thema totzuschweigen. Der Antrag des Abgrabungsunternehmen liege immerhin schon vor.
Ktabg. Schulze Esking weist auf den bereits im April dieses Jahres stattgefundenen Scoping-Termin hin. Es könne daher nur zielführend sein, wenn sich der Regionalrat damit befasse und untersucht werde, so Abgrabungen sinnvoll seien.
Ktabg. Stinka macht deutlich, dass auch die Rohstoffgewinnung in den Regionalplan gehöre. Deshalb sollte sich der Regionalrat auch damit beschäftigen. Insofern könne er sich mit den Einlassungen der Verwaltung in der Stellungnahme einverstanden erklären.
Ktabg. Vogelpohl hält es für notwendig, die Hürde für das antragstellende Unternehmen so hoch wie möglich zu halten.
Landrat Püning lässt sodann über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Absatz über die Ausführungen zum Wahlers Venn zu Ziffer IV.5 zu streichen, abstimmen:
Beschluss:
Der Absatz über die Ausführungen zum Wahlers Venn zu Ziffer IV.5 der
Stellungnahme wird gestrichen.
Form der Abstimmung: offen
durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 7 JA-Stimmen
45
NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Zu IV.6 „Wasser“. Hierzu liegt
ein Änderungsantrag der GRÜNEN auf Ergänzung bzw. Einfügung vor.
Ktabg. Vogelpohl führt hierzu aus, dass durch die vorgeschlagenen
Formulierungen eine Verschärfung des vorliegenden Textes erreicht werden
sollte.
Ktabg. Schulze Esking verweist auf den verwaltungsseitigen
Formulierungsvorschlag, der in ausreichender Form hierzu Stellung nehme. Der
Abänderungsantrag der GRÜNEN könne nicht mitgetragen werden.
Landrat lässt über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, eine Ergänzung bzw. Einfügung im Bereich IV.6 „Wasser“ vorzunehmen,
abstimmen.
Beschluss:
Bezogen auf den Abänderungsantrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wird eine Ergänzung bzw. Einfügung im Bereich IV.6 „Wasser“ vorgenommen.
Form der Abstimmung: offen
durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 7 JA-Stimmen
45
NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Zu V.1 „Bereiche zur Sicherung
und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Abgrabungsbereiche“. Hierzu liegt
ein Änderungsantrag der GRÜNEN vor.
Ktabg. Vogelpohl beantragt, den Absatz „Nach hiesiger Einschätzung
......sollte eine Darstellung im Regionalplan erfolgen“ zu streichen, da die
Aussage an dieser Stelle für entbehrlich angesehen werde.
Landrat Püning führt hierzu aus, dass die genehmigten und möglichen
Lagerstätten von Quarzsanden im Grenzbereich Dülmen/Lüdinghausen tatsächlich
vorhanden seien und damit auch im Regionalplan dargestellt werden sollten.
Landrat Püning lässt über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN abstimmen:
Beschluss:
Der Absatz unter Ziffer V.1 „Nach hiesiger Einschätzung .........sollte
eine Darstellung im Regionalplan erfolgen“ wird gestrichen.
Form der Abstimmung: offen
durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 6 JA-Stimmen
45
NEIN-Stimmen
1 Enthaltung
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Zu VI.
„Energie/Windkraftanlagen“. Hierzu liegen Änderungsanträge der GRÜNEN und der
SPD vor.
Ktabg. Stinka führt aus, dass im Sinne des Klimaschutzes die
vorhandenen Potentiale ausgeschöpft werden sollten. In den vergangenen Jahren
sei bei der Ausweisung von Windvorranggebieten sehr restriktiv vorgegangen
worden. Deshalb sollten alle planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden,
um im Dialog vor Ort und mit Beteiligung aus der Region weitere Flächen für den
Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Das Beispiel Kreis Steinfurt zeige,
dass dies möglich sei. Deshalb sollte das Thema noch einmal angesprochen werden,
um im Rahmen einer koordinierten Planung im Dialog mit den Bürgern noch mehr
Windenergienutzung im Kreis Coesfeld möglich zu machen. Weiter führt Ktabg.
Stinka aus, dass der letzte Satz des Änderungsantrages „Dies kann auch dazu
führen keine Windvorrangzonen im Regionalplan mehr auszuweisen“ gestrichen
werden könne.
Ktabg. Schulze Esking bezieht sich auf die Aussagen des Ktabg. Stinka
und erklärt, dass die wesentlichen Argumente welche für die Nutzung von
Windenergie sprechen, ausgeführt worden seien. Die CDU-Kreistagsfraktion werde
den Weg mitgehen. Dies gehe jedoch nicht soweit, insgesamt auf
Windvorranggebiete zu verzichten. Gerade die Windvorranggebiete im
Regierungsbezirk Münster hätten dazu geführt, dass mehr Flächen als anderswo
ausgewiesen worden seien. So seien im Regierungsbezirk Münster 2 % der Fläche
ausgewiesen worden. Hingegen läge der Flächenanteil im Regierungsbezirk Detmold
bei 0,2 % und im Regierungsbezirk Arnsberg bei 0,4 %. Ktabg. Schulze Esking
machte weiter deutlich, dass keine „Verspargelung“ der Landschaft mit
Windkraftanlagen gewünscht sei. Den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen in
Kooperation bzw. im Dialog mit den Bürgern halte er für sinnvoll. Dem
Änderungsantrag der GRÜNEN stehe die CDU-Kreistagsfraktion mehr als kritisch gegenüber.
Ktabg. Vogelpohl führt zum Änderungsantrag der GRÜNEN aus, dass nur
durch die Abschaffung der Windvorranggebiete eine entsprechende Dynamik für
Windkraftanlagen in Absprache mit den Naturschutzverbänden und den Bürgern
erzeugt werden könne.
Ktabg. Kleerbaum spricht sich für die Umsetzung von Windvorranggebieten
aus. Fatal wäre es, wenn jeder nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine
Windkraftanlage an jeder Stelle im Kreis bauen könne. Hierdurch würde ein
falscher Weg beschritten. Wichtig sei, dass eine zu tun ohne das andere zu
lassen. Sinnvoll und vernünftig sei es, den Gemeinden die Ausweisung von
Windvorranggebieten zu überlassen. Nur vor Ort sei der Dialog mit den Bürgern
möglich. Ohne Akzeptanz der Bevölkerung könnte eine Umsetzung nicht erfolgen.
Deshalb sollten alle Instrumente genutzt werden, neue Gebiete zur
Windkraftnutzung mit breiter Bürgerbeteiligung - auch finanzieller Beteiligung
- zu entwickeln. Der Text im Abänderungsantrag der SPD-Kreistagsfraktion stelle
einen guten Konsens dar. Es müsse nicht immer alles überplant werden. Die Räte
vor Ort seien auch bereit, entsprechende Verantwortung zu übernehmen. Es gelte
jetzt nicht in Hysterie zu verfallen und den Kreis zu „verspargeln“. Es sei
Augenmaß gefordert.
Ktabg. Wobbe führt aus, dass alles im Dialog mit den Bürgern wohl nicht
funktionieren werde. Im novellierten Windenergieerlass des Landes NRW sei
vorgesehen, die Abstände zur nächsten Wohnbebauung aufzugeben. Die kommunale
Planungshoheit werde dadurch ausgehebelt. Einzige Bedingung für den Bau einer
Windkraftanlage sei noch die Einhaltung von Lärmabständen. Es sei daher kein
Dialog erforderlich und es bestehen auch keine Eingriffsmöglichkeiten. Auch der
Außenbereich sei inzwischen relativ dicht besiedelt. Hier sei Rücksicht zu
nehmen u.a. auch auf Erholungssuchende und den Tourismus. Auch die CDU spreche
sich für regenerative Energie aus, der Schutz der Menschen sei aber
gleichrangig zu bewerten. Die Gemeinde Ascheberg plane zurzeit in Verbindung
mit anderen kreisangehörigen Kommunen eine eigene Energieversorgung. Durch die
neue Energiestrategie werde hierfür eine höhere Chance der Umsetzung gesehen.
Ein geordneter Rahmen sei jedoch wichtig.
Ktabg. Große Verspohl wundert sich darüber, dass auf der einen Seite
ein Landschaftsverbrauch nicht gewünscht werde, auf der anderen Seite jetzt
aber vermehrt Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Ferner geht Ktabg.
Große Verspohl davon aus, dass der seitens des Ktabg. Stinka angesprochene
Dialog nicht funktionieren werde, da es Betroffene immer wieder gebe, so die
Erfahrungen.
Ktabg. Vogelpohl gibt dem Ktabg. Kleerbaum insoweit recht, dass mit
Augenmaß die weitere Planung vor Ort vorangetrieben werden müsse. Dies sei aber
nicht von Münster aus möglich bzw. schwierig. Dies sollte allein den Räten vor
Ort überlassen bleiben. Die Gefahr, dass auf dem Marktplatz in Dülmen eine
Windkraftanlage erstellt werde, schätze er als sehr gering ein.
Ktabg. Stinka fühlt sich hinsichtlich der Ausführungen zum novellierten
Windenergieerlass des Landes NRW falsch verstanden. Der Erlass stelle kein
Gesetz dar, sondern sei als ein Leitfaden für die Kommunen zu sehen. Es
bestünden bereits zu beachtende Gesetze, auch hinsichtlich des Lärmes. Ferner
bestünden auch Abstandsgebote. Der SPD sei es wichtig, den Kommunen die
Planungshoheit zu belassen und nicht alles von oben herab zu regeln. Alle
sprechen sich hier für den Klimaschutz aus, dazu müsse aber auch der Mut
gehören, sich für den Bau von Biogas- und Windkraftanlagen auszusprechen.
Inzwischen habe in der Bevölkerung ein Bewusstseinswandel stattgefunden.
Ktabg. Kleerbaum sieht das Problem darin, dass hier über hohe Theorie
diskutiert werde. Der Windenergieerlass befinde sich außerhalb der „Spur“. Wo
bleibe bei diesem Erlass die kommunale Planungshoheit, so Ktabg. Kleerbaum. Die
Vorranggebiete blieben ausgewiesen und das Münsterland liege über dem Schnitt.
Erst wenn die anderen Landesteile nachgezogen hätten, könne man weiter sehen. Praktische
Kommunalpolitik sehe anders aus. In zwei bis drei Jahren werde man sich hier
wieder treffen und Klage über die Vielfalt der Windkraftanlagen führen. Der
immer wieder angesprochene Dialog sei eigentlich gar nicht gewollt. In diesem
Zusammenhang spricht Ktabg. Kleerbaum die Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle
an.- Die Zukunft werde zeigen, ob die angesprochene Dialogbereitschaft auch
greife.
Ktabg. Pieper meint, dass nach diesen Ausführungen eigentlich dem
Änderungsantrag der GRÜNEN zuzustimmen sei, da eine Beteiligung des
Regionalrates und damit der Bezirksregierung nicht gewollt sei. Die kommunale
Planungshoheit solle nicht der Bezirksregierung Münster überlassen werden,
sondern vor Ort den Kommunen im Konsens vorbehalten sein.
Ktabg. Stinka macht noch einmal deutlich, dass der Windenergieerlass so
weich wie möglich formuliert sei. Im Erlass sei eine 200 Meterentfernung nicht
mehr enthalten. Jeder müsse seinen Beitrag zu Erreichung des Klimaschutzes
leisten. So müsse die CDU das mittragen und tun was die Bundeskanzlerin sage.
Der Strom komme halt nicht aus der Steckdose. Wichtig sei die Potentiale zu
wecken, die dem Ziel einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden
Energieversorgung dienen.
Landrat Püning lässt danach über den Antrag der Kreistagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Absätze 2 bis 4 zu VI.1 „Energie/Windkraftanlagen“
durch den vorgeschlagenen Text zu ersetzen, abstimmen:
Beschluss:
Die Absätze 2 bis 4 zu VI.1 „Energie/Windkraftanlagen“ werden durch den
seitens der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Text
ersetzt.
Form der Abstimmung: offen
durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 6 JA-Stimmen
45
NEIN-Stimmen
1 Enthaltung
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Danach lässt Landrat Püning über den Änderungsantrag der
SPD-Kreistagsfraktion - ohne den letzten Satz - abstimmen:
Beschluss:
Der in der Stellungnahme angeführte Text zu VI.1
„Energie/Windkraftanlagen“ wird durch den seitens der SPD-Kreistagsfraktion
vorgelegten Text ersetzt.
Form der Abstimmung: offen
durch Handheben
Abstimmungsergebnis: 45
JA-Stimmen
2 NEIN-Stimmen
5 Enthaltungen
Zu VI.1
„Energie/Biogasanlagen“. Hierzu liegt ein Antrag der GRÜNEN auf Ergänzung der
Stellungnahme vor.
Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass die Stellungnahme um den Hinweis
ergänzt werden sollte, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der
Ressourcenschonung bei neuen Biogasanlagen auch die Nutzung der Wärmeenergie
realisiert wird.
Ktabg. Schulze Esking hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass
entsprechende Abwärme genutzt werde. Insoweit verstehe er den Antrag der GRÜNEN
nicht.
Landrat Püning betont, dass gegen eine Ergänzung der Stellungnahme
keine Bedenken bestehen.
Eine formelle Abstimmung hierzu erfolgt nicht.
Zu VI.2 „Abfall“. Hierzu liegen
ein verwaltungsseitiger Änderungsantrag und ein Antrag der GRÜNEN auf
Streichung des dritten Absatzes vor.
Ktabg. Kleerbaum weist hierzu auf die angeregte Diskussion im
Kreisausschuss hin. Diese Diskussion sei mit dem Ziel geführt worden, mit der
Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder einen Konsens zu erreichen. Die im
vorliegenden Papier gemeinsam abgestimmten Ausführungen halte er für ein gutes
und vernünftiges Ergebnis. Der inzwischen vorliegende weitere Antrag des NABU
könnte ggfls. in die Stellungnahme der Stadt Dülmen einfließen.
Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass sich die GRÜNEN mit dem überarbeiteten
Text einverstanden erklären können. Es sollte jedoch noch eine Ergänzung
dahingehend erfolgen, dass beantragt werde, das angesprochene Areal als
Naturschutzgebiet auszuweisen.
Ktabg. Große Verspohl stimmt den Ausführungen des Ktabg. Kleerbaum zu.
Die FDP-Kreistagsfraktion habe die neue Textfassung erst gestern erhalten. Bei
einer Einbringung des Antrages des NABU in die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Dülmen werde die FDP den Antrag unterstützen.
Ktabg. Stinka verweist ebenfalls auf die Ausführungen des Ktabg.
Kleerbaum und signalisiert die Zustimmung der SPD-Kreistagsfraktion zur neuen
Textfassung.
Ktabg. Schulze Esking begrüßt, wenn in dieser Angelegenheit ein
gemeinsamer Konsens gefunden werden könne. In diesem Zusammenhang erwähnt
Ktabg. Schulze Esking, dass Naturschutzgebiete nur unter Berücksichtigung von
naturschutzfachlichen Gesichtspunkten eingerichtet werden können. Dieses auf
einem Deponiegelände auszuweisen, erscheine beschwerlich.
Ktabg. Liesert erinnert daran, dass in dem Bereich eine
Bauschuttdeponie bestehe. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes in diesem
Bereich würde begrüßt. Dadurch könnte die gültige Planung einschließlich der
erforderlichen Renaturierung nochmals gefestigt werden.
Ktabg. Wessels spricht sich ebenfalls für die Ausweisung eines
Naturschutzgebietes aus. In der Stadtverordnetenversammlung in Dülmen werde man
dies so auf den Weg bringen.
Ktabg. Dr. Kraneburg merkt an, dass hier kein Naturschutzgebiet
ausgewiesen werden sollte, sondern ein Bereich zum Schutze der Natur.
FBL Dr. Scheipers führt an, dass der Regionalplan im Bereich
Dülmen-Rödder nicht nur eine Abgrabungsfläche, sondern auch einen Bereich zum
Schutz der Natur vorsehen. Im Zusammenhang mit dem Planentwurf sei diese
Ausweisung auf der Grundlage einer vom LANUV vorgenommenen umweltfachlichen
Prüfung zurückgenommen worden. Im Rahmen der Stellungnahme könnte der „Prüfungsauftrag“
formuliert werden, noch einmal zu überprüfen, ob die bislang erfolgte Ausweisung
fortgesetzt werden könne. Eine Ausweisung müsse sich aus fachlichen
Gesichtspunkten ergeben.
AL Dr. Foppe stellt fest, dass im Bereich der Deponie Rödder nach der
derzeitigen Genehmigungslage eine Bodenablagerung stattfinde. Es handele sich
also nicht um eine Bauschuttdeponie. Auch wenn aufgrund des Flächenbedarfs von
weniger als 10 ha nach der Systematik des Regionalplans die Planung nicht
darstellungsrelevant sei, sollte trotzdem von der Möglichkeit der Darstellung
von Vorhaben mit dieser überregionalen Bedeutung auch bei weniger als 10 ha
Gebrauch gemacht werden. Die Anregung der Ergänzung durch FBL Dr. Scheipers sei
richtungsweisend. Alles andere führe höchstens zur Kollision mit dem
derzeitigen Planungsstand.
Ktabg. Stinka weist darauf hin, dass zu Beginn der Diskussion die generelle
Ausweisung von BSN im Planentwurf von der Landwirtschaft sehr kritisch gesehen
worden sei. Jetzt werde dahingehend diskutiert, ausgerechnet den Bereich Dülmen-Rödder
zusätzlich als BSN-Fläche auszuweisen, obwohl landwirtschaftliche Unternehmen
ihren Standort in der Nähe haben. Wenn durch die Einbringung als BSN-Fläche eine
rechtliche Bindung gegen die Errichtung einer DKI-Deponie entstehe, wäre dies
jedoch zu begrüßen.
Landrat Püning fasst danach die Diskussion zusammen und erklärt, dass
der verwaltungsseitige Änderungstext dahingehend ergänzt werden soll, inwieweit
der im Entwurf des Regionalplans gestrichene Bereich, auf dem die Firma Remex
eine Deponie errichten will, wieder als „Bereich zum Schutz der Natur“
ausgewiesen werden könne.
Ktabg. Schulze Esking sieht die Streichung der Fläche als BSN-Bereich
durch den Regionalrat im Entwurf des Regionalplans als eindeutigen Beweis
dafür, dass dieser Bereich keine BSN-Fläche darstelle. Das Ergebnis einer
Prüfung dürfte allen klar sein.
Ktabg. Vogelpohl merkt an, dass möglicherweise im Entwurf des
Regionalplans diese BSN-Fläche versehentlich gestrichen bzw. übersehen worden
sei.
Landrat Püning lässt danach über den verwaltungsseitigen
Änderungsvorschlag einschließlich der vorgetragenen Ergänzung abstimmen:
Beschluss:
Dem verwaltungsseitigen Änderungsvorschlag zu VI.2 „Abfall“ wird
einschließlich der vorgetragenen Ergänzung zugestimmt.
Form der Abstimmung: offen
durch Handheben
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Landrat Püning lässt sodann über den Beschlussvorschlag der
Sitzungsvorlage 8-0426/1 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen
abstimmen:
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig